Drucksache 16/1588 12. 09. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. September 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Nils Wiechmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Förderung des Spitzensports in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1025 vom 21. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Bei den Olympischen Sommerspielen 2012 in London haben die rheinland-pfälzischen Olympioniken aus dem „Team RheinlandPfalz “ beachtliche Leistungen erbracht und Medaillen gewonnen. Eine optimale sportliche Vorbereitung auf Wettkämpfe wie die Olympischen Spiele, die Paralympics sowie die Welt- und Europameisterschaften sind auch durch angemessene finanzielle Förderung des Spitzensports möglich. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch war die finanzielle Unterstützung für die Spitzensportler/-innen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 insgesamt? 2. Nach welchen Kriterien werden die Gelder für die Spitzensportler/-innen verteilt? 3. Welche Unterstützung haben der Olympiastützpunkt, die Sporthilfe, der Landessportbund, die Bundesstützpunkte, die Landes - leistungszentren und das Spitzensportprojekt der Polizei in diesen Zeiträumen erhalten? 4. Welche anderen Förderer beteiligen sich finanziell bei welchen der o. g. Einrichtungen, Verbände oder Projekte zur Förderung des Spitzensports? 5. Wie hoch ist der Anteil der Landesförderung bei welchen der o. g. Einrichtungen, Verbände oder Projekte? Bitte differenziert darstellen. 6. Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund der aktuell auch bundesweit geführten Diskussion die Förderung des Spitzensports in Rheinland-Pfalz und worin sieht sie zukünftig neue Schwerpunkte? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: In den Jahren 2007 bis 2012 wurden dem Landessportbund für den Bereich Leis tungssport durch das Land jährliche Projektmittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro (siehe auch Antwort zu Frage 3) zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden in erster Linie beim Nachwuchsleistungssport eingesetzt. Sie stehen aber auch für Spitzenvereins förderung entsprechend ihrer Kadersituation zur Verfügung und kommen deshalb auch den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern mittelbar zugute. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt über einen separaten Haushalt beim Landessport bund nach dort aufgestellten Kriterien. Darüber hinaus erfolgt eine finanzielle Unterstützung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler durch die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland. Nach Auskunft der Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland ergeben sich die Gesamt beträge der finanziellen Unterstützung in den Jahren 2007 bis 2012 aus der folgenden Tabelle: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Euro 89 350 296 250 97 430 94 580 75 090 223 830 Drucksache 16/1588 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Verteilung dieser Gelder erfolgt in Absprache mit dem Landessportbund Rhein land-Pfalz. Grundsätzlich gilt das Leistungsprinzip . Genaueres regeln die Allgemeinen Fördergrundsätze: Allgemeine Fördergrundsätze (2012) Die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt erfolgreiche Athletinnen und Athleten in olympischen und paralympischen Sportarten und Disziplinen sowie erfolgreiche Trainerinnen/Trainer aus Rheinland-Pfalz ideell und finanziell. Die finan - ziellen Leistungen lassen sich im Rahmen dieser Förderung in drei Bereiche gliedern: – Die Gewährung einer „Regelförderung“. – Die Gewährung einer „Projektförderung“. – Die Gewährung von gestaffelten Prämien für Platzierungen bei Olympischen und Paralympischen Spielen und Weltmeister- schaften in olympischen und paralympischen Sportarten und Disziplinen. Die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland orientiert sich dabei entschieden an den sportethischen Werten eines dopingfreien Sports. Die Athletinnen und Athleten sind im Falle nachgewiesener und bestrafter Verstöße gegen die Anti-Doping-Regeln von NADA und WADA dazu verpflichtet, erzielte Prämienzahlungen und Regelleis tun gen zurückzuzahlen. Die Athleten bestätigen ihr Einverständnis mit den aktuellen Förderrichtlinien in Schrift form mit der „Athletenvereinbarung“. Gemäß § 2.3 der Satzung der Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. 1. Regelförderung Athletinnen/Athleten in olympischen und paralympischen Sportarten/Disziplinen, die bei Olympischen Spielen oder Welt meis terschaften eine Platzierung von Platz 1 bis 10 erreicht haben (für Teilnehmer an Paralympischen Spielen gilt: Platz 1 bis 6), erhalten bis zum nächsten Kriteriumswettkampf eine monatliche Regelförderung in Höhe von 200 Euro. Die Weiterförderung bzw. Neuaufnahme in die Regelförderung hängt von der Teilnahme an der jeweils folgenden Weltmeisterschaft ab. Der Gutachterausschuss kann in begründeten Fällen bei herausragenden Erfolgen bei Europameisterschaften beim Erreichen der Ränge 1 bis 4 eine Regelförderung bewilli gen. Weitere Voraussetzung hierfür ist die Zugehörigkeit zum A-Kader des jeweiligen Spitzen verbandes. Europameisterschafts-Ergebnisse werden in der Regel nur dann herangezogen, wenn in dem Jahr kein höherwertiger Zielwettkampf (Olympische Spiele, Paralympics oder Weltmeisterschaften) stattgefunden hat und bei der Europa - meisterschaft auf Grundlage des Weltmaßstabes ein der Weltmeisterschaft vergleich bares internationales Leistungsniveau vorlag. 2. Projektförderung Falls bei der Weltmeisterschaft keine Platzierung unter den ersten zehn Rängen erreicht wird, kann der Gutachterausschuss in begründeten Fällen eine punktuelle Förderung (Projektförderung) in Höhe von bis zu 1 200 Euro pro Jahr bewilligen. Der Gutachterausschuss behält sich in Staffel- und Mannschaftswettbewerben eine Förderung (Regel-, Projektförderung und/oder weitere Förderleistungen) unabhängig von der Platzierung jeweils nach Einschätzung der individuellen Leistung vor. Zudem können begründete Ausnahmefälle dazu beitragen, dass der Gutachteraus schuss eine Aufnahme in Regel- bzw. Projektförde - rung und/oder weitere Förderleis tun gen bewilligt. Es soll keine Doppelförderung durch die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland und den Präsidialausschuss Leistungssport des Landessportbundes Rheinland-Pfalz erfolgen. 3. Prämien Die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland gewährt Prämienzahlungen für erfolgreiche Athletinnen und Athleten für Platzie - rungen bei Olympischen und Paralympischen Spielen und Weltmeisterschaften in olympischen oder paralympischen Sportarten bzw. Disziplinen. Für jede Athletin/jeden Athleten wird pro Jahr maximal eine Prämienzahlung fällig, und zwar für den jeweils höchsten Erfolg. Die Prämien für Weltmeisterschaften in olympischen Sportarten bzw. Disziplinen werden in der Regel bei jährlich wiederkehrenden Weltmeisterschaften auf zwölf Monate und bei mehrjährlich stattfindenden Weltmeisterschaften entsprechend auf die Anzahl der Monate umgerechnet und anteilig monatlich ausgezahlt. Die Prämien für Erfolge in paralympischen Wettbewerben werden direkt nach Abschluss der Wettkämpfe ausgezahlt. Bei Mannschafts- und Spielsportarten werden die Prämien halbiert. Die folgenden Regelungen gelten nur für Erfolge bei Olympischen Spielen: Den vollen Prämiensatz, außer in Mannschafts- und Spielsportarten, erhalten diejenigen Athletinnen und Athleten, die insgesamt mindestens vier Jahre für einen rheinland-pfälzischen Verein starten. Dieser Vier-Jahreszeitraum kann sich sowohl auf den Zeitraum unmittelbar bevor als auch unmittelbar nach den Olympischen Spielen erstrecken. Bei Mannschafts- und Spielsportarten werden die Prämien halbiert. Athletinnen und Athleten, die einem rheinland-pfälzischen Verein zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele vier Jahre oder länger angehörten, erhalten den Prämienbetrag bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Olympischen Spiele zu 100 % ausgezahlt. Athletinnen und Athleten, die einem rheinland-pfälzischen Verein zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele drei Jahre angehörten, erhalten den Prämienbetrag bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Olympischen Spiele zu 75 % ausgezahlt. Die restlichen 25% werden in einem zeitlichen Rahmen von zwölf Monaten ausgezahlt. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1588 Athletinnen und Athleten, die einem rheinland-pfälzischen Verein zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele zwei Jahre angehörten, erhalten den Prämienbetrag bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Olympischen Spiele zu 50 % ausgezahlt. Die restlichen 50 % werden in einem zeitlichen Rahmen von 24 Monaten ausgezahlt. Athletinnen und Athleten, die einem rheinland-pfälzischen Verein zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele ein Jahr angehörten, erhalten den Prämienbetrag bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Olympischen Spiele zu 25 % ausgezahlt. Die restlichen 75 % werden in einem zeitlichen Rahmen von 36 Monaten ausgezahlt. Erwirbt die Athletin/der Athlet ein Startrecht für einen Verein außerhalb von Rheinland-Pfalz, verliert sie/er den Anspruch auf Auszahlung des Restbetrages mit sofortiger Wirkung. Der Restbetrag fällt in das Eigentum der Sporthilfe zurück. 3 Eintrittsjahr vor Beginn Auszahlung spätestens sechs Restauszahlung in monat- Dauer der monatlichen der OS im Verhältnis Monate nach Ende der OS lichen Teilzahlungen Teilzahlungen zum Bezugsjahr der OS (in Prozent) (in Prozent) (in Monaten) x < – 4 100 – – x – 3 75 25 12 x – 2 50 50 24 x – 1 25 75 36 Die Prämien für die Teilnahme an Paralympischen Spielen werden direkt im Anschluss an die Wettkämpfe ausgezahlt, wobei für Mannschafts- und Spielsportarten die Prämien ebenfalls halbiert werden. 3. a) Staffelung der Prämien bei Olympischen Spielen 3. b) Staffelung der Prämien bei Paralympischen Spielen 4. Prämienregelung für Trainer Die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland belohnt herausragende Leistungen von Trainern, die dem OSP-/PA-L-System des Landes Rheinland-Pfalz angehören. Auf Antrag und durch Beschluss des Gutachterausschusses können Trainerinnen/Trainer erfolgreicher Athletinnen/Athleten Prämien in Höhe eines Drittels des für die Athletinnen/Athleten ausgelobten Betrages erhalten. Antragsberechtigt ist, wer hauptverantwortlich ist für die Trainingsplanung, die Umsetzung des Trainings und den täglichen Trainingsprozess. Die Prämien für Trainerinnen /Trainer werden in der Regel direkt im Anschluss an die Wettkämpfe ausgezahlt. Für jede Trainerin/jeden Trainer wird pro Jahr maximal eine Prämienzahlung fällig, und zwar für den jeweils höchsten Erfolg. Laut Satzung § 2.3 besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. In Abhängigkeit von Zuwendungen potenzieller Sponsoren können im Einzelfall, ggf. auch in Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber , weitere Ausgaben zur Unterstützung von Personen und Initiativen anfallen. Diese Aufwendungen sind allerdings nicht planbar. Platzierung Förderung Goldmedaille 20 000 Euro Silbermedaille 15 000 Euro Bronzemedaille 10 000 Euro Platz 4 7 000 Euro Platz 5 6 000 Euro Platz 6 5 000 Euro Platz 7 4 000 Euro Platz 8 3 000 Euro Platzierung Förderung Goldmedaille 8 000 Euro Silbermedaille 6 000 Euro Bronzemedaille 5 000 Euro Platz 4 3 000 Euro Platz 5 2 500 Euro Platz 6 2 000 Euro Platz 7 1 500 Euro Platz 8 1 000 Euro Drucksache 16/1588 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Darüber hinaus werden die Athletinnen und Athleten von der Deutschen Sporthilfe unterstützt. Die genaue Höhe der Zuwendun - gen ist nicht bekannt. Ferner verfügt ein Teil der Spitzensportlerinnen und -sportler über Einnahmen aus Werbe- und Sponsorenverträgen, deren Höhe im Einzelnen ebenfalls nicht bekannt ist. Zu Frage 3: Die Unterstützung des Olympiastützpunktes (OSP), der Sporthilfe, des Landessportbundes (LSB), der Leistungszentren (LLZ) und Bundesstützpunkte (BSP) durch das Land zeigt die folgende Tabelle: 4 2007 2008 2009 2010 2011 2012 OSP (direkte Mittel des ISIM) 189 000 189 000 189 000 188 100 182 900 188 100 OSP (LSB-Mittel aus Projektmitteln des ISIM) 64 350 64 350 64 350 67 200 58 150 62 000 Sporthilfe *) 51 100 51 100 51 100 51 100 48 200 49 500 LSB Projektmittel 1 288 000 1 288 000 1 288 000 1 281 400 1 245 500 1 281 200 LLZ **) 13 500 16 700 10 700 12 000 13 650 22 300 BSP **) 0 15 000 40 250 9 550 6 000 0 *) Die jährliche Zahlung an die Sporthilfe wird als Zustiftung zum Stiftungskapital geleistet. **) Dabei handelt es sich in erster Linie um Zuschüsse für Geräte und Ausstattung wie Trampoline, Matten, Gewichte, Zeit- messeinrichtungen, Sprungstäbe etc. Darüber hinaus bietet die rheinland-pfälzische Polizei derzeit dreizehn Spitzensportlerinnen/-sportlern die Möglichkeit, im Rahmen der Polizeiausbildung ihren Sport leistungsorientiert innerhalb der Sportfördergruppe der Polizei auszuüben. In der Kürze der Zeit war eine detaillierte Kostenaufstellung hierzu nicht zu erarbeiten. Der Mainzer Ruderverein wurde als Landesleistungszentrum Rudern für einen Neubau seines Bootshauses unterstützt. Die Bewilligungen betrugen insgesamt 2,4 Mio. Euro bei einer Gesamtinvestition von 5 028 000 Euro. Das Landesleitungszentrum (Judohalle) in Speyer wurde im Rahmen der Umsetzung des Zukunfts- und Investitionsgesetzes unterstützt . Bei Gesamtinvestitionen von rund 3 Mio. Euro flossen 2,2 Mio. Euro an Fördermitteln für dieses Vorhaben. Die Sanierung der Trampolinhalle des Bundesstützpunktes in Bad Kreuznach wurde im Jahr 2008 mit Bundes- und Landesmitteln gefördert. Bei Gesamtkosten von 839 559 Euro wurden Bundesmittel in Höhe von 209 402 Euro sowie Landesmittel in Höhe von 293 163 Euro bewilligt. Die Stadt Schifferstadt wurde beim Umbau, der Erweiterung und der Sanierung des Olympiastützpunktes Ringen in der WilfriedDietrich -Halle gefördert. Im Jahr 2008 erfolgte eine Zuwendung in Höhe von 60 000 Euro an Bundesmitteln und 120 000 Euro an Landesmitteln für den 1. Bauabschnitt mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 207 100 Euro. Der 2. Bauabschnitt mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1 151 500 Euro wurde mit Bundesmitteln in Höhe von 339 750 Euro und Landesmitteln in einer ersten Rate in Höhe von 579 500 Euro unterstützt. Im Programmjahr 2013 werden weitere 100 000 Euro Landesmittel bewilligt. Zu den Fragen 4 und 5: Das Bundesministerium des Innern, das für die Förderung des Spitzensports bundesweit zuständig ist, unterstützt die Finanzierung des Olympiastützpunktes Rheinland-Pfalz/Saarland. Sein Anteil an den Kosten beträgt rund 60 %. Der Anteil der Landesförderung liegt bei rund 25 %. Bei Investitionen beteiligt sich der Bund in der Regel mit 30 % der zuwendungsfähigen Kosten; das Land stellt in der Regel 60 % zur Verfügung. Der Rest wird von kommunaler Seite aufgebracht. Ferner beteiligt sich der Bund an den Kosten von mischfinanzierten Bundestrainerinnen/-trainern an den jeweiligen Stützpunkten. In der Regel sind die Träger der Bundesstützpunkte bzw. der Landesleistungszentren und Landesstützpunkte die Kommunen bzw. die ortsansässigen Vereine. Insoweit stellen auch diese für den laufenden Betrieb und für Investitionskosten eigene Mittel zur Verfügung . Auch die Fachverbände unterstützen diese Einrichtungen im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Mittel. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1588 Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz folgende Bundesstützpunkte, Landesleistungszentren und Landesstützpunkte: – Boccia: Paralympischer Trainingsstützpunkt in Bad Kreuznach – Dressurreiten: Landesleistungszentrum in Wonsheim – Fechten: Landesleistungszentrum in Koblenz – Hockey: Landesleistungszentrum in Bad Dürkheim – Judo: Landesstützpunkt in Kaiserslautern und Speyer – Kanuslalom: Bundesnachwuchsstützpunkt in Bad Kreuznach – Leichtathletik: Bundesstützpunkt Stabhochsprung Mainz und Bundesstützpunkt Zweibrücken – Radsport: Landesleistungszentrum in Kaiserlautern – Ringen: Bundesstützpunkt in Schifferstadt – Rudern: Landesleistungszentrum in Mainz – Schwimmen: Landesleistungszentrum in Mainz – Sportschießen: Landesleistungszentrum in Bad Kreuznach – Taekwondo: Landesleistungszentrum in Ingelheim – Tischtennis: Landesleistungszentrum in Höhr-Grenzhausen/Grenzau – Trampolinturnen: Bundesstützpunkt in Bad Kreuznach. Die Finanzierung der Sporthilfe setzt sich zusammen aus der Zustiftung des Landes sowie Einnahmen von Sponsoren und Kuratoren . Diese sind im Allgemeinen Firmen, Unternehmen oder Privatpersonen. Angaben zur Höhe der weiteren Förderungen liegen der Landesregierung nicht vor. Im Leistungssportbereich des Landessportbundes Rheinland-Pfalz liegt der Anteil der Landesförderung (Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Ministerium für Integration, Familie , Kinder, Jugend und Frauen) bei rund 95 %. Zu Frage 6: Der Sport hat in der modernen Gesellschaft in Deutschland und ganz speziell in Rheinland-Pfalz einen ganz besonders hohen Stellen - wert. Mit rund 1,5 Mio. Mitgliedern in 6 300 Vereinen ist der Sport in Rheinland-Pfalz die größte Personenvereinigung. Bezogen auf die Einwohnerzahl sind fast 37 Prozent aller Rheinland-Pfälzer Mitglied in einem Sportverein. Bundesweit liegt der durchschnittliche Organisationsgrad bei 29 Prozent. Für erfüllte Freizeitgestaltung und positive Lebenseinstellung, für verbesserte Leistungsfähigkeit und Gesundheitsvorsorge, Integra - tion, Vermittlung von Teamfähigkeit, Toleranz und Fairness ist Sport, sind die Sport treibenden Vereine und Verbände für die in Rheinland-Pfalz lebenden Menschen von erheblicher Bedeutung. Deshalb ist es für jede Regierung wichtig, im Rahmen der ihr gegebenen gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten entsprechende Unterstützung für die Sportvereine und -verbände zu leisten. Auch die Ergebnisse der Olympischen und Paralympischen Spiele 2012 in London belegen das hervorragende Abschneiden rhein- 5 Olympische Spiele 2012 in London Peter Joppich Bronze Fechten/Florett/Mannschaft 1 Lilli Schwarzkopf Silber Leichtathletik/Siebenkampf 1 Miriam Welte Gold Radsport/Teamsprint 1 Richard Schmidt Gold Rudern/Achter 1 Raphael Holzdeppe Bronze Leichtathletik/Stabhochsprung 1 Summe 5 Drucksache 16/1588 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Sportfördersysteme der Länder funktionieren perspektivisch jedoch nur dann richtig gut, wenn Sie bundesweit optimal verwoben sind. Deshalb hat der DOSB eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um das Stützpunktsystem zu verbessern. Dem derzeit praktizierten Fördersystem des Bundes fehlt es an der notwenigen Transparenz. Auch wenn detaillierte Informationen vom Bund nicht zur Verfügung gestellt werden, kann bereits jetzt festgestellt werden, dass die meisten anderen Bundesländer, die Olympiastützpunkte haben, besser ausgestattet sind als Rheinland-Pfalz. Ziel des Landes ist es deshalb nicht, mehr Geld ins System Leistungssport zu bringen, sondern die vorhandenen Mittel gleichmäßiger und an den Leistungsbilanzen orientiert zu verteilen. Dies gilt in erster Linie für die Mittelausstattung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz. Eine Schwerpunktsetzung für ein Bundesland kann demnach auch nur in Abstimmung mit dem bundesweiten Fördersystem entwickelt werden. Roger Lewentz Staatsminister 6 Paralympische Spiele 2012 in London Hannelore Brenner Gold Dressurreiten Pflicht 3 Gold Dressurreiten Freestyle/Kür Silber Dressurreiten/Mannschaft Britta Näpel Silber Dressurreiten Pflicht 3 Silber Dressurreiten Freestyle/Kür Silber Dressurreiten/Mannschaft Dr. Angelika Trabert Bronze Dressurreiten Pflicht 3 Bronze Dressurreiten Freestyle/Kür Silber Dressurreiten/Mannschaft Wojtek Czyz Silber Leichtathletik/Weitsprung 3 Bronze Leichtathletik/4 x 100 m-Staffel Bronze Leichtathletik/100 m Summe 12