Drucksache 16/1581 11. 09. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. September 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Sicherstellung von Drogen bei „Nature One“ Die Kleine Anfrage 1032 vom 22. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Nach Pressemitteilungen hat die Polizei beim diesjährigen Techno-Festival auf der ehemaligen US-Rakentenbasis Pydna im Hunsrück mehr Drogen sichergestellt als im vergangenen Jahr; dies ist sicherlich auch dem starken und erfolgreichen Polizeieinsatz zu verdanken. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Arten von Drogen wurden in welcher Menge bei wie vielen Personen welchen Alters und Geschlechts festgestellt (ta- bellarische Auflistung)? 2. Wie viele Strafanzeigen wurden erstattet und welche und wie viele rechtliche Konsequenzen wurden gezogen (z. B. Geldbußen, Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Fahrverbot, Führerscheinentzug)? 3. Wie hoch ist die Anzahl der festgestellten Personen, die bereits einschlägig in Erscheinung getreten sind? 4. Wie hoch war die Anzahl von Rettungseinsätzen bzw. Krankenhauseinlieferungen, die vermutlich auf erhöhten Alkoholkon- sum zurückzuführen sind? Bei wie vielen dieser Fälle waren vermutlich Drogen mit ursächlich? 5. Welche Präventionsmaßnahmen plant die Landesregierung bei solchen Massenveranstaltungen im Hinblick auf die Gefahren des Drogenkonsums? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Wie bereits in den vergangenen Jahren konnten auch die im Rahmen der diesjährigen Veranstaltung sichergestellten illegalen Drogen im Wesentlichen den beiden Stoffgruppen Cannabisprodukte und Amphetamine zugeordnet werden. Es wurden sichergestellt: a) Cannabisprodukte 389,6 Gramm Haschisch und 1 051,6 Gramm Marihuana b) Amphetamine 1 119 Stück Ecstasy und 981,6 Gramm Amphetamin Darüber hinaus wurden 30 Gramm Kokain und 328 LSD-Trips aufgefunden und ebenfalls sichergestellt. Eine Erhebung nach Personen, Geschlecht und Alter ist im Rahmen des Einsatzes nicht erfolgt. Drucksache 16/1581 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Insgesamt wurden 821 Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgelegt. Hinzu kommen sechs Strafanzeigen und 223 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Drogen. Zu den Tatfolgen können – unabhängig davon, dass die Verfahren überwiegend noch nicht abgeschlossen sein dürften – keine Angaben gemacht werden, weil bei den zu ständigen Staatsanwaltschaften (und den Bußgeldstellen) die vorgelegten Anzeigen personenbezogen und nicht dem Ereignis zugeordnet erfasst werden. Die Kontrollergebnisse der an dem Einsatz beteiligten Polizeidienststellen sowie des Zolls sind in der als Anlage beigefügten Tabelle aufgelistet. Zu Frage 3: Im Rahmen des Einsatzes anlässlich „Nature One“ wurden 1 056 Fahrzeuge und 3 349 Personen überprüft. Dabei ist jedoch keine Feststellung dahingehend erfolgt, über wie viele dieser Personen einschlägige polizeiliche Erkenntnisse vorlagen. Zu Frage 4: Der für die Durchführung des Rettungsdienstes zuständigen Kreisverwaltung Bad Kreuznach sind im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Nature One“ insgesamt 102 Krankentransporte/Rettungseinsätze gemeldet worden. Konkrete Angaben hin sichtlich Alkohol- und Drogenkonsum der Patienten können seitens der Rettungs dienste nicht gemacht werden. Zu Frage 5: Auf den Internetseiten des Polizeipräsidiums Koblenz bzw. des Veranstalters konnten im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Nature One“ folgende allgemeinen und speziellen Hinweise abgerufen werden: – Informationen zu Personen- und Verkehrskontrollen; – Drogen und deren Erscheinungsformen, Erkennung, Schnelltests; – Warnhinweise zu Taschendiebstahl; – Polizei vor Ort (Ansprechpartner und Verkehrshinweise); – Erste-Hilfe – ebenfalls Ansprechpartner und Informationen; – Hinweise zur Anfahrt und Campingmöglichkeiten. Neben den Einsatzmaßnahmen anlässlich „Nature One“ ist die anlassbezogene Drogenprävention ein fester Bestandteil der Einsatzvorbereitung und -durchführung der Polizei. Dabei steht sie in Kontakt zum Veranstalter und stimmt mit diesem die beabsichtigten Maßnahmen ab. Hierbei handelt es sich insbesondere um: – Ankündigung polizeilicher Kontrolltätigkeiten auf dem Veranstaltungsgelände und im Veranstaltungsumfeld; – Nutzung von An- und Abfahrtskontrollen sowie wechselnden Kontrollstellen zur unmittelbaren Kontaktaufnahme bzw. An- sprache potenzieller Drogenkonsumenten; – Einsatz des Sicherheitsmobils der Polizei; – Durchführung von Jugendschutzkontrollen in Zusammenarbeit mit der zuständigen Kommune (z. B. Ordnungsamt, Street- worker); – einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit, auch unter Ausnutzung neuer Medien. Als Beispiel kann das Abspielen von Videoclips dienen, die kurz und prägnant auf die Gefahren des Drogenkonsums hinweisen. Diese können – in Absprache mit dem Veranstalter – vor und während der Veranstaltung bzw. in den Pausen angeboten werden; – Polizeipräsenz auf der Veranstaltungsfläche. Hierbei wird auch die Gelegenheit zu Gesprächen über die Gefahren des Drogenkonsums genutzt; – Verteilung von Handzettel mit präventiven Inhalten; – Hinweise auf die entsprechenden Informationsangebote des Programms Polizei liche Kriminalprävention unter www.polizei-be- ratung.de. Ziel dieser Präventionsmaßnahmen soll das Erreichen eines möglichst großen (potenziellen) Teilnehmerkreises sein, um diesen über Gefahren des Missbrauchs illegaler Drogen und die beabsichtigten polizeilichen Maßnahmen vor, während und nach der Veranstaltung zu informieren. Auch die Genehmigungsverfahren im Vorfeld solcher Großveranstaltungen berücksichtigen die ent - sprechenden Verpflichtungen aller Verantwortlichen für geeignete Präventionsmaßnahmen. Mit der Genehmigung von Großveranstaltungen ist die Verpflichtung zur Beachtung geltender gesetzlicher Regelungen (zum Beispiel Jugendschutzgesetz, Gaststätten gesetz) durch den Veranstalter verbunden. Eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit einer Suchtberatungsstelle besteht nicht. Eine vor einigen Jahren angestrebte Zusammen arbeit von Suchtberatung und dem Veranstalter von „Nature One“ kam nicht zu Stande, da der Veranstalter die Kooperation mit einem Sicherheitsdienst und den Ordnungsbehörden vorgezogen hat. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1581 Abschließend stelle ich fest, dass die Landesregierung der Drogenprävention bei solchen Veranstaltungen eine hohe Bedeutung beimisst . Roger Lewentz Staatsminister 3 Anlage zu Frage 2: Auflistung des Kontrollergebnisses anlässlich „Nature One“ (Stand: 8. August 2012, 12.00 Uhr) Strafanzeigen insgesamt .............................................................................................................. 900 davon – § 316 StGB/Alkohol ....................................................................................................................... 3 – § 316 StGB/Btm ............................................................................................................................. 6 – BtmG .......................................................................................................................................... 821 – Sonstige......................................................................................................................................... 70 Ordnungswidrigkeitenanzeigen insgesamt ............................................................................... 228 davon – § 24 a StVG/Alkohol...................................................................................................................... 5 – § 24 a StVG/Btm ........................................................................................................................ 223 Festnahmen/Ingewahrsamnahmen.............................................................................................. 20 Sicherstellungen – Führerscheine gem. StPO............................................................................................................... 9 – Führerscheine gem. POG............................................................................................................. 69 – Gefährliche Gegenstände................................................................................................................ 9 – Ecstasy (Stück) ......................................................................................................................... 1 119 – Amphetamin/Derivate (Gramm) ............................................................................................ 981,6 – Haschisch (Gramm) ................................................................................................................. 389,6 – Marihuana (Gramm) ............................................................................................................. 1 051,6 – Kokain (Gramm) .......................................................................................................................... 30 – LSD-Tripps (Stück) ..................................................................................................................... 328 Blutproben.................................................................................................................................... 233 Urinproben................................................................................................................................... 172 ED-Behandlungen.......................................................................................................................... 18 Sicherheitsleistungen (€)......................................................................................................... 50 105 Hinweis: Die in der Auflistung dargestellten Zahlen stellen das Ergebnis nach Abschluss des Einsatzes aus Anlass des „Nature One“dar. Diese Zahlen können sich aufgrund von Folgeermittlungen verändern,wobei diese Veränderungen sich nicht mehr erfassen bzw. darstellen lassen!