Drucksache 16/1623 20. 09. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Dr. Fred Konrad (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einstiegshilfen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer im Bahnverkehr Die Kleine Anfrage 1058 vom 30. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Bahnverkehr sind zurzeit immer noch eingeschränkt. Barrierefreie Zugangsmöglichkeiten zu den Zügen sowie ggf. Hilfen bei Umstiegen und Ankunft sind nicht durchgängig gegeben. Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer benötigen im Bahnverkehr Einstiegshilfen in Fernzügen und teilweise auch in Zügen des Nahverkehrs . Teilweise tritt unseres Wissens nach das zuständige Servicepersonal der Bahn zur Unter stüt zung von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern den Dienst erst ab 8.00 Uhr an, obwohl die Hauptver kehrszeit der Bahn zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr und am Nachmittag und frühen Abend liegt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Mittel stehen im Doppelhaushalt 2012/2013 zur barrierefreien Umrüstung von Bahnsteigen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung? 2. Welche Bahnhöfe sind im Einzelnen für den Ausbau eines barrierefreien Zustiegs in den Jahren 2012/2013 vorgesehen? 3. Ist der Landesregierung bekannt, bis wann voraussichtlich mit der durchgehenden barriere freien Ausgestaltung von Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz zu rechnen ist? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die tatsächlichen Bedingungen, unter denen Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer Hilfe durch das Servicepersonal der DB erhalten können, vor? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In Kapitel 03 21 Titel 883 02 „Zuwendungen an kommunale, gemischtwirtschaftliche und private Verkehrsträger für den Bau und Ausbau von Verkehrsanlagen des ÖPNV/SPNV“ liegen die Haushaltsansätze für die Jahre 2012 und 2013 bei 17,5 Mio. € und 12,5 Mio. €. In Kapitel 03 21 Titel 891 11 „Zuwendungen für den Ausbau des Regionalbahnsystems im Rhein-Neckar-Raum“ liegen die Haushaltsansätze für die Jahre 2012 und 2013 bei zwei Mio. € und drei Mio. €. Für die beiden vorgenannten Haushaltstitel gilt, dass über die Haushaltsansätze hinaus benötigte Ausgabemittel durch in Vor jahren nicht verausgabte Mittel bereitgestellt werden sollen. Eine exakte Zuordnung der Haushaltsmittel, die für den Ausbau eines barrierefreien Zustiegs verwendet werden, ist aufgrund der Gesamtsystematik nicht möglich. Drucksache 16/1623 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die in Kapitel 03 21 Titel 88302 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden allgemein für den Bau und Ausbau von Verkehrsanlagen des ÖPNV/SPNV eingesetzt. Eine Differenzierung nach schienengebundenem und straßengebundenem Personennahverkehr bzw. nach Verwendung im Zusammenhang mit der Herstellung von barrierefreien Zugängen und anderen ÖPNV/SPNV-Maßnahmen sieht der Titel nicht vor. Qualitativ kann aber die Aussage getroffen werden, dass von den vorgenannten Haushaltsansätzen der überwiegende Teil der Herstellung eines barrierefreien ÖPNV/SPNV zugutekommt. Zu Frage 2: Nach Mitteilung der Deutschen Bahn Station & Service AG sind in den Jahren 2012 und 2013 an folgenden bestehenden Bahn höfen im Land Ausbaumaßnahmen für eine Verbesserung des barrierefreien Zustieg vorgesehen: Hbf Landau, Hbf Wittlich, Hbf Bad Kreuznach, Bf Mainz – Römisches Theater, Bf Ahrweiler, Bf Föhren, Bf Bretzenheim (Nahe), Bf Münster-Sarmsheim, Bf Gensingen-Horrweiler, Bf Laubenheim (Nahe), Bf Gau-Algesheim, Bf Bacharach, Bf Wörth, Bf BitburgErdorf , Bf Karthaus, Bf Konz, Bf Kyllburg, Bf Ludwigshafen-Oggersheim, Bf Mettenheim, Bf Bodenheim. An einigen der vorgenannten Bahnhöfe laufen bereits die entsprechenden Bauarbeiten bzw. sind die Bauarbeiten abgeschlossen. Wegen der komplexen Planungen und Abstimmungen von Bahnhofsmaßnahmen sind belastbare Zeitabläufe nur sehr schwer zu prognostizieren. Erschwerend zu den planerischen Schwierigkeiten kommt in jedem Einzelfall noch die Finanzierungsproble matik hinzu. Insofern stehen die vorgenannten Maßnahmen unter dem Vorbehalt, dass alle Voraussetzungen für einen Maßnahmen beginn zum entsprechenden Zeitpunkt vorliegen. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen derzeit keine Angaben vor, bis wann voraussichtlich mit der durchgehenden barrierefreien Ausge - staltung von Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz zu rechnen ist. Die Deutsche Bahn Station & Service AG konnte wegen der zahlreichen Maßnahmen und hohen Investitionen, die für eine durchgehende barrierefreie Ausgestaltung von Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz notwendig sind, keinen entsprechenden Zeitpunkt benennen. Zu Frage 4: An den großen Bahnhöfen im Land gibt es einen festen Service, der zu vorgegebenen und publizierten Servicezeiten den behinderten Fahrgästen ohne jegliche Voranmeldung hilft. Die betreffenden Bahnhöfe sind auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG in einer Tabelle aufgeführt (www.bahn.de/p/view/mdb/pv/mobilit_t/barrierefrei___neu/MDB104790-120416_bahnhofsliste_zugangsregeln__1_.pdf). Darüber hinaus hat die Deutsche Bahn AG zugesagt, dass bei einer Anmeldung des Reisewunsches ein bis zwei Tage vor Reiseantritt auch außerhalb der Zeiten eine Hilfeleistung ermöglicht wird. Es liegen vereinzelte Hinweise dafür vor, dass diese Zusage von engagierten Mitarbeitern an den Bahnhöfen auch gelebt wird. An anderen Stationen im Land gibt es einen mobilen Service, der auf Bestellung an weiteren Stationen eine Hilfeleistung garantiert. Seit der Einführung des mobilen Services ist die Anzahl der Beschwerden in diesem Segment ganz erheblich zurückgegangen. Da zuvor die Anzahl der Beschwerden erheblich war, wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen der DB AG sich im Großen und Ganzen bewährt haben. Roger Lewentz Staatsminister