Drucksache 16/1563 03. 09. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elfriede Meurer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Beförderungssituation im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst II Die Kleine Anfrage 1035 vom 22. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Beim derzeitigen Stellenbedarf sind 48 % in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 eingestuft. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind zahlenmäßig in A 9 eingestuft? 2. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind zahlenmäßig in A 10 eingestuft? 3. Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit für eine Beförderung von A 9 nach A 10? 4. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, wie es im Vergleich zu den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Nord- rhein-Westfalen aussieht? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In der Besoldungsgruppe A 9 sind elf Beamtinnen und Beamte eingestuft. Zur Frage 2: In der Besoldungsgruppe A 10 sind 24 Beamtinnen und Beamte eingestuft. Zu Frage 3: Beförderungen werden nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgesprochen (Art. 33 des Grundgesetzes). Die durchschnittliche Wartezeiten für eine Beförderung von Besoldungsgruppe A 9 nach Besoldungsgruppe A 10 wird statistisch nicht erfasst. Die Beamtinnen und Beamten, die derzeit ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 innehaben, haben durchschnittlich eine Wartezeit von drei Jahren und fünf Monaten zurückgelegt. Zu Frage 4: Nein. Jochen Hartloff Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. September 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode