Drucksache 16/1632 21. 09. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Neubau eines US-Hospitals bei Weilerbach – Entscheidung über die Umweltverträglichkeitsprüfung Die Kleine Anfrage 1063 vom 31. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Mit Bescheid vom 2. August 2012 hat das Verteidigungsministerium festgestellt, dass für die Durchführung von Rodungsmaßnahmen im Zuge des Neubaus eines Hospitals der US-Streitkräfte bei Weilerbach die Anwendung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeschlossen wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie waren die Landesregierung und Behörden des Landes in die Entscheidungsfindung eingebunden? 2. Wann hat der Vertreter/haben Vertreter der Oberfinanzdirektion Koblenz – ggf. weitere Vertreter des Landes – das derzeitige Hospital in Landstuhl in Augenschein genommen und eine Stellungnahme abgegeben, wie es in dem Bescheid zum Ausdruck kommt? 3. Welche Feststellungen wurden in diesem Zusammenhang betreffend der Situation vor Ort gemacht und in der Stellungnahme an das Verteidigungsministerium weitergegeben? 4. Werden diese Feststellungen im Bescheid korrekt wiedergegeben und von der Landesregierung geteilt? 5. Wer ist grundsätzlich für die Überwachung des baulichen, medizinisch-technischen und hygienischen Standards eines Hospitals der US-Streitkräfte verantwortlich? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Abteilung Bundesbau der Oberfinanzdirektion Koblenz ist im Wege der Organleihe tätig und hat als Organ des Bundes und unter dessen Fachaufsicht die Verfahrensstandschaft im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wahrgenommen. Nach Aufforderung durch den Bund hat diese eine Stellungnahme zur Antragsbegründung zum Neubau des Hospitals Weilerbach der US-Gaststreitkräfte erstellt. Sie wurde am 12. Juli 2012 an das BMVg abgesandt. Für die Erarbeitung der Stellungnahme hat sie auf den ebenfalls als Organ des Bundes und unter dessen Fachaufsicht – aufgrund Organleihe – stehenden Landesbetrieb LBB zurückgegriffen . Aufgrund seiner jahrelangen Ortskenntnisse des US-Hospitals in Landstuhl konnte der Landesbetrieb LBB die bauliche Situation einschätzen. Der Landesbetrieb LBB ist für Teile der laufenden Instandhaltungsmaßnahmen, die von den US-Gaststreitkräften beauftragt werden, zuständig. Der Baubedarf wird von den US-Gaststreitkräften festgelegt. Es wurde seitens des Landesbetriebes LBB keine Einschätzung über die Nutzbarkeit des derzeitigen US-Hospitals in Landstuhl abgegeben. Über die Nutzbarkeit entscheiden die US-Gaststreitkräfte. Neben Projektbetreuungen als Fachaufsicht führende Ebene des Bundes in Rheinland-Pfalz und Informationen des Landesbetriebes LBB hatte die Abteilung Bundesbau der Oberfinanzdirektion Koblenz auch bereits im November 2010 Gelegenheit, sich bei einer Planungsbesprechung zum Neubau des Hospitals Weilerbach konkret nochmals vor Ort über den Zustand der Liegenschaft zu informieren. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1632 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Darüber hinaus hat sich die Landesregierung vor allem im Hinblick auf mögliche Verfahrensverzögerungen, Rechtsunsicherheiten und Klagerisiken für die Durchführung des Standardverfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung frühzeitig und wiederholt ausgesprochen. Im Übrigen hält die Landesregierung die Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Öffentlichkeit politisch für überaus wünschenswert. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel einer effektiven Bürgerbeteiligung bei Großvorhaben gesetzt. Zu Frage 3: Die Stellungnahme der Abteilung Bundesbau der Oberfinanzdirektion Koblenz setzt sich mit den baufachlichen Argumenten der US-Gaststreitkräfte zu dem baulichen Zustand des Bestandshospitals auseinander. Festgestellte baufachliche Mängel wie funktionale Mängel der bestehenden Anlage, Mängel der konstruktiven Strukturen des Tragwerks, Mängel bei technischen Ver- und Entsorgungseinrichtungen und somit auftretende Hygieneprobleme sind im Wesentlichen im Bescheid des BMVg vom 2. August 2012 dargestellt. Die Stellungnahme der Abteilung Bundesbau der Oberfinanzdirektion Koblenz zum Antrag der US-Gaststreitkräfte setzt sich mit diesen baufachlichen Argumenten und mit dem baulichen Zustand des Bestandshospitals auseinander und bestätigt diese im Wesentlichen. Zu Frage 4: Die wesentlichen Inhalte aus der Stellungnahme der Abteilung Bundesbau der Oberfinanzdirektion Koblenz sind in den Bescheid des BMVg eingeflossen. Da die Bauverwaltung Rheinland-Pfalz bei diesem Projekt im Rahmen der Organleihe für den Bund tätig ist, ist die Landesregierung fachaufsichtlich unzuständig und nicht beteiligt. Zu Frage 5: Verantwortlich sind die US-Streitkräfte bzw. die zuständigen Abteilungen als Betreiber des Klinikums. In Vertretung: Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär