Drucksache 16/1613 20. 09. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. September 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Baumängel im Nürburgringprojekt Die Kleine Anfrage 1054 vom 30. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Anfang des Jahres wurde den Mitgliedern des Innenausschusses auf Antrag der CDU ein Baumängelbericht vorgelegt und auf erneuten Antrag der CDU eine Forschreibung dieses Berichtes vor wenigen Wochen. Die Berichte wurden in Gänze vertraulich hinterlegt . Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Mängel waren noch nach dem im Pachtvertrag genannten Datum mit Auswir kung einer Pachtminderung nicht beseitigt? 2. Welche Mängel aus TÜV-Prüfungen waren im ersten Bericht noch nicht beseitigt? 3. Welche Schäden sind bisher durch Schimmelbefall in welchen Objekten und mit welcher Auswirkung festgestellt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Im Juni 2012 hatte ich dem Landtagspräsidenten eine fortgeschriebene Übersicht der Nürburgring GmbH zu Baumängeln zugeleitet, verbunden mit dem Hinweis des mit der Überwachung der Baumängel beauftragten Unternehmens, dass die Übersicht nicht nach wesentlichen oder unwesentlichen Mängeln differenziere und eine Vielzahl von Mängeln lediglich optischer Natur sei, die den Anlagenbetrieb in keiner Weise einschränke. Aus der Mangelanzahl könnten somit keine direkten Rückschlüsse betreffend die Anlagenqualität oder den Mangelwert gezogen werden. Aus der Übersicht geht hervor, welche Mängel – auch solche aus TÜV-Prüfungen – beseitigt sind. Die Frage, ob es Mängel „mit Auswirkung einer Pachtminderung“ gibt, wird von der gekündigten Pächterin und der Verpächterin unterschiedlich bewertet. Der zwischenzeitlich gekündigte Betriebspachtvertrag enthielt jedenfalls einen ausdrücklichen Hinweis, dass der Pachtgegenstand zum Zeitpunkt des Pachtbeginns noch nicht fertiggestellt bzw. mangelbehaftet sein wird, und schreibt darüber hinaus ein weitgehendes Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot in Bezug auf die zu zahlende Pacht fest. Zu Frage 3: Nach den vorliegenden Informationen soll es Schimmelschäden im Bereich des Brau- und Steakhauses, im Feriendorf, im Hotel Eifeldorf und im Eifelstadel geben. Dies sind Anlagen, die nicht von der Nürburgring GmbH errichtet wurden. Brau- und Steakhaus sind seit Mitte Februar 2012 geschlossen. Die Ursachen sind nach Angaben der Nürburgring GmbH ganz überwiegend in den letzten Tagen identifiziert und die Mängelbeseitigung vorbereitet worden. Im ersten Zugriff werden die ermittelten Ursachen der Feuchtigkeit behoben, um den Eintritt weiterer Schäden zu vermeiden. Roger Lewentz Staatsminister