Drucksache 16/164 29. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Schließung des Schwimmbades auf dem Campus Die Kleine Anfrage 121 vom 11. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Ende Juni war aus den Medien zu erfahren, dass das Schwimmbad auf dem Gelände der Johannes Gutenberg-Universität wegen baulicher Mängel Ende März 2012 geschlossen werden soll. Eigentümer aller Universitätsimmobilien ist der Landesbetrieb Liegenschafts - und Baubetreuung LBB, dem die Universität ein jährliches Nutzungsentgelt für das Schwimmbad bezahlt. Die Studierenden der Universität – vor allem die Sportstudenten – zeigten sich bestürzt und sehr verärgert, von der drohenden Schließung aus den Zeitungen zu erfahren. Das Schwimmbad mit integrierter Sauna wird nicht nur von Universitätsangehörigen, Studierenden, Gruppen und Vereinen, sondern auch für Reha-Maßnahmen beispielsweise von Mainz 05 und dem Ambulanten Rehazentrum Mainz-Mombach genutzt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung die gravierenden baulichen Mängel bekannt, die eine Schließung des Bades zwingend erforderlich machen? 2. Ist der Landesregierung die Kostenstruktur bekannt, wie ist diese gegliedert und mit welcher Summe wird das jährliche Defizit ausgewiesen? 3. Ist die Landesregierung der Meinung, dass eine Erhaltung des Schwimmbades für den Hochschulsport erreicht werden sollte, und wie würde sie ein Sanierungs- und Modernisierungskonzept unterstützen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Juli 2011 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Im August jedes Jahres wird das Schwimmbad turnusmäßig für Revisionsarbeiten von dem Betreiber geschlossen. In dieser Zeit – beginnend am 1. August 2011 – wird der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung zusammen mit einem Ingenieurbüro für Tragwerksplanung das Schwimmbad einer eingehenden Baubestandsanalyse unterziehen. Für die hierbei erkannten baulichen Mängel wird ein Sanierungskonzept einschließlich Kostenberechnung erstellt, das die Grundlage sein wird für alle weiteren das Schwimmbad betreffenden Sanierungsmaßnahmen. Eine Schließung des Bades ist nach momentanem Stand der Erkenntnis nicht zwingend erforderlich. Näheres wird die Untersuchung im August ergeben. Zu Frage 2: Die Gesamtkosten für die Anmietung und den Betrieb der Schwimmhalle belaufen sich auf 718 319,45 €. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. August 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/164 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Kostenstruktur stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Einnahmen in Höhe von: 11 629,60 € Mietkosten: 261 000,00 € Technischer und baulicher Gebäudebetrieb: 54 000,00 € (durchschnittliche jährliche Aufwendungen von Abteilung Immobilien und Abteilung Technik – Basis 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2011, incl. anteilige Personalkosten) Energie- und Wasserkosten (Kosten 2010): 165 000,00 € Personalkosten für 5,50 Stellen (Schwimmmeister, -gehilfen, Reinigungskräfte), die direkt dem Schwimmbad zugeordnet werden können: 223 282,65 € Kosten für Sachaufwendungen (Material/Waren, Wartung, Abschreibung/Rechte, Beiträge und Sonstiges): 15 036,80 € Jährliches „Defizit“ 706 689,85 € Zu Frage 3: Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass das Schwimmbad für die Sportlehrer-Ausbildung und den freiwilligen Hochschulsport erhalten werden muss. Dies ist dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) auch mitgeteilt worden. Die Schwimmhalle wird nach einer letzten Erhebung zu rd. 57 % für die Ausbildung, die curricular verankert ist und für den Einsatz von Sportlehrkräften an der Schule auch unabdingbar ist, benutzt. Rd. 16 % der Nutzung entfällt auf den allgemeinen Hochschulsport , rd. 18 % der Nutzung geschieht durch Bedienstete und Studenten im Rahmen des öffentlichen Badebetriebs. Gute 9 % der Nutzung erfolgt durch Vereine und Verbände. Insgesamt wird das Schwimmbad im Jahr von rd. 64 000 Personen benutzt. Das Sanierungskonzept wird der LBB im Anschluss an die Ergebnisse der Untersuchung der Betondecke im August erarbeiten. Der Kanzler der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat den Geschäftsführenden Direktor des Instituts für Sportwissenschaften und den Dekan des Fachbereichs Sozialwissenschaften mit Schreiben vom 7. Juli 2011 über die geplanten Maßnahmen im August informiert und gleichzeitig darum gebeten, die Studierenden in geeigneter Form über den Sachstand zu informieren. Von einer Schließung der Schwimmhalle kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Rede sein. Dr. Carsten Kühl Staatsminister