K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Wolfgang Reichel und Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Umweltkriminalität wirkungsvoll bekämpfen Die Kleine Anfrage 1018 vom 15. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Umweltkriminalität ist kein Kavaliersdelikt, denn die Folgeschäden sind für Menschen, Tiere und Natur mehr als gravierend. Trotz zahlreicher Kontrollen wird aber immer mehr Müll illegal entsorgt oder werden Flüsse und Seen mit belastendem Material verschmutzt . Zum Teil lagern die Abfälle an schwer zugänglichen Stellen. Die Täter zu finden, stellt die Ordnungskräfte, die über sehr gute Kenntnisse im Bereich Umwelt verfügen müssen, vor große Herausforderungen. Wir fragen deshalb die Landesregierung: 1. Welche statistischen Angaben liegen zum Thema Umweltkriminalität in Rheinland-Pfalz vor bzw. welche Steigerung und qua- litative Veränderungen ergeben sich daraus für die letzten zehn Jahre? 2. Wie hoch ist der durch Umweltkriminalität verursachte Schaden jährlich? 3. Welche Maßnahmen (z. B. Aufklärungskampagnen in Schulen) ergreift die Landesregierung zur Bekämpfung der Umweltkri- minalität konkret? 4. Wie viele Spezialeinsatzkräfte stehen in Rheinland-Pfalz bzw. in den einzelnen Gebietskörperschaften zur Bekämpfung der Um- weltkriminalität zur Verfügung? 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass finanzielle Kürzungen eine wirksame und nachhaltige Bekämpfung der Umwelt- kriminalität nicht mehr ermöglichen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasste Umweltkriminalität umfasst ein Spektrum klassischer Umweltdelikte des Strafgesetzbuchs sowie Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz, dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch, dem Chemikalienrecht und anderen strafrechtlichen Nebengesetzen. Als Anlagen sind statistische Angaben aus der Verfahrensstatistik der Staatsanwaltschaften, aus der Strafverfolgungsstatistik sowie der Polizeilichen Kriminalstatistik beigefügt. Anlage 1 zeigt die Entwicklung der Neuzugänge und Erledigungen in klassischen Umweltschutzsachen der Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz in den Jahren von 2002 bis 2011. Aus Anlage 2 lässt sich die Zahl der Aburteilungen – und davon der Zahl der Verurteilungen, Einstellungen bzw. Freisprüche – wegen Straftaten gegen die Umwelt (29. Abschnitt des besonderen Teils des Strafgesetzbuches) entnehmen. Aus Anlage 3 ergibt sich die Zahl der Verurteilungen nach den einzelnen Straftatbeständen des 29. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches (§§ 324 bis 330a StGB). In der Anlage 4 sind die Fallzahlen der Umweltkriminalität aus der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2002 bis 2011 dargestellt. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. September 2012 Drucksache 16/1568 05. 09. 2012 1) Landesabfallbilanz 2010; Seite 81 bis 82: Spezifisches Aufkommen illegaler Ablagerungen. 2 Bei Betrachtung der bekannt gewordenen Delikte der Umweltkriminalität hat sich nach den polizeilichen Erkenntnissen ein Wandel bei der Begehung von Umweltstraftaten vollzogen. Beim unerlaubten Umgang mit Abfällen ist festzustellen, dass gefährliche Abfälle weniger häufig als noch vor zehn Jahren durch den (gewerblichen) Abfallerzeuger unmittelbar illegal entsorgt werden. Die Abfallerzeuger nutzen heute einen Entsorgungsmarkt, der sich zunehmend zu einem komplexen Netzwerk von Entsorgern, Recycling-Unternehmen und Rohstoffhändlern verändert hat, von denen jeder eine Vielzahl unterschiedlicher Abfallarten genehmigt annehmen und entsorgen darf. Kennzeichnend für die illegale Entsorgung ist nach polizeilichen Erkenntnissen mehr die Vermischung der Abfälle, auch durch die Nutzung von Shredder -Anlagen. Im Rahmen von Abfalltransportkontrollen sind in Rheinland-Pfalz bei der Entsorgung von angeblich ungefährlichen Abfällen Beimischungen gefährlicher Abfälle festgestellt worden. Weitere Fälle betreffen sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in anderen Bundesländern die illegale Verfüllung von Tagebaugruben mit gefährlichen Abfällen sowie der illegale Export von Elektround Elektronikabfällen nach Afrika und einige Staaten Asiens. Im Bereich der Arzneimittelkriminalität ist die unüberschaubare Zahl von Internetshops für Lifestyle-Medikamente prägend. Dort werden überwiegend Potenz- und Schlankheitsmittel zweifelhafter Herkunft und Zusammensetzung mit einem unabsehbaren Gesundheitsrisiko für die Käufer vermarktet. Den niedrigen Fallzahlen stehen der weiter wachsende Markt des illegalen Handels mit nicht zugelassenen, rezeptpflichtigen und gefälschten Substanzen im Internet und die hohe Nachfrage hierfür entgegen. In den letzten Jahren häufen sich bundesweit auch Fälle, in denen kriminelle Arzneimittel-Großhändler professionell gefälschte Arzneimittel und Medizinprodukte in die legale Handelskette einschleusen, die dann ohne Wissen der Apotheker an die Kunden abgegeben wurden. Auch Rheinland-Pfalz war hier betroffen. Im Bereich des illegalen Dopings hat sich der Internethandel in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet. Der Schwerpunkt der Delikte liegt im Bereich des Dopings im Breitensport und im Bodybuilding. Dopingpräparate werden nicht nur in Webshops angeboten, sondern auch in zahllosen Internetforen innerhalb geschlossener Nutzergruppen. Im Chemikalienrecht ist die illegale Behandlung von Asbest nach wie vor festzustellen. Darunter fällt zum Beispiel die unerlaubte Montage von Photovoltaik-Anlagen auf Eternit-Dächer, was zur Freisetzung krebserregender Asbestfasern führen kann. Zu Frage 2: Die Höhe des durch Umweltkriminalität tatsächlich verursachten Schadens ist schwer zu beziffern. Schätzungen zur Schadenshöhe der Umweltkriminalität können auch nicht die sogenannten ökologischen Schäden beziffern, insbesondere die Verschmutzung von Wasser und Luft. Sie können sich nur auf Folgeschäden, zum Beispiel für die Entsorgung von Abfällen oder die Wiederherstellung und Rekultivierung belasteter Flächen beziehen. Die bei größeren Schadenslagen benötigten Sanierungskonzepte fordern zum Teil langwierige Untersuchungen einschließlich der alternativen Prüfungen der gesicherten Belassung vor Ort. Die entstehenden Schäden werden weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für Rheinland-Pfalz noch in der bundeseinheitlichen Kriminalstatistik erfasst. Die Kosten für das Littering (Beseitigung des „wilden Mülls“) wird jeweils in der Landesabfallbilanz1) veröffentlicht. Ersatzvornahmen der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) im Abfall-/Bodenschutzbereich betreffen insbesondere Insolvenzen etc., wobei der Verursacher meist nicht herangezogen werden kann. Zudem existiert auf Länderebene ein Staatsvertrag zur Abwicklung von gescheiterten grenzüberschreitenden Abfallverbringungen. Für 2011 sind keine Zahlungen bekannt, die Rheinpfalz-Pfalz betreffen. Es stehen beantragte Haushaltsmittel als Eventualposition in Höhe von 50 000 €/Jahr zur Verfügung. Zu Frage 3: Umweltkriminalität gründet auf fehlendem Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Umwelt und Gesellschaft und der fehlenden Bereitschaft, entsprechende Verantwortung wahrzunehmen. Ressortübergreifend ergreift die Landesregierung zahlreiche konkrete Initiativen und Aktivitäten zur Bekämpfung der Umweltkriminalität . Drucksache 16/1568 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2) Die „GrenzAG II“ (Gemeinsame Arbeitsgruppe grenzüberschreitende Umweltkriminalitätsbekämpfung) von Polizei und Zoll der Staaten Frankreich , Luxemburg und Belgien sowie der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Saarland führt seit 2006 gemeinsame grenzüberschreitende Kontrollen durch. 3) AUGIAS ist ein europäisches Projekt zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Abfällen durch einheitliche Kontrollen und zum proaktiven Austausch von Informationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. 3 Um die Umweltkriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen, führt die Landesregierung keine zentralen Aufklärungskampagnen an Schulen durch. Sie unterstützt jedoch geeignetes pädagogisches Handeln und die für diese Problematik relevante inhaltliche Bildung an Schulen. Die Maßnahmen der Landesregierung an Schulen haben in erster Linie präventiven Charakter. Als Maßnahmen, die das erforderliche Verantwortungsbewusstsein und die Verantwortungsbereitschaft stärken, sind einmal die Programme der Primärprävention zu nennen, die vielfach an Schulen aller Schularten durchgeführt werden. Sie zielen immer auch auf die Vermittlung von allgemeingültigen Werten und Normen. Sie unterstützen die Persönlichkeitsentwicklung bei Schülerinnen und Schülern und leiten diese zu Kommunikationsfähigkeit und zu gemeinsamem Handeln in Verantwortung an. Des Weiteren wirken die vielfältigen Anstrengungen im Zusammenhang mit der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an Schulen präventiv gegenüber Umweltkriminalität. BNE zielt darauf, Probleme nichtnachhaltiger Entwicklung erkennen und bewerten zu können und Wissen über nachhaltige Entwicklung anzuwenden. Sie fördert Gestaltungskompetenz. Als bedeutendes schulisches Querschnittsthema ist sie in vielfältiger Weise an Schulen verankert. Durch Vorgabe entsprechender Lehrpläne wird die BNE immer mehr in den Unterricht aller Fächer integriert. Sie ist Teil der Lehrerbildung. Insbesondere im Ganztagsbereich werden Angebote vorgehalten, die die Umsetzung von BNE im außerunterrichtlichen Bereich in geeigneter Weise unterstützen. Auch die Polizei in Rheinland-Pfalz ergreift neben der Durchführung von entsprechenden Ermittlungsmaßnahmen zahlreiche Aktivitäten zur Bekämpfung der Umweltkriminalität. Beispielhaft seien folgende Aspekte genannt: – Einsatz der Fachkommissariate der Polizeipräsidien, der Verkehrsdirektionen und des Umweltdezernats des Landeskriminalamtes (LKA) bei der Durchführung von jährlich ca. 40 Abfalltransportkontrollen mit ca. 800 kontrollierten Fahrzeugen (Grundlage : Konzeption des LKA „Abfalltransportkontrollen“ aus dem Jahr 2000) – Gemeinsame Abfalltransportkontrollen mit den Nachbarstaaten und den angrenzenden Bundesländern im Rahmen der „GrenzAG II“2)), erweitert um das internationale Projekt AUGIAS 3) unter der Federführung des Bundeskriminalamtes – Öffentlichkeitsarbeit durch Präsentationen auf dem Rheinland-Pfalz-Tag, der Rheinland-Pfalz-Ausstellung, „Tag der offenen Tür“ der Polizeipräsidien usw. – Referenten-, Vortragstätigkeit bei der Sonderabfall-Managementgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM), dem Städtetag Rheinland-Pfalz, den kommunalen Spitzenverbänden, beim Bundeskriminalamt und der Landespolizeischule sowie Spezialfort - bildungen der Landesfeuerwehrschule in Koblenz – Technische Einsatzunterstützung/Tatortarbeit des LKA bei 295 Einsätzen der Polizeipräsidien und der Wasserschutzpolizei in den Jahren 2007 bis 2011 – Unterstützung vor Ort durch Polizeibeamte als zertifizierte Probennehmer einschließlich der fachgerechten Entnahme von Boden-/Abfall-/Stoffproben, der Schnellanalytik mit Spezialgerät und der Dokumentation und Erläuterung der Funktionsweisen von Abfallbehandlungs- und Produktionsanlagen – Einsätze innerhalb des Serviceteams Gefahr- und Sprengstoffe des LKA – Einsätze zur strahlentechnischen Messung der Castor-Transporte (Eigensicherung der eingesetzten Kräfte) – Wöchentliche Gewässerüberwachungsflüge der Wasserschutzpolizei in Zusammenarbeit mit der Polizeihubschrauberstaffel Rheinland-Pfalz – Jährlich zwei Kontrollen gemeinsam mit der SAM und den SGDen im Bereich der Abfalltransporte auf Binnenwasserstraßen. Durch die Abfallwirtschaftsverwaltung erfolgen allgemeine Informationsveranstaltungen sowie Schulungsmaßnahmen der zur Kontrolle des fließenden Verkehrs befugten Stellen (zum Beispiel Polizei, Zoll, Bundesamt für Güterverkehr). Daneben existieren Initiativen der kommunalen Abfallwirtschaft. So hat zum Beispiel die Stadt Mainz eine Bürger-Information über richtige Sperrmüllentsorgung im „Mainzer Müll Magazin“, Ausgabe 02/12 veröffentlicht (Bekämpfung der illegalen Abfalltransporte in Dritte Welt Länder). In regelmäßigen Abständen finden Gespräche zur Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Umweltbehörden statt, die von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen organisiert werden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten befasst sich auf dem Gebiet der Gewerbeaufsicht auch mit der Gefahrenabwehr für die Umwelt. Hierbei spielt die Information und Aufklärung über Gefahren sowie Beschränkungen und Verbote ebenfalls eine Rolle. Diese erfolgt – von den konkreten Vollzugsfällen abgesehen – in unterschiedlicher Weise, etwa durch Veranstaltungen wie z. B. die „Fachtagung Asbest“ der SGD Süd im Juli 2009, zu der Vertreter von Kommunen, der Industrie - und Handelskammern, der Handwerkskammern wie auch der SGDen eingeladen waren. Eine weitere Veranstaltung dieser Art ist bei der SGD Süd für dieses Jahr vorgesehen. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1568 4 Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) hat im Jahre 2008 im Bereich des Bergrechts zu der ordnungsgemäßen Verwertung von Erdaushub, Straßenaufbruch und Bauschutt die betroffenen Unternehmen schriftlich informiert. Im Rahmen der präventiven Überwachung werden regelmäßig die betroffenen Mitarbeiter der Unternehmen auf ihre Verpflichtungen hingewiesen. Mit ihrer regelmäßigen und kontinuierlichen Aufsicht leisten die Gewerbeaufsichtsbehörden in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) einen Beitrag zur Bekämpfung der Umwelt - kriminalität, wie etwa auch hinsichtlich der Unterbindung des ungenehmigten Umgangs mit radioaktiven Stoffen und der illegalen Entsorgung radioaktiver Stoffe. Zu Frage 4: Nach Nr. 9 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz über „Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA)“ sollen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Angelegenheiten, deren Bearbeitung besondere Kenntnisse und Erfahrungen erfordern, in bestimmten Dezernaten zusammengefasst werden. Hierzu gehören nach Nr. 9.8 der genannten Verwaltungsvorschrift auch Umweltschutzstrafsachen. Derzeit sind insgesamt 17 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Umweltschutzdezernaten der Staatsanwaltschaften eingesetzt. Sie bearbeiten – mit unterschiedlich großen Arbeitskraftanteilen – neben Umweltstrafsachen allerdings auch Ermittlungsverfahren wegen anderer Delikte. Darüber hinaus ist bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach die Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen mit fünf Staatsanwälten eingerichtet. Spezialkräfte zur Bekämpfung der Umweltkriminalität werden in den einzelnen Gebietskörperschaften nicht eingesetzt. Bezüglich der Bekämpfung von problematischer Abfallentsorgung sind die Kommunen (untere Abfallbehörde), die SGDen und auch die SAM zuständig. Auch das LUWG ist hier unterstützend tätig, zum Beispiel bei Abfalltransportkontrollen. Der SAM, die umfassend für das abfallrechtliche Nachweisverfahren zuständig ist (für gefährliche und auch für nicht gefährliche Abfälle), obliegt auch die grenzüberschreitende Abfallverbringung. Insbesondere zur Bekämpfung illegaler grenzüberschreitender Abfallverbringungen wurde bei der SAM im Oktober 2008 eine zusätzliche Kraft eingestellt. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft , Ernährung, Weinbau und Forsten gibt es keine Spezialkräfte zur Bekämpfung der Umweltkriminalität. Im LGB steht für die Überwachung der Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen und nicht überwachungsbedürftige Abfälle in Form von Erdaushub, Straßenaufbruch und Bauschutt verwerten, eine Stelle zur Verfügung. Spezialeinsatzkräfte zur Bekämpfung der Umweltkriminalität hinsichtlich strahlenschutzrelevanter Tatbestände gibt es in der Gewerbeaufsicht nicht. Eine aktuelle Erhebung der bei den Polizeipräsidien vorhandenen Spezialkräften Umweltkriminalität erbrachte im Ergebnis, dass derzeit 34 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Umweltkriminalität eingesetzt sind. Bei der Wasserschutzpolizei ist ein Lehrgang Umweltkriminalität Bestandteil der Ausbildung. In den vergangenen fünf Jahren haben 36 Polizeibeamtinnen und -beamte an dieser Ausbildung an der Wasserschutzpolizeischule in Hamburg teilgenommen. Darüber hinaus sind im Dezernat Umweltkriminalität des Landeskriminalamtes sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Phänomen betraut. Zu Frage 5: Nein. Roger Lewentz Staatsminister Drucksache 16/1568 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 5 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Anzeigen gegen bekannte Täter Neuzugänge 2 716 2 533 2 269 2 008 1 893 1 653 1 641 1 475 1 543 1 573 Erledigungen 2 789 2 583 2 259 1 943 1 778 1 903 1 757 1 439 1 610 1550 Die erledigten Verfahren wurden beendet durch Anklage 105 83 70 60 54 56 43 26 43 35 Strafbefehlsantrag 626 506 432 260 170 190 129 144 158 114 Einstellung mit Auflage 299 305 235 223 235 259 234 198 217 203 Einstellung ohne Auflage 497 511 556 419 369 406 336 273 263 291 Zurückweisung, Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 765 762 598 583 518 471 450 326 378 409 auf sonstige Weise 497 416 368 398 432 521 565 472 551 498 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1568 Anlage 1 Verfahrensstatistik der Staatsanwaltschaften Umweltschutzsachen der Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz Anlage 2 Strafverfolgungsstatistik Rheinland-Pfalz Aburteilung wegen Umweltdelikten (§§ 324 bis 330a StGB) 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Aburteilungen 583 574 488 362 233 210 188 143 191 152 davon – Freisprüche 4 5 4 5 12 3 4 1 7 1 – Einstellungen 76 85 89 89 55 47 47 26 50 46 – Verurteilungen 503 484 395 268 166 160 137 116 134 105 Drucksache 16/1568 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Gewässerverunreinigung 8 18 16 23 13 8 15 2 2 5 § 324 StGB – davon fahrlässig 0 0 0 2 0 1 9 1 1 2 Bodenverunreinigung 12 7 7 14 5 10 9 9 5 10 § 324 a StGB – davon fahrlässig 0 0 0 0 0 5 2 3 1 1 Luftverunreinigung 0 0 0 0 0 0 2 4 2 0 § 325 StGB – davon fahrlässig 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 § 325 a StGB – davon fahrlässig 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen 467 449 361 220 134 130 101 99 118 85 § 326 StGB – davon fahrlässig 0 2 0 0 1 6 4 3 3 1 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen 15 10 10 9 14 9 10 2 7 4 § 327 StGB – davon fahrlässig 1 0 0 0 2 0 3 0 0 0 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen 1 0 0 1 0 1 0 0 0 0 § 328 StGB – davon fahrlässig 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 § 329 StGB – davon fahrlässig 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat 0 0 1 1 0 2 0 0 0 1 § 330 StGB Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 § 330 a StGB – davon fahrlässig 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Umweltdelikte insgesamt 503 484 395 268 166 160 137 116 134 105 6 Anlage 3 Strafverfolgungsstatistik Rheinland-Pfalz Verurteilte wegen Umweltdelikten (§§ 324 bis 330 a StGB) Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1568 Anlage 4 Fallzahlenentwicklung der Umweltkrminalität nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (StGB und strafrechtliche Nebengesetze) 7