Drucksache 16/1598 17. 09. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Brandschutz bei Windkraftanlagen Die Kleine Anfrage 1036 vom 24. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Berichten zufolge sollen bundesweit bereits 200 Windkraftanlagen abgebrannt sein. Vor dem Hintergrund, dass Windräder auch in Rheinland-Pfalz eventuell in Waldgebieten platziert werden, frage ich die Landesregierung: 1. Gibt es für in Waldgebieten stehende Windkraftanlagen besondere Brandschutzverordnungen? Wenn ja, welche? 2. Gab es in der Vergangenheit in Rheinland-Pfalz Brände an Windkrafträdern? Wenn ja, bitte Brandursache angeben. 3. Eine Windkraftanlage in Waldgebieten benötigt je nach Größe unterschiedliche Rodungsflächen. Wenn in Waldgebieten von Rheinland-Pfalz Windkraftanlagen genehmigt werden sollten, muss dann der Sicherheitsabstand/Brandstreifen zum umgebenden Wald weiter vergrößert werden und wenn ja, welche Waldrodungsfläche pro Windrad ist dann ungefähr anzusetzen? 4. Welche zusätzlichen Bedingungen sieht die Landesregierung bei der Genehmigung eines Windparks oder einer Windkraftanlage in Waldgebieten aus brandschutztechnischen Gründen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. September 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Ministerium der Finanzen hat gemeinsam mit dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und dem Ministerium für Umwelt und Forsten bereits mit Datum vom 30. Januar 2006 „Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen“ herausgegeben. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Spezielle Brandschutzvorschriften für Windenergieanlagen (WEA) in Waldgebieten bestehen nicht. Zu Frage 2: Dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur sind keine Brände an WEA in Rheinland-Pfalz bekannt. Zu Frage 3: Je nach Größe der WEA auf Waldstandorten ist mit einer dauerhaften Waldrodung von 0,5 ha (2 bis 3,5 MW-Anlage) bis rund 1,0 ha (6 bis 7,5 MW-Anlagen) zu rechnen. Es sind bereits über 100 Anlagen in rheinland-pfälzischen Wäldern genehmigt und in Betrieb. Nach Aussage der Hersteller, aber auch nach unseren Erfahrungen ist die Gefahr eines Brandes in WEA bei modernen Anlagen heu- Drucksache 16/1598 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode te weitgehend ausgeschlossen, da die Anlagenüberwachung mittels moderner Mess- und Regeltechnik z. B. beginnende Lagerschäden schon frühzeitig erkennt. Zudem ist heute auch die Installation von automatischen Löschvorrichtungen möglich. Der Schutz vor Brandgefahr wird in den behördlichen Genehmigungen durch Auflagen, z. B. mit Forderung von Brandschutzkonzepten , sichergestellt. Im Rahmen der Beteiligung fordert auch die zuständige Forstbehörde für WEA am und insbesondere im Wald gem. § 15 Landeswaldgesetz, dass Maßnahmen zur Vorbeugung, Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden zu treffen sind (i. d. R. organisatorische Vorkehrungen wie Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Brandmeldeeinrichtungen, Mindestanforderung für Zuwegungen). Ein Rodungsbedarf für „Brandstreifen“ für WEA im Wald entsteht nicht. Zu Frage 4: Der bestimmungsgemäße Betrieb einer zugelassenen Windenergieanlage ist nach den Regeln der Technik als sicher zu bezeichnen. Die im Verhältnis zu den in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen äußerst geringe Zahl der Brandereignisse in Deutschland untermauert diese Einschätzung. Im Rahmen eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens sind die Brandschutzdienststellen zu hören, die im Wesentlichen die Voraussetzungen für ein eventuelles Tätigwerden der Feuerwehren (Zugänglichkeit usw.) prüfen. Darüber hinaus verweise ich auf die detaillierte Antwort des ISM auf die Große Anfrage der CDU „Brandgefahren und Wind - energiekonverter“ vom 25. November 2004 (Drucksache 14/3611). Roger Lewentz Staatsminister