Drucksache 16/1584 11. 09. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Weiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Verletzung der Fürsorgepflicht der Landesregierung gegenüber Schulkindern durch zu schwere Schulranzen Die Kleine Anfrage 1023 vom 20. August 2012 hat folgenden Wortlaut: In einer Vielzahl Kleiner Anfragen ( Drucksachen 15/1777, 15/1793, 15/1800, 15/1851 und 15/1865 sowie Drucksachen 15/3313, 15/3314, 15/3315, 15/3316, 15/3317) habe ich seit 2007 auf das Problem zu schwerer Schulranzen aufmerksam gemacht. Besonders betroffen sind Schüler der 5. und 6. Klassen, die eine Vielzahl schwerer Fachbücher schleppen müssen und bei denen die Relation Körpergewicht zu Schulranzengewicht gesundheitsgefährdend ist. Im schulischen Alltag werden entsprechende Richtlinien und Vorschriften permanent missachtet. An den meisten weiterführenden Schulen wird die Einhaltung der Gewichtsempfehlungen nicht kontrolliert. Das Problem verschärft sich sogar: Immer öfter werden (aus Kostengründen!) die dickeren Bände für zwei bis drei Schuljahre angeschafft . Damit sie im Rahmen der Schulbuchausleihe auch haltbar sind, werden auch keine leichteren Paperback-Versionen, sondern schwerere Bände angeschafft. Und so schleppen zehn- bis elfjährige Mädchen und Jungen Lasten von sechs bis acht kg auf dem Rücken – mehr als das Doppelte der von Ärzten empfohlenen Höchstgrenze. Durch die Schulreform müssen immer mehr Kinder längere Strecken zur Schule zurücklegen, teilweise mit dem Ranzen auf dem Rücken, stehend in übervollen Bussen. Die Belastung dauert dadurch länger, das Problem wird auch von daher noch drängender. Vor drei Jahren machte die Landesregierung in ihrer Antwort auf meine Anfrage (Drucksache 15/3313) Hoffnung auf eine Lösung, doch bis heute sind keine Fortschritte zu erkennen. Inzwischen ungeduldig geworden, frage ich erneut die Landesregierung: 1. Was hat die Landesregierung in diesen fünf Jahren, seit ich auf das Problem aufmerksam gemacht habe, getan, um das Problem zu schwerer Schulranzen zu lösen? 2. Hat die Landesregierung einen Plan für die Zukunft und falls ja, wie sieht dieser aus? 3. Bis wann will die Landesregierung sicherstellen, dass die Gesundheit der in ihre Obhut gegebenen Kinder nicht mehr durch zu schwere Schulranzen gefährdet wird? 4. Welche der möglichen Lösungswege will die Landesregierung beschreiten: a) Änderung der Schulbaurichtlinie und Ausstattung der Schulen mit Spinden (nach amerikanischem Vorbild), damit Turnschuhe , Werkstücke, Malsachen, Regencapes etc. und alle nicht täglich benötigten Bücher und Hefte in der Schule bleiben können und nicht ständig hin- und hergeschleppt werden müssen? b) Das Gewicht der Schulbücher reduzieren (leichtere Einbände, Teilbände statt Doppelbänden)? c) Einführung von eBooks/e-Readern, sodass die Vielzahl schwerer Fachbücher durch ein elektronisches Lesegerät (Tablet-PC, pad) ersetzt wird? 5. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung, wie in anderen Bundesländern und anderen europäischen Ländern das Problem zu schwerer Schulranzen gelöst wird? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Landesregierung hat dem Fragesteller bei der Beantwortung der genannten Kleinen Anfragen letztmals mit Drucksache 15/3316 deutlich gemacht, dass ihr die Gesundheitsförderung der Schülerinnen und Schüler ein wichtiges Anliegen ist und eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen diesem Ziel verpflichtet sind. Drucksache 16/1584 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dabei ist die Vermeidung gesundheitlicher Schäden eine Gemeinschaftsaufgabe aller am Schulleben Beteiligten. Nicht nur die Wahl des richtigen Schulranzens, sondern auch die regelmäßige Kontrolle seines Inhalts verringern gesundheitliche Gefahren. Das Thema „Gewicht von Schulranzen“ wird in der Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung vom 30. April 2001 (Gemeinsames Amtsblatt 1/2001, Seite 8) angesprochen. Darin werden Schulleitung und Lehrkräfte aufgefordert alles zu tun, um Gesundheitsschäden durch zu schwere Schulranzen entgegenzuwirken. Schulträger werden gebeten, kostenfreie Fächer für Schülerinnen und Schüler zu installieren. Diese Empfehlung gilt unverändert. Lehrerinnen und Lehrer erinnern die Eltern an die erhöhte Sorgfalt bei der möglichst täglichen Inhaltskontrolle, sie weisen die Schülerinnen und Schüler darauf hin, nur die wirklich benötigten Unterrichtsmaterialien mitzunehmen. Eltern von einzuschulenden Kindern erhalten mit der Broschüre „Ich freue mich auf die Schule“ Tipps zum optimalen Schulranzen - gewicht. Regelmäßig sollen die Beteiligten im Rahmen von schulischen Veranstaltungen an ihre Sorgfaltspflicht erinnert werden. Das geschieht bei Elternabenden in der Schule oder bei Dienstbesprechungen mit Lehrkräften. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, in Dienstbesprechungen mit Schulleiterinnen und Schulleitern das Thema „Gewicht von Schulranzen“ aufzugreifen. Zu Frage 4 a): Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 22. Januar 2010 (Schulbauricht - linie) regelt u. a. die finanzielle Förderung von Schulbaumaßnahmen. Die Förderung bezieht auch die Kosten für die Bereitstellung von Schließfächern ein, soweit schulischer Bedarf besteht und nachgewiesen wird. Beim nachträglichen Einbau von Schließfächern handelt es sich um Sachaufwendungen, für die der Schulträger nach § 74 Abs. 3 SchulG Kostenträger ist. Eine diesbezügliche Änderung der Schulbaurichtlinie ist nicht vorgesehen. Zu Frage 4 b): Bei der Erstellung des Schulbuchkatalogs des Landes wurden – soweit möglich – Arbeitshefte und weitere Unterrichtsmaterialien berücksichtigt. Im Grundschulbereich machen diese Druckschriften rund 75 % der aufgenommenen Titel aus; nur ca. 25 % sind Schulbücher. Im Bereich der Sekundarstufe I liegt die Zahl der Arbeitshefte sowie der ergänzenden Materialen bei mehr als 60 % der aufgelisteten Titel. Zu Frage 4 c): Auf der Internetseite des Klettverlages werden bereits die ersten digitalen Schulbücher präsentiert (www.klett.de/ebook). In einem Gespräch mit dem Verband der Bildungsmedien ist zu klären, wie digitale Ausgaben gedruckter Buchfassungen in die Schulbuchausleihe integriert werden können. Ich verweise auch auf die Antwort der Landesregierung vom 14. April 2009 zu der Kleinen Anfrage 2070 (Drucksache 15/3313) sowie auf die Ausführungen der Landesregierung am 24. Mai 2012 im Ausschuss für Bildung zu „Neue Medien an rheinland-pfälzischen Schulen“ und im Ausschuss für Medien und Netzpolitik zu „iPad in die Schulen“. Zu Frage 5: Im September 2009 wurde das Büro der Kultusministerkonferenz gebeten, eine Übersicht über die Regelungen in den Ländern zu erstellen. Es liegen Rückmeldungen von elf Ländern vor, die die Eigenverantwortlichkeit der Schulen in dieser Frage betonen. Informationen aus den anderen europäischen Ländern liegen der Landesregierung nicht vor. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär