Drucksache 16/1602 18. 09. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Baustelle auf der Rheinbrücke bei Wörth Die Kleine Anfrage 1040 vom 27. August 2012 hat folgenden Wortlaut: In diesem Sommer ist auf der Rheinbrücke bei Wörth über mehrere Monate eine Baustelle eingerichtet, die Brücke nur einseitig befahrbar . Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wird die Baustelle auf der Rheinbrücke aufgehoben? 2. Wie hoch sind die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen im Sommer 2012 auf der Rheinbrücke und wie hoch waren sie ur- sprünglich angesetzt? 3. Welche weiteren Kosten sind durch die Verkehrssituation als Folge der Sanierungsmaßnahmen entstanden? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die verkehrlichen Auswirkungen der Baustelle? 5. Wie wird der Zustand der Brücke nach den Sanierungsmaßnahmen beurteilt? 6. Wann sind die nächsten Sanierungsmaßnahmen geplant, mit welchen Beeinträchtigungen, welcher Dauer und welchen Kosten? 7. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit einer zweiten Rheinbrücke als gegeben an? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. September 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Sanierungsmaßnahme an der Rheinbrücke Karlsruhe-Maxau im Zuge der B 10 liegt im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg (MVI). Nachfolgende Informationen beruhen auf Angaben des MVI. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Es ist vorgesehen, die temporäre Baustellenverkehrsführung auf der B 10 am 1. und 2. Oktober 2012 abzubauen. Zu Frage 2: Die Kosten für die Sanierungsmaßnahme betragen voraussichtlich rund 1,3 Mio. Euro. Sie liegen damit knapp über der ursprünglichen Kostenschätzung, die von Gesamtkosten in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro ausgegangen ist. Zu Frage 3: Für die Verkehrssicherung im Zusammenhang mit der baustellenbedingten Verkehrsführung sind Kosten in Höhe von 145 000 Euro entstanden. Über die Entstehung weiterer Kosten liegen dem Land Baden-Württemberg keine Informationen vor. Drucksache 16/1602 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Vor dem Hintergrund, dass die Erneuerung der Fahrbahnübergangskonstruktionen nur bei Vollsperrung je einer Brückenhälfte möglich ist, sind mit der Baumaßnahme zwangsläufig erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen verbunden. Zu Frage 5: Im Rahmen der laufenden Sanierungsmaßnahme werden die nach einer Einsatzzeit von rund 25 Jahren stark verschlissenen Fahrbahnübergangskonstruktionen ausgetauscht sowie die Deckanstriche der Tragseile erneuert. Die Lebensdauer des Gesamtbauwerks kann dadurch jedoch nicht verlängert werden. Zu Frage 6: Die nächste planmäßige Sanierungsmaßnahme wird voraussichtlich in ca. vier bis fünf Jahren über einen Zeitraum von ca. neun Monaten hinweg sowie mit voraussichtlich zwölf bis 16 ganztägigen Vollsperrungen stattfinden. Die Vollsperrungen sollen zur Minimierung der Verkehrseingriffe so weit wie möglich an Wochenenden erfolgen. Die Kosten für die Ertüchtigung werden auf rund neun Mio. Euro geschätzt. Zu Frage 7: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hält eine leistungsfähige Rheinquerung zwischen Wörth und Karlsruhe für notwendig. Die weiteren Schritte werden eng mit Baden-Württemberg abgestimmt. Roger Lewentz Staatsminister