Drucksache 16/158 26. 07. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. August 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kommunal- und Verwaltungsreform I Die Kleine Anfrage 130 vom 15. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Mit Blick auf den derzeitigen Abwicklungsstand der sogenannten Freiwilligkeitsphase der Kommunal- und Verwaltungsreform frage ich die Landesregierung: 1. Welche der in Auftrag gegebenen Gutachten im Zusammenhang mit der Freiwilligkeitsphase der Verwaltungsreform liegen der Landesregierung vor? 2. Sind diese Gutachten den im Landtag vertretenen Fraktionen zur Kenntnis gegeben worden? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Hat die Landesregierung die betroffenen Kommunen darüber unterrichtet, was sie aus dem Ergebnis der jeweiligen Gutachten von den Kommunen bis zum Ende der Freiwilligkeitsphase erwartet und in welche Richtung ihre Überlegungen zielen? 5. Sind die Landkreise davon unterrichtet, dass die gutachterlichen Untersuchungen im Bereich der Kreise Bad Kreuznach, Kusel, Donnersberg die bisherige gesetzliche Ausnahme kreisüberschreitender Zusammenschlüsse zur Regel machen und damit zumindest diese drei Kreise von der Verwaltungsreform bereits betroffen sind? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Juli 2011 wie folgt beantwortet: Die Landesregierung unterstützt verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden vielfältig im Hinblick auf freiwillige Gebietsänderungen im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform. Dazu gehört auch, dass das Land mit ausdrücklicher Zustimmung und unter Einbindung von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden Untersuchungen zur Optimierung kommunaler Gebiets- und Verwaltungsstrukturen durchführen lässt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur liegen Ergebnisse der Untersuchungen – des Modells eines Zusammenschlusses der verbandsfreien Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinde Eich, – verschiedener Modelle einer Gebietsänderung der Verbandsgemeinden Braubach und Loreley, – verschiedener Modelle einer Gebietsänderung der Verbandsgemeinden Rhens und St. Goar-Oberwesel, – verschiedener Modelle einer Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Treis-Karden, – zur Entwicklung nachhaltiger Gebietsstrukturen für die verbandsfreie Stadt Bitburg und die Verbandsgemeinden im Eifelkreis Bitburg-Prüm und im Landkreis Vulkaneifel sowie – zur Entwicklung nachhaltiger Gebietsstrukturen für Verbandsgemeinden in den Landkreisen Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Donnersbergkreis und Kusel, für die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis, für die verbandsfreie Stadt Herdorf und Verbandsgemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) und für die verbandsfreie Gemeinde Budenheim und die Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein im Landkreis Mainz-Bingen vor. Drucksache 16/158 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2 bis 4: Die Ergebnisse der Untersuchungen sind für die davon erfassten Kommunen gedacht. Sie können die Untersuchungsergebnisse als einen Beitrag für die weiteren Diskussionen über freiwillige Gebietsänderungen im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform nutzen. Zu Frage 5: Die Ergebnisse der Untersuchungen für Verbandsgemeinden in den Landkreisen Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Donnersbergkreis und Kusel sind auch diesen Landkreisen übermittelt worden. Eine Umkehrung des im Ersten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 (GVBl. S. 272) geregelten Grundsatzes, dass verbandsfreie Gemeinden oder Verbandsgemeinden innerhalb desselben Landkreises zusammengeschlossen werden sollen, indizieren diese Untersuchungsergebnisse nicht. Die Untersuchungsergebnisse empfehlen zwei alternative Lösungen für Gebietsänderungen. Dabei orientiert sich die erste Alternative mit sechs Vorschlägen für Zusammenschlüsse von Verbandsgemeinden schwerpunktmäßig an den Zieldimensionen der kommunalen Leistungsfähigkeit und der Bürgernähe. Demgegenüber berücksichtigt die zweite Alternative mit fünf Vorschlägen für Zusammenschlüsse von Verbandsgemeinden stärker die bestehenden infrastrukturellen Verflechtungen zwischen Kommunen. Die erste Lösungsalternative sieht zur Hälfte Zusammenschlüsse von Verbandsgemeinden innerhalb desselben Landkreises vor. Nach der zweiten Lösungsalternative erstrecken sich drei der fünf Vorschläge auf Zusammenschlüsse von Verbandsgemeinden innerhalb desselben Landkreises. Roger Lewentz Staatsminister