Drucksache 16/1630 21. 09. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Reaktivierung der Hunsrückbahn Die Kleine Anfrage 1060 vom 28. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Ankündigungen und Informationen des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur sowie von Minister Roger Lewentz , die Inbetriebnahme der Hunsrückbahn auf August 2018 zu verschieben, hat in der gesamten Region, insbesondere aber bei den Verantwortlichen vor Ort zu großer Verunsicherung geführt bis hin zur Vermutung, dass damit das Projekt seine Realisierungschancen endgültig eingebüßt hat. Diese Vermutungen haben sich durch Aussagen des früheren Wirtschaftsministers und heutigen Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Hendrik Hering, verstärkt. Denn Hendrik Hering verweist darauf, dass „die Realisierung mit großer Zurückhaltung zu sehen“ sei, und damit auf das endgültige Aus für die Reaktivierung der Hunsrückbahn verweist . Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Aussagen vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Hendrik Hering zur Reaktivierung der Hunsrückbahn? 2. Nimmt die Landesregierung die Aussagen vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Hendrik Hering zum Anlass, die Reaktivierung der Hunsrückbahn endgültig ad acta zu legen? 3. Auf welche Aussagen können sich die Menschen und politischen Entscheidungsträger vor Ort für etwaige Entscheidungen be- ziehen und verlassen? 4. Wie bewertet die Landesregierung die bereits vor dem Hintergrund der angekündigten Reaktivierung der Hunsrückbahn getätig- ten Investitionen der Kommunen vor Ort? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. September 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung hat die Gründe, die zu einer Verschiebung der Inbetriebnahme der Hunsrückbahn auf August 2018 geführt haben, in der Antwort auf die Kleine Anfrage 277 des Abgeordneten Bracht im September 2011 ausführlich erläutert. Als nächster Schritt wurde dort die Durchführung der Planfeststellungsverfahren durch den Maßnahmenträger DB Netz angekündigt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Planfeststellungsunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 2 (Verbandsgemeinde [VG] Kirchberg) lagen von Anfang August bis zum 3. September 2012 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg zur Einsicht aus. Die Betroffenen in den anliegenden Hunsrückgemeinden hatten bis 17. September 2012 Gelegenheit, beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als Anhörungsbehörde im Planfeststellungsverfahren Einwendungen zu erheben. Der weitere zeitliche Ablauf hängt vor allem vom Umfang und Inhalt der erhobenen Einwendungen ab. Drucksache 16/1630 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Planfeststellungsunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 1 (Verbandgemeinden Langenlonsheim, Stromberg, Rhein böllen und Simmern) sind fertiggestellt. Nach Prüfung und Freigabe der Unterlagen durch das Eisenbahn-Bundesamt ist die Offenlage durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als Anhörungsbehörde im Planfeststellungsverfahren bis Ende des Jahres realistisch. Wie auch bisher bereits dargelegt, ist eine abschließende Entscheidung zur Umsetzung der Hunsrückbahn erst mit der möglichen Unterzeichnung des Realisierungs- und Finanzierungsvertrages mit der DB AG gegeben. Zu Frage 4: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass bereits in größerem Umfang kommunale Investitionen für die Hunsrückbahn getätigt worden sind. In der Regel dürfte es sich bislang um Planungsarbeiten handeln. Roger Lewentz Staatsminister