Drucksache 16/1574 11.09.2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kindergartenplätze für Kinder unter drei Jahren Die Kleine Anfrage 1021 vom 16. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Ausbau der Kindergartenplätze für Kinder unter drei Jahren schreitet in Rheinland-Pfalz sehr gut voran und liegt mittlerweile bei 33,2 %. Somit nimmt Rheinland-Pfalz beim Ausbau der Plätze für die unter Dreijährigen weiterhin einen Spitzenplatz unter den westdeutschen Flächenländern ein und wird die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Versorgungsquote mit U 3-Plätzen von 35 % im kommenden Jahr erreichen. Da sich aber ab August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch auf die Einjährigen ausweitet, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Stand des Ausbaus der Kindergartenplätze für unter Dreijährige in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz zum heutigen Tage? 2. Wie ist der Stand des Ausbaus der Kindergartenplätze für unter Dreijährige in den großen kreisangehörigen Städten zum heutigen Tage? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. September 2012 wie folgt beantwortet: Die Zuständigkeit über die Bedarfsplanung liegt in der Verantwortung der Jugendämter der einzelnen Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt. Von diesen haben in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit 35 geantwortet und die aktuell entsprechenden Angaben gemacht. Zu Frage 1: Die Angaben für die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Anlage 1 zusammengefasst. Zu Frage 2: Die Angaben für die großen kreisangehörigen Städte sind in Anlage 2 zusammengefasst. Irene Alt Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1574 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage 1 Name des Jugendamtes Summe der U 3-Plätze derzeit in v. H. der Altersgruppe Kreis Altenkirchen 883 29,86 Kreis Alzey-Worms 1 024 34,01 Kreis Bad Dürkheim 1 053 37,16 Kreis Bad Kreuznach 941 ca. 90 ab 2 Jahren ca. 25 unter 2 Jahren Kreis Bernkastel-Wittlich 837 32,44 Kreis Cochem-Zell 150 33,3 Eifelkreis Bitburg-Prüm 680 30,88 Kreis Kaiserslautern 881 68,22 ab 2 Jahren Kreis Kusel 528 35 97,8 ab 2 Jahren Kreis Mainz-Bingen 2 286 45,93 Kreis Mayen-Koblenz 1 364 36,5 Kreis Neuwied 901 33,5 Rhein-Hunsrück-Kreis 778 51 Rhein-Lahn-Kreis 632 60,5 Kreis Südwestpfalz 775 41,14 Kreis Südliche Weinstraße 940 39 Kreis Trier-Saarburg 1 518 41,38 Kreis Vulkaneifel 391 31,2 Westerwaldkreis 1 519 ca. 96,5 ab 2 Jahren Stadt Frankenthal 235 22,5 Stadt Kaiserslautern 837 34,7 Stadt Koblenz 703 26 Stadt Landau 429 73,8 Stadt Ludwigshafen 875 19,4 Stadt Mainz 1 246 2,5 für 0 bis 1 Jahre 13 für 1 bis 2 Jahre 35 für 2 bis 3 Jahre Stadt Neustadt a. d. W. 314 29,26 Stadt Pirmasens 213 24,2 Stadt Speyer 460 35,9 Stadt Trier 630 24 Stadt Worms 362 17,4 Name des Jugendamtes Summe der U 3-Plätze derzeit in v. H. der Altersgruppe Stadt Andernach 325 68 Stadt Bad Kreuznach 316 26 Stadt Idar-Oberstein 251 61 Stadt Mayen 139 35,1 Stadt Neuwied 325 20,6 Anlage 2