Drucksache 16/161 26. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Mediation Tiefe Geothermie Vorderpfalz Die Kleine Anfrage 107 vom 4. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden die Erkenntnisse und Informationen aus den Mediationsrunden zur Tiefen Geothermie Vorderpfalz verwendet? 2. Wem werden die Erkenntnisse aus den Mediationsrunden zur Verfügung gestellt und durch wen sollen sie verwendet werden? 3. In welcher Form werden die Erkenntnisse dokumentiert? 4. Durch wen erfolgt die Dokumentation? 5. Inwiefern fließen Erkenntnisse aus den Mediationsrunden in den Genehmigungsprozess für Geothermieanlagen ein? 6. Welche Ergebnisse aus den Mediationsrunden werden beim Genehmigungsprozess der Geothermieanlage bei Wörth-Schaidt berücksichtigt und in welcher Weise? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Juli 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 3: Informationen und Erkenntnisse der Mediationsrunden werden über die Protokolle der Sitzungen, die Tonmitschnitte und die von den Experten zur Verfügung gestellten Unterlagen umfassend dokumentiert. Sie dienen als Grundlagen, um von allen Mediationsbeteiligten akzeptierte Empfehlungen zum Umgang mit Projekten der Tiefen Geothermie zu erarbeiten. Zu den Fragen 2 und 5: Die wesentlichen Erkenntnisse werden auf der Webseite des Mediationsprojekts öffentlich zugänglich dokumentiert (http://mediation -tiefe-geothermie-vorderpfalz.de). Die Tonmitschnitte sind vereinbarungsgemäß nur den Mediationsbeteiligten zugänglich. Die gewonnenen Erkenntnisse sind – dem Charakter eines Mediationsverfahrens entsprechend – primär für die Arbeit der Mediationsbeteiligten bestimmt. Darüber hinaus werden die zuständigen Behörden die zu erarbeitenden Empfehlungen auch bei der Genehmigung von Projekten der Tiefen Geothermie im Rahmen des geltenden Rechts mit einbeziehen. Zu Frage 4: Die Dokumentation erfolgt durch die Geschäftsstelle des Mediationsverfahrens in Koordination mit den Mediationsbeteiligten. Zu Frage 6: Soweit sich aus den Mediationsrunden für das Genehmigungsverfahren Wörth-Schaidt relevante Gesichtspunkte ergeben, werden diese im Rahmen des geltenden Rechts berücksichtigt. Welche Erkenntnisse dies im Einzelnen sein könnten, kann derzeit nicht beantwortet werden, da das Mediationsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. In Vertretung: Ernst-Christoph Stolper Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. August 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode