Drucksache 16/1631 21. 09. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Position der rot-grünen Landesregierung zur Individualbesteuerung Die Kleine Anfrage 1061 vom 30. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Am 22. August 2012 forderten zwei Vereinigungen der SPD Rheinland-Pfalz die Abschaffung des Ehegattensplittings zu Gunsten einer Individualbesteuerung. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) müssten Familien dadurch jährlich rund 6 Mrd. Euro mehr Einkommensteuer zahlen. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchen zusätzlichen Einkommensteuerzahlungen wäre bei einer Umstellung auf Individualbesteuerung in Rheinland-Pfalz mittelfristig zu rechnen? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung einer Individualbesteuerung auf Mehrkindfamilien angesichts dessen, dass auf- grund der besonderen Erfordernisse der Familiengröße häufiger ein Ehepartner die Erwerbstätigkeit unterbricht? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Expertise des DIW, dass durch die Einführung einer Individualbesteuerung nicht mit signifikanten, zusätzlichen Beschäftigungseffekten von Frauen zu rechnen ist? 4. Wird sich die rot-grüne Landesregierung dennoch auf Bundesebene für die Abschaffung des Ehegattensplittings zu Gunsten einer Individualbesteuerung einsetzen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Steuermehreinnahmen, die durch eine Umstellung der Ehegattenbesteuerung auf die Individualbesteuerung erzielt werden können , hängen von der konkreten Ausgestaltung der Rechtsänderung ab. Die Regelung muss sich widerspruchsfrei einfügen in die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen und den Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleis - tungen an den geschiedenen Ehegatten. Eine Schätzung der Steuermehreinnahmen wird auch dadurch erschwert, dass der Splittingvorteil durch das gleichmäßige Verteilen der Einkünfte auf beide Ehegatten (faktisch) hergestellt werden kann, insoweit würde die Individualbesteuerung Anreize für Steuergestaltungen schaffen. Die Landesregierung nimmt deshalb derzeit davon Abstand, die Umstellung der Ehegattenbesteuerung auf die Individualbesteuerung zu beziffern. Zu Frage 2: Die Förderung von Kindern ist ein politische Ziel, dem die Landesregierung höchste Priorität einräumt. Im Steuerrecht werden hierzu Kinderfreibeträge und das Kindergeld gewährt. Daneben ist vor allem die direkte Förderung von Kleinkindern durch eine gute Versorgung mit Kindertagesstätten von zentraler Bedeutung. Dadurch wird es auch in der Mehrkindfamilie den Ehegatten ermöglicht , beide erwerbstätig zu sein. Die Landesregierung setzt hier bekanntlich einen politischen Schwerpunkt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1631 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Der Landesregierung sind die empirischen Modelle, auf deren Grundlage der DIW seine Expertise erstellt hat, nicht bekannt; sie enthält sich deshalb einer Bewertung. Zu Frage 4: Derzeit sind mehrere Verfassungsbeschwerden zu der Frage anhängig, ob das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartner - schaften zu gewähren ist. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen dieser Verfahren die Möglichkeit, sich grundsätzlich zum Ehegattensplitting zu äußern. Dr. Carsten Kühl Staatsminister