Drucksache 16/1592 12. 09. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Horst Gies und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Vulkanische Aktivitäten am Laacher See Die Kleine Anfrage 1033 vom 23. August 2012 hat folgenden Wortlaut: In einer ZDF-Fernsehsendung „Terra X“ zum Thema vulkanische Aktivität am Vesuv wurde unter anderem über das Ausmaß einer Katastrophe eines möglichen Ausbruchs des Laacher Sees und seine Gefährlichkeit berichtet. Hierbei wurde in dem Bericht deutlich gemacht, dass nur einmal jährlich seismologische Untersuchungen im Gebiet des Laacher Sees vorgenommen werden. Aus diesem Grunde fragen wir die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr eines Ausbruchs des Laacher Sees, basierend auf der starken im See durch Gasblasen - bildung deutlich erkennbaren vulkanischen Aktivität des Sees? 2. Warum finden in unmittelbarer Nähe des Sees nur einmal im Jahr, so wie im ZDF-Bericht dargestellt, seismologische Unter - suchun gen statt? 3. Fachleute halten, wie in dem Fernsehbericht dargestellt, eine dauerhafte Untersuchung der vulkanischen Aktivität des Laacher Sees, ähnlich wie im Gebiet des Vesuvs, für dringend erforderlich. Wie steht die Landesregierung dazu? 4. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, wenn sich die seismologischen Aktivitäten des Laacher Sees ver- stärken? 5. Welche Notfallpläne gibt es im Falle einer verstärkten seismologischen Aktivität bei den zuständigen Ministerien und Institu- tionen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 3: In dem Memorandum der Teilnehmer des Eifel-Symposiums „Aktive magmatische Prozesse im Untergrund der Eifel?“ der Deutschen Vulkanologischen Gesellschaft (DVG) vom 15. Januar 2011 in Mendig/Eifel haben Experten festgestellt, dass „grundsätzlich ein Gefährdungspotenzial hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit einer Vulkaneruption in der Eifel besteht“, jedoch „nach gegenwärtigem Wissensstand keine Hinweise auf einen aktuell bevorstehenden Vulkanausbruch“ existieren. Die Landesregierung geht deshalb nicht von einer akuten Gefahr eines Ausbruchs des Laacher-See-Vulkans aus. Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) hat darüber hinaus im Jahr 2011 die Fakultät für Biologie, Fachbereich Geologie, der Universität Duisburg-Essen mit einer Studie zum Monitoring geogener Gase in der West-, Ost- und Südeifel sowie im Mittelrhein-/Lahngebiet beauftragt. Aus dem Endbericht vom Mai dieses Jahres geht hervor, dass in Rheinland-Pfalz an verschiedenen Orten Gasaustritte zu beobachten sind, die in Zusammenhang mit vulkanischen Aktivitäten gebracht werden können und künftig beobachtet werden sollten. Das LGB erarbeitet derzeit ein Konzept für ein Forschungsprojekt, das mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert werden könnte und u. a. die Beobachtung und Messung von Gasaustritten sowie der Seismizität in der Vulkaneifel beinhaltet. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1592 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Der Landeserdbebendienst Südwest verfügt über ein Netz zur kontinuierlichen Überwachung seismischer Aktivitäten in Rheinland -Pfalz, das für zielgerichtete Untersuchungen der Untergrundseismizität mit dem Hintergrund der Vorhersage vulkanischer Aktivitäten herangezogen wird. Hierzu wird auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 3128 vom 19. Juli 2010 (Drucksache 15/4858) verwiesen. Es ist beabsichtigt, dieses Netz im Gebiet des Laacher Sees noch in diesem Jahr durch zwei weitere seismische Messstationen zu ergänzen. Zu Frage 4: Sollten seismische Aktivitäten mit zunehmenden Tendenzen zu beobachten sein, werden für die Feststellung der Ursachen und dadurch evtl. zu erwartender Auswirkungen weitere geeignete Parameter wie z. B. die Intensität und Zusammensetzung von austreten - den Gasen geprüft und ggf. Beobachtungs- und Messintervalle angepasst. Zu Frage 5: Die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte erfüllen ihre Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz als Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung und entscheiden darüber, ob und inwieweit sie Alarm- und Einsatzpläne für spezielle Gefahren - lagen wie Vulkanismus vorhalten. Das Land unterstützt die kommunalen Aufgabenträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unter anderem durch Rahmen-, Alarmund Einsatzpläne sowie durch Empfehlungen für die Planung von Evakuierungen im Rahmen von vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes. Die Landkreise Vulkaneifel, Mayen-Koblenz und Neuwied sowie die Stadt Koblenz haben auf der Grundlage dieser Empfehlungen ihre Evakuierungsplanung abgeschlossen bzw. die Planung steht kurz vor der Fertigstellung. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3130 vom 6. August 2010 (Drucksache 15/4846) verwiesen. Eveline Lemke Staatsministerin