Drucksache 16/1569 05. 09. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gutachterliche Stellungnahme zu den bestehenden und zukünftigen Risiken sowie den finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Nürburgrings für das Land und die Region Die Kleine Anfrage 1013 vom 14. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionspartner auf eine Prüfung der Risiken und Auswirkungen des Nürburgrings für das Land und die Region verständigt. Auf Seite 65 heißt es dazu: „Unabhängig davon beauftragen wir eine weitere, umfassende gutachterliche Stellungnahme, schwerpunktmäßig zu den bestehenden und zukünftigen Risiken sowie den finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Nürburgrings für das Land und die Region.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wurden seitens der Landesregierung und/oder der Nürburgring GmbH seit dem 18. Mai 2011 umfassende gutachterliche Stel- lungnahmen, schwerpunktmäßig zu den bestehenden und zukünftigen Risiken sowie den finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Nürburgrings für das Land und die Region, in Auftrag gegeben? 2. Wenn ja: Wer wurde beauftragt und wann wird voraussichtlich ein Ergebnis vorliegen? 3. Wenn keine derartige Stellungnahme in Auftrag gegeben wurde: Warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nein. Zu Frage 2: Entfällt. Zu Frage 3: Der Koalitionsvertrag wurde für die Dauer der 16. Legislaturperiode geschlossen; diese dauert von 2011 bis 2016. Der Nürburgring, insbesondere das Projekt Nürburgring 2009 und das Zukunftskonzept 2010, wurde in verschiedenen Expertisen durch externe Berater und den Landesrechnungshof begutachtet und geprüft. Die Neuausrichtung und Umstrukturierung der Nürburgring GmbH war Gegenstand des Prüfberichts des Landesrechnungshofs vom Januar 2012. Der Landtag hat Ende August 2012 eine erneute gutachtliche Prüfung des Zukunftskonzepts durch den Landesrechnungshof beschlossen, die sich unter anderem mit der konzeptionellen Entwicklung, der Finanzierung und der Umsetzung befassen soll. Drucksache 16/1569 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Zukunftskonzept 2010 umfasste eine grundlegende Umstrukturierung. Auf der Grundlage externer Beratung erfolgte im Jahr 2010 eine Trennung von Betrieb und Besitz sowie eine Zusammenführung aller Betriebsteile in eine Betriebsgesellschaft. In den ersten Betriebsjahren war eine Einschwungphase vorgesehen. Bei jeder grundlegenden Umstrukturierung erscheint es angezeigt, eine Begutachtung der Auswirkungen nicht bereits in den ersten Betriebsjahren durchzuführen, da sich die Effekte einer langfristig angelegten Maßnahme erst im Laufe der Zeit begutachten lassen. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklung im Kontext der vertrags-, beihilfe- und insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen , die zu einer grundlegenden Veränderung der Situation führten, erscheint eine entsprechende Begutachtung derzeit nicht zielführend. Roger Lewentz Staatsminister