Drucksache 16/1638 21. 09. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Aktuelle Befunde über Güsse im sogenannten Arp-Museum Die Kleine Anfrage 1062 vom 30. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Illegitime Nachgüsse brachten das Bildhauerwerk von Hans Arp in den letzten Jahren in Verruf. Eine „Bestandsaufnahme“ der Wissenschaftler Arie Hartog und Kai Fischer will zur Klärung beitragen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Befunde der Veröffentlichung „Hans Arp. Skulpturen. Eine Bestandsaufnahme“ mit Blick auf nicht vom Künstler legitimierte Nachgüsse, Nachbildungen und Kopien? 2. Welche nicht vom Künstler legitimierten – im Werksverzeichnis nicht verzeichneten – Werke sind im Besitz der Landesregie- rung? 3. Welcher Preis wurde für die Nachbildungen und Kopien gezahlt? 4. Beabsichtig die Landesregierung, diese Kopien an die „Stiftung“ (Arp-Verein) zurückzugeben und die gezahlten Kaufpreise zurückzufordern? 5. Wie viele nachgewiesene „echte“ Arp-Werke befinden sich im Besitz der Landesregierung und wie hoch ist deren Marktwert? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. September 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Wie das von der Arbeitsgemeinschaft Bildhauermuseen und Skulpturensammlungen e. V. und vom Arp Museum Bahnhof Rolands - eck am 8. September 2008 durchgeführte Symposium „Posthume Güsse“ gezeigt hat, ist bei der Beschäftigung mit den Gussrechten eine präzise Terminologie und eine klare Abgrenzung der Begrifflichkeiten vonnöten. Es befinden sich keine Nachgüsse, Nachbildungen oder Fälschungen im Skulpturenbestand der Landessammlung. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung bewertet die Befunde in der Veröffentlichung „Hans Arp. Skulpturen – Eine Bestandsaufnahme“ des Hatje Cantz-Verlages (Autor Arie Hartog) als weiteren wichtigen Beitrag im Umgang mit Arps Werk. Die Untersuchung der in diesem Buch behandelten gussrechtlichen Aspekte wurde mit dem oben genannten Symposium in Gang gesetzt. Die Publikation ist eine Bestandsaufnahme (und kein Werkverzeichnis), die versucht, einen Gesamtüberblick über alle Skulpturen Arps in den verschiedenen Materialien und in den jeweiligen Auflagen zu geben. Auch das Arp Museum Bahnhof Rolandseck hat diese Recherche mit allen zur Verfügung stehenden Informationen unterstützt. Durch die erstmalige Veröffentlichung der Daten des Arp-Vereins („Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e. V.“), insbesondere der Gussrechtsliste, die die Witwe Hans Arps, Marguerite Arp-Hagenbach, 1977 zusammenstellte, lassen sich auch vertiefte Erkenntnisse zu den Güssen in der Landessammlung gewinnen. Mit der Publikation stehen nun verlässliche Informationen zur Verfügung, die in den vergangenen Jahren nicht zu erhalten waren. Drucksache 16/1638 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Bezüglich der in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2417 (Drucksache 15/3815) sowie der Kleinen Anfrage 2421 (Drucksache 15/3821) erwähnten sieben Plastiken, bei denen die Forschung seinerzeit noch nicht abgeschlossen war, ist festzustellen, dass bei zwei Plastiken nun nachgewiesen werden konnte, dass es sich um Güsse zu Lebzeiten Arps handelt. Damit steigt die Anzahl der Plastiken im Besitz des Landes aus der Lebenszeit des Künstlers von 14 auf 16. Es handelt sich hierbei um folgende Arbeiten: – „Torso Profil“, Bronze, 2/8, gegossen bei Clémenti 26. Januar 1960, Inv. Nr. LS 25 – „Milchstraßenträne“, Bronze, 1/3, gegossen Sommer 1965, Inv. Nr. LS 225 Die Forschungsergebnisse belegen auch, dass das Skulpturen-Ankaufskonvolut des Landes bis auf die unter Frage 2 aufgeführten Werke keine weiteren fraglichen Fälle beinhaltet. Zu Frage 2: Folgende Werke in der Landessammlung sind nicht in der Gussrechtsliste von 1977 enthalten: – „Waldhut“, Bronze, 0/5 Rudier, gegossen 1981, Inv. Nr. LS 367 – „Im Walde auszusetzen“, Bronze, 0/5 Rudier, gegossen 1983, Inv. Nr. LS 361 – „Muschel“, Bronze, 0/3 Rudier, gegossen 1983, Inv. Nr. LS 363 – „Traumamphore“, Bronze, unnummeriert Rudier, gegossen 1983, Inv. Nr. LS 364 In seinen Ausführungen legt Arie Hartog dar, dass besonders in den 1980er Jahren eine deutliche Vermehrung von Bronzegüssen seitens des Vereins zu verzeichnen ist. Zum Teil decken sich diese nicht mit den 1977 eingeräumten Gussrechten in der Gussrechtsliste . Umso bemerkenswerter ist, dass Greta Ströh, die Mitverfasserin dieser Liste (und Assistentin Arp-Hagenbachs), an diesen Aufträgen beteiligt war (S. 33). In diesem Zusammenhang stehen die o. g. vier Skulpturen der Landessammlung. Damit ist aber auch geklärt, dass die restlichen Skulpturen in gussrechtlicher Hinsicht unproblematisch sind. Hinzu kommt das Werk „Einaugpuppe“, 5/5 Gussdatum unbekannt, 1998 bei Gießerei Noack restauriert, Inv. Nr. LS 26. Bei diesem Stück handelt es sich nach den neuen Erkenntnissen wohl um ein Werk, das mittels einer von Marguerite Arp-Hagenbach absichtlich herbeigeführten Beschädigung aus dem Handel herausgenommen werden sollte. Das beschädigte Exemplar wurde von Johannes Wasmuth aus Clamart zur Gießerei gebracht, wo er es restaurieren ließ. Entgegen der Annahme von Arie Hartog hat das Land diese Arbeit nicht von Johannes Wasmuth erworben, sondern laut Kaufvertrag vom 3. Dezember 1996 vom Arp-Verein. Zu Frage 3: Bei den fünf in Frage kommenden Werken handelt es sich nicht um Nachbildungen oder Kopien, sondern um Güsse mit aktuell zur Diskussion gestellter Autorisierung. – „Einaugpuppe“ 51 129,19 Euro – „Waldhut“ 35 790,43 Euro – „Im Walde auszusetzen“ 30 677,51 Euro – „Muschel“ 40 903,35 Euro – „Traumamphore“ 35 790,43 Euro. Zu Frage 4: Nachdem dem Arp-Verein im September 1977 sämtliche Kunstwerke, Guss- und Urheberrechte übertragen worden waren (Hartog, S. 32 und 45), hatte er sich bei der Auslegung dieser Rechte über die zuvor von Marguerite Arp-Hagenbach aufgesetzte Gussrechtsliste vom August 1977 hinweggesetzt (Hartog, S. 33). Aufgrund der nun erstmals veröffentlichten Gussrechtsliste von 1977 und der aktuellen Selbst-Einschätzung des Arp-Vereins, dass er die Auslegung der Gussrechtspraxis heute anders vollziehen würde, wird die Landesregierung die rechtlichen Konsequenzen aus dieser veränderten Bewertung prüfen. Frage 5: Die Landessammlung umfasst insgesamt 44 Plastiken von Hans Arp. Davon sind 24 posthum gegossene Plastiken, 16 Plastiken stammen aus der Lebenszeit des Künstlers, bei vier dauern die Forschungen noch an. Generell ist festzuhalten, dass aktuelle Auktionsergebnisse für Arp-Bronzen sehr hohe Wertsteigerungen gegenüber den damaligen Ankaufspreisen belegen – auch für posthume Güsse. So wurde z. B. am 4. Mai 2011 bei Sotheby’s New York Hans Arps „Torsefruit“ (posthumer Bronzeguss von 1976) für 276 504 Euro verkauft (Quelle: Auktionsdatenbank Artprice.com). Rangierte Hans Arp 1997 im Umsatzranking aller bei Artprice gelisteten Künstler noch auf Platz 39, rückte er 2011 schon auf Platz 20 vor. Die Landesregierung hat damit einen äußerst attraktiven Ankauf getätigt. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär