Drucksache 16/1603 18. 09. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausgaben des Landes bei den Zuweisungen zur Förderung freiwilliger Maßnahmen zur Optimierung der kommunalen Strukturen Die Kleine Anfrage 1039 vom 27. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ausgaben hat das Land in den Jahren 2010, 2011 und in den ersten sechs Monaten des Jahres 2012 für welche Projekte der kommunalen Territorialreform aus dem Titel 2006-61303 getätigt? 2. Aus welchen Titeln des Deckungskreises und in welcher Höhe wurden überplanmäßige Ausgaben dieses Titels in den Jahren 2010, 2011 und in den ersten sechs Monaten des Jahres 2012 gegenfinanziert? 3. Welche Ausgaben sind für die zweite Jahreshälfte 2012 und für das Jahr 2013 absehbar oder geplant? 4. Welche Anträge auf Förderung von Vorhaben kommunaler Gebietskörperschaften bei zweckgebundenen Zuweisungen aus den Titeln des oben genannten Deckungskreises sind bisher abgelehnt oder zurückgestellt worden, da infolge des Finanzbedarfs bei Titel 2006-61303 die Ansätze ausgeschöpft sind oder waren? 5. In welchem Umfang konnten allgemeine Zuweisungen aus dem genannten Deckungskreis (z. B. Schlüsselzuweisungen) infolge des Finanzbedarfs bei Titel 2006-61303 nicht gezahlt werden bzw. mussten anders berechnet werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Von 2010 bis jetzt sind aus Mitteln bei Kapitel 20 06, Titel 613 03 folgende Zuweisungen aus Anlass freiwilliger Gebietsänderungen im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform gewährt worden: AuszahlungsGebietsänderungsmaßnahme Zuweisungsbetrag Rechtsgrundlagejahr 2010 Freiwillige Eingliederung der verbands- 391 390 Euro § 17 des Landesgesetzes zum freiwillifreien Stadt Cochem in die Verbands- (letzter Teilbetrag der Zu- gen Zusammenschluss der verbandsgemeinde Cochem-Land (umbenannt weisung in Höhe von ins- freien Stadt Cochem und der Verin Verbandsgemeinde Cochem) gesamt 782 890 Euro) bandsgemeinde Cochem-Land vom 18. Februar 2009 (GVBl. S. 79) Drucksache 16/1603 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode AuszahlungsGebietsänderungsmaßnahme Zuweisungsbetrag Rechtsgrundlagejahr 2012 Freiwillige Gebietsänderung der Ver- 565 280 Euro § 14 Satz 1 und 2 des Landesgesetzes bandsgemeinde Neumagen-Dhron in davon über freiwillige Gebietsänderungen Form einer Eingliederung ihrer drei an die Verbandsgemeinde der Verbandsgemeinden NeumagenOrtsgemeinden Minheim, Neumagen- Bernkastel-Kues: Dhron, Bernkastel-Kues und Schweich Dhron und Piesport in die Verbands- 459 799 Euro an der Römischen Weinstraße im gemeinde Bernkastel-Kues und einer und Rahmen der Kommunal- und VerwalEingliederung ihrer vierten Orts- an die Verbandsgemeinde tungsreform vom 26. September 2011 gemeinde, der Ortsgemeinde Tritten- Schweich an der (GVBl. S. 373) heim, in die Verbandsgemeinde Römischen Weinstraße: Schweich an der Römischen Wein- 105 481 Euro straße im Landkreis Trier-Saarburg Freiwillige Bildung der neuen Ver- 1 792 100 Euro § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des bandsgemeinde Braubach-Loreley Landesgesetzes über die freiwillige aus den Verbandsgemeinden Brau- Bildung der neuen Verbandsgemeinde bach und Loreley Braubach-Loreley vom 20. Dezem- ber 2011 (GVBl. S. 417) Darüber hinaus hat das Land für die freiwilligen Gebietsänderungsmaßnahmen Projektförderungen in Aussicht gestellt. Zu Frage 2: Die Notwendigkeit überplanmäßiger Ausgaben bei Kapitel 20 06, Titel 613 03 hat von 2010 bis jetzt nicht bestanden. Zu Frage 3: Für die zweite Jahreshälfte 2012 und das Jahr 2013 sind keine Ausgaben geplant oder absehbar. Die noch gesetzlich umzusetzenden Gebietsänderungen, die noch innerhalb der Freiwilligkeitsphase vereinbart und beschlossen wurden, werden erst zum 1. Juli 2014 wirksam. Die gesetzlich festzulegenden Zuweisungen werden erst an die neuen Gebietskörperschaften ausgezahlt. Zu Frage 4: Keine. Zu Frage 5: Keine. Roger Lewentz Staatsminister