Drucksache 16/1648 zu Drucksache 16/1498 26. 09. 2012 A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1498 – E-Government als Voraussetzung für Effizienz, Transparenz und Bürgerbeteiligung in Politik und Verwaltung Die Große Anfrage vom 16. August 2012 hat folgenden Wortlaut: E-Government bietet für die Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens Chancen, die weit über die Verwaltungsmodernisierung, über verwaltungstechnisches Effizienzdenken und auch über die Forderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie hinausgehen. Transparenz und Partizipation in Politik und Verwaltung werden durch die Möglichkeiten der Informationstechnologie und die leichtere Vernetzung erst in vollem Umfang möglich. Der Bürger wird einfacher zum Dialogpartner des Staates. Bürgerbeteiligung als Ergänzung des repräsentativen Systems erhält neue kreative Möglichkeiten, welche die Qualität politischer und ad ministrativer Entscheidungen verbessern können. Insofern ist mehr Effizienz durch E-Go vern - ment auch mehr als die Reibungslosigkeit von Verwaltungsvorgängen. Es geht um die Belebung der bürgernahen Demokratie. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Die gemeinsame nationale E-Government-Strategie von Bund, Ländern und Kommunen berücksichtigt die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen, die einen starken Einfluss auf die Verwaltung der Zukunft haben. Die Anliegen von Bürgern und Unternehmen betreffen bei vielen Verfahren die Zuständigkeit von Behörden auf mehreren Verwaltungsebenen. Wie weit sind Regelungen für eine ebenenübergreifende Zusammenarbeit vor diesem Hintergrund zwischen Bund, Ländern und Kommunen fortgeschritten und welche Vorschläge hat Rheinland-Pfalz eingebracht? 2. Um den Bürgern und Unternehmen einen optimalen Zugang zu den E-Government-Diens - ten zu ermöglichen, bedarf es einer flächendeckenden Breitbandversorgung zur schnellen und einfachen Kontaktaufnahme. Wie gut ist die Versorgung in Rheinland-Pfalz? 3. Wie sieht die Landesregierung das Modell eines Einheitlichen Ansprechpartners nach EUDienstleistungsrichtlinie ? 4. Wie steht die Landesregierung zur Personalisierbarkeit von Verwaltungsportalen, durch die dem Nutzer die individuelle Zusammenstellung von Informationen und Gestaltung des Zugangs ermöglicht wird? 5. Wie weit fortgeschritten ist die Schaffung gemeinsamer Dienste (Shared-Services) für die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen? 6. Wie ist der Stand der Einführung von Dokumentenmanagement-Systemen in der Staatskanzlei , in den einzelnen Ministerien und bei den jeweiligen nachgeordneten Behörden (bitte jedes Ressort einzeln)? 7. Wo gibt es einen Workflow innerhalb des Ministeriums, zwischen Ministerium und nachgeordneten Behörden und zwischen Verwaltung und Bürgern bzw. Unternehmen? 8. Gibt es einen Workflow zwischen den Ressorts bzw. über die gesamte Landesregierung hinweg? 9. Wie ist der Entwicklungsstand bei den Selbstverwaltungskörperschaften, die der Aufsicht des Landes unterstehen? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Oktober 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1648 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10. Wie ist der Stand der Anpassung der Rechtsvorschriften an die Besonderheit elektronischer Verfahren (z. B. das Erfordernis eigenhändiger Unterschrift)? 11. Welche Perspektiven für die E-Government-Zusammenarbeit sieht die Landesregierung auch über die Grenzen des Landes hinaus? 12. Wie sieht das Entwicklungskonzept bzw. die Einführungsstrategie der Landesregierung aus? 13. Welche Aufbauorganisation gibt es? 14. Gibt es einen Zeitplan? 15. Gibt es Qualitätsziele, um z. B. zu einem späteren Zeitpunkt die Wirtschaftlichkeit der neuen Verfahrensweisen besser beurteilen zu können? 16. Welches Weiterbildungskonzept für die Mitarbeiter ist Bestandteil der Strategie? 17. Wie schätzt die Landesregierung die Nutzerakzeptanz bei Mitarbeitern und beim Bürger ein? 18. Wie sind die Probleme des Datenschutzes und der Sicherheit gelöst? 19. In welcher Form wird den Belangen des Informationsfreiheitsgesetzes Rechnung getragen? 20. Wie trägt die Landesregierung der Tatsache Rechnung, dass über das Ziel der Verwaltungsmodernisierung hinaus durch die Informationstechnologie über Transparenz und über mehr Information vor allem auch die demokratische Bürgergesellschaft gestärkt werden soll? 21. Welche Beispiele bzw. Ansätze für die praktische Umsetzung dieser Leitidee (E-Partizipation ) gibt es in der rheinland- pfälzischen Verwaltung? 2 Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 26. September 2012 – wie folgt beantwortet: 1. Die gemeinsame nationale E-Government-Strategie von Bund, Ländern und Kommunen berücksichtigt die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen, die einen starken Einfluss auf die Verwaltung der Zukunft haben. Die Anliegen von Bürgern und Unternehmen betreffen bei vielen Verfahren die Zuständigkeit von Behörden auf mehreren Verwaltungsebenen. Wie weit sind Regelungen für eine ebenenübergreifende Zusammenarbeit vor diesem Hintergrund zwischen Bund, Ländern und Kommunen fortgeschritten und welche Vorschläge hat Rheinland-Pfalz eingebracht? Der IT-Planungsrat des Bundes und der Länder hat im Oktober 2011 die Nationale E-Government-Strategie (NEGS) verabschiedet. Grundlage hierfür sind der im Jahre 2009 geschaffene Artikel 91 c des Grundgesetzes sowie der darauf basierende IT-Staatsvertrag, die die Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Informationstechnik der öffentlichen Verwaltungen regeln. Am Inhalt des Artikels 91 c GG hat Rheinland-Pfalz im Rahmen der Föderalismuskommission II entscheidend mitgewirkt. Sowohl der Artikel 91 c GG als auch die NEGS haben wesentliche Auswirkungen auf das Zusammenwirken der Länder und des Bundes im Bereich des Verwaltungshandelns . Begleitend hierzu hat der Bund im März 2012 den Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ auf den Weg gebracht, da die rechtlichen Rahmenbedingungen in erheblichem Umfang die Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten, insbesondere durch Schriftformerfordernisse in zahlreichen Verfahren , beeinflussen. Eine Beteiligung des IT-Planungsrats hat bisher auf informellem Weg stattgefunden. Der Entwurf wurde am 19. September 2012 im Bundeskabinett beschlossen. Er enthält neben der Ersetzung der Schriftform durch Webformular und DeMail unter anderem Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Zugangs zur Verwaltung, zur Vorlage von Nachweisen in elektronischer Form, zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Akteneinsicht. Zu den ersten Entwürfen hatte das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) im April und im Juli 2012 Stellung genommen und vorgeschlagen, den Geltungsbereich des E-Government-Gesetzes unter Beachtung der Belange der Justiz möglichst weitgehend auch auf den Justizbereich zu erstrecken. Darüber hinaus hat es dem Bundesministerium des Innern mitgeteilt, dass die Anwendbarkeit des Stammgesetzes (EGovG) auf die Länder befürwortet wird. Voraussetzung für ein ebenenübergreifendes Verwaltungshandeln ist eine sichere Vernetzung von Bund, Ländern und Kommunen . Gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg und dem Bund war Rheinland-Pfalz Vorstandsland im eigens für den Betrieb des gemeinsamen Datennetzes „Deutschland-Online-Infrastruktur-Netz“ (DOI-Netz) gegründeten DOI-Verein (Mitglieder waren alle Bundesländer und der Bund). Der erfolgreiche Betrieb wurde Anfang 2011 infolge des eigens hierfür geschaffenen IT-NetzGesetz (IT-NetzG) zur Ausführung von Artikel 91 c Absatz 4 des Grundgesetzes an den Bund übergeben. Das nunmehr unter der Bezeichnung „Verbindungsnetz“ betriebene Netz wird strategisch gemäß § 6 Abs. 2 IT-NetzG durch das Arbeitsgremium „Verbindungsnetz “ des IT-Planungsrats begleitet. Rheinland-Pfalz wirkt hier derzeit neben Hessen und Bayern als Mitglied entscheidend mit. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1648 Auf Vorschlag von Rheinland-Pfalz wurde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des Effizienzgewinns die Einrichtung eines zentralen Videokonferenzdienstes im Verbindungsnetz für Bund, Länder und Kommunen in den IT-Planungsrat eingebracht. Ein Gesamtkonzept mit den Bereichen – technisches Feinkonzept, – Standards und Rahmenbedingungen, – Betriebskonzept, – Verrechnungs- und Finanzierungsmodell, – zertifizierungsfähiges Sicherheitskonzept, – Konzept für die Migration auf das zukünftige Verbindungsnetz wird derzeit erarbeitet und soll im Oktober dieses Jahres wiederum in den IT-Planungsrat eingebracht werden. Die Standardisierung gehört zu den zentralen Aufgaben des IT-Planungsrats. Insbesondere durch die XÖV-Standards (Extensible Markup Language [XML] in der öffentlichen Verwaltung) soll der Datenaustausch innerhalb und mit der öffentlichen Verwaltung standardisiert werden. Hierdurch soll insbesondere die Interoperabilität innerhalb und zwischen den elektronischen Verfahren der öffentlichen Verwaltung verbessert werden. Im Rahmen der NEGS hat Rheinland-Pfalz die Federführung für zwei Standardisierungsprojekte übernommen (XKfz und Domea). Mit Hilfe von XKfz soll für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft die Option eröffnet werden, Fahrzeugregistrierungsprozesse wie An-, Ab- und Ummeldung möglichst durchgängig online ausführen zu können. Daneben soll mit XDomea eine Erhöhung der Interoperabilität zwischen IT-Systemen zur Bearbeitung von Schriftgut in der öffentlichen Verwaltung sowie die Sicherstellung einer medienbruchfreien elektronischen Kommunikation zwischen Behörden und den dort eingesetzten Systemen erreicht werden. Aus dem Bereich der Umweltverwaltung gehören Initiativen wie XUBetrieb/XÖV (Projekt des Umweltbundesamtes) und Prozessdatenbeschleuniger (P23R) zu bedeutenden Entwicklungen im Bereich der Standardisierung. Das P23R-Prinzip umfasst Grundlagen und Methoden, die den Datenaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung einfacher, sicherer und transparenter gestalten. Es beschreibt ein IT-Infrastrukturkonzept, auf dessen Grundlage Unternehmen ihre gesetzlichen Informations- und Meldepflichten in einer abgesicherten Umgebung effizient erfüllen können. Ziel des P23R-Prinzips ist es, die Bearbeitung der Verwaltungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Damit sollen zukünftig betriebliche Umweltberichtspflichten – viele basierend auf EU-Recht wie z. B. Industrial Emissions Directive (IED), Pollutant Release and Transfer Register (PRTR) erfüllt werden. Das Ziel ist, inhaltliche Überschneidungen sowie redundante Datenhaltung zu vermeiden und unterschiedliche Berichtswege und Datenformate zu vereinheitlichen. Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF), das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), beteiligt sich mit Hessen und Baden-Württemberg an einem der ersten P23R-Projekte in Deutschland. Hierzu gehört im Bereich der Umweltberichterstattung das Projekt eLISA (Digitale Erfassung und Verarbeitung von Emissionsmessberichten nach § 26 BImSchG), welches beim 12. E-Government-Wettbewerb die Runde der Finalisten erreicht hat und in der Kategorie für das innovativste E-Government-Projekt 2012 aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nominiert ist. Im Bereich der föderalen IT-Infrastruktur und -Projekte ist das Umweltportal Deutschland (PortalU) zu nennen, welche eine länder - und ebenenübergreifende IT-Infrastruktur darstellt, die im Sinne von E-Government zur Transparenz und Bürgernähe beitragen soll. Im Rahmen der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung PortalU verpflichten sich die Umweltverwaltungen des Bundes und der Länder seit 2003, über ein einheitliches System und einheitliche Schnittstellen ihre Berichtspflichten gemäß dem UIG (Aarhus-Konvention) und inzwischen auch der Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) zu erfüllen. Das abfallrechtliche Nachweisverfahren (eANV) wird national seit dem 1. April 2010 über das Internet abgewickelt. Es stellt eines der größten E-Government-Projekte in Deutschland dar. Aufgrund des hohen Innovationspotenzials unterstützte das Bundesministerium des Innern das Projekt eANV im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Rheinland-Pfalz, hier das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL), arbeitet in der Länder - arbeitsgemeinschaft GADSYS – Gemeinsame Abfall-DV-Systeme – mit. Diese hat eine offizielle Stellungnahme zur NEGS abgegeben . Verschiedene Ansätze aus der NEGS wurden im Projekt eANV bereits umgesetzt und dienen dem IT-Planungsrat als ein Beispiel aus der Praxis. Ebenso engagiert sich Rheinland-Pfalz sehr stark bei der behördeneinheitlichen Rufnummer 115. Gerade über diese wird den Anliegen von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen bezogen auf Zuständigkeiten von Behörden auf mehreren Verwaltungsebenen Rechnung getragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 115-Telefonservice beantworten Fragen der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu Leistungen und Verfahren der Verwaltung schnell, standardisiert und ebenenübergreifend. In RheinlandPfalz haben bis zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt vier Servicecenter (Trier, Koblenz, Mainz, Ludwigshafen) ihren Betrieb aufgenommen . Die Landesregierung stellt hierfür eine einheitliche zentral betriebene Softwarelösung bereit. Circa 900 000 rheinland- 3 Drucksache 16/1648 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode pfälzische Bürgerinnen und Bürger können derzeit bereits diesen Service nutzen. Hervorzuheben ist hierbei, dass das Servicecenter in Ludwigshafen einen Großteil der Metropolregion Rhein-Neckar, welche sich aus Gebieten von Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz zusammensetzt, mit versorgt. Hierdurch werden insgesamt ca. 1,7 Millionen Menschen erreicht. 2. Um den Bürgern und Unternehmen einen optimalen Zugang zu den E-Government-Diensten zu ermöglichen, bedarf es einer flächendeckenden Breitbandversorgung zur schnellen und einfachen Kontaktaufnahme. Wie gut ist die Versorgung in Rheinland-Pfalz? Die Versorgung mit schnellen Datenübertragungsgeschwindigkeiten stellt für die Kommunen, insbesondere die ländlichen Räume, eine wichtige Voraussetzung nicht nur für den optimalen Zugang zu E-Government-Diensten, sondern auch für wirtschaftliche und soziale Weiterentwicklung dar. Während in den Ballungsgebieten, mindestens dichter besiedelten Gebieten, schnelles Internet selbstverständlich ausgebaut wird, machen Telekommunikationsanbieter in ländlichen Gebieten von Rheinland-Pfalz eine sogenannte „Wirtschaftlichkeitslücke“ geltend. Deshalb wurde bereits im Jahre 2008 die Breitbandinitiative gestartet. In den letzten drei Jahren wurden allein 800 Markt - erkundungsverfahren sowie 300 Breitband-Ausschreibungen von Ortsgemeinden begleitet. Mehr als 250 Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise wurden in ihren Projekten mit rund 18 Millionen Euro gefördert. Diese passgenaue Förderung erfolgte über die GAK-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) in Höhe von zwölf Millionen Euro zur Stärkung des Ländlichen Raumes und weiterer sechs Millionen Euro aus dem Leerrohrprogramm im Rahmen des Konjunkturpaketes II. All diese Maßnahmen haben erheblich dazu beigetragen, die Breitbandversorgung im ländlichen Raum zu verbessern. Nach dem Breitbandatlas des Bundes (Stand Mitte 2011) liegt die Haushaltsversorgung mit bis zu einem Megabit bei 97,3 Prozent in Rheinland-Pfalz unter Berücksichtigung aller technologischen Möglichkeiten. Alleine mit Kabel sind bereits 90,1 Prozent der Haushalte versorgt. Bei einer Datenübertragungsgeschwindigkeit von mindestens 6 Mbit/s werden 80,8 Prozent der Haushalte erreicht . Mit dem Aktionsprogramm „Schnelles Internet für Rheinland-Pfalz – Optimierung der Breitbandinfrastruktur“ soll eine wichtige Aufgabenstellung aus dem Koalitionsvertrag gelöst werden, nach der bis Ende 2012 jedem Haushalt in Rheinland-Pfalz eine Grundversorgung mit Breitband zur Verfügung stehen soll. Darüber hinaus soll eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarkem Breitband vor allem auch im ländlichen Raum initiiert werden. Das Aktionsprogramm baut dazu auf den bereits ergriffenen Maßnahmen der im Februar 2008 gegründeten Breitband-Initiative auf, führt diese fort und setzt zielführende Akzente durch neu konzipierte Maßnahmen. 3. Wie sieht die Landesregierung das Modell eines einheitlichen Ansprechpartners nach EU-Dienstleistungsrichtlinie? Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) hat nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie die Aufgabe, bestimmte Dienstleister aus dem EU-Ausland aktiv dabei zu unterstützen, die für die Aufnahme einer Tätigkeit notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen zu erlangen. Er hat umfangreiche Informationsaufgaben und kann verschiedene Verwaltungsverfahren für den Antragsteller übernehmen . Mit seiner Einschaltung beginnen Bearbeitungsfristen zu laufen. Der EAP kann bei den zuständigen Behörden nach dem Stand der Erledigung von Anträgen nachfragen und weist auf Genehmigungsfristen hin. In Rheinland-Pfalz wurde dieses Serviceangebot Unternehmen aller Wirtschaftszweige und für alle ausländischen Anfragen ausgeweitet. So wird heimischen Unternehmen , vor allem Existenzgründern, die Genehmigungen und Erlaubnisse im besonderen Maße benötigen, eine zentrale Anlaufstelle geboten, die sie umfassend informiert und bei Verwaltungsverfahren unterstützt. Der EAP ist persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail und über die Website www.eap.rlp.de zu erreichen. Mit dem Bürger- und Unternehmensservice bus.rlp.de wurde zudem das Angebot an Verwaltungsdienstleistungen im Netz auf den Bereich der Genehmigungen und Erlaubnisse für Unternehmen erweitert. Der Landesgesetzgeber hat sich entschieden, bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen jeweils eine EAP-Stelle einzurichten , die seit dem 28. Dezember 2009 ihre Arbeit aufgenommen haben. Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer bei dienstleistungsrelevanten Verwaltungsvorgängen. Er informiert über notwendige Unterlagen und erforderliche Formulare und koordiniert auf Wunsch auch die entsprechenden Verwaltungsverfahren. Außerdem wird der Kontakt mit den Behörden auf elektronischem Weg ermöglicht. Auch können Verwaltungsverfahren zügig und koordiniert abgewickelt werden. Das Modell des einheitlichen Ansprechpartners kann daher als ein Baustein von vielen geeignet sein, die Bürgernähe und Effizienz der Verwaltung zu fördern. Mit dem EAP wird Existenzgründern und bestehenden Unternehmen ein zentraler Ansprechpartner bereitgestellt, der Verwaltungskenntnis bündelt und für Unternehmen den Aufwand, sich über Genehmigungen und Erlaubnisse zu informieren und sie bei verschiedenen Stellen zu beantragen, deutlich reduziert. Es werden umfassende Informationen bereitgestellt und Behördenwege für die Bürgerinnen und Bürger deutlich vereinfacht und erleichtert. Persönliches Gespräch und elektronisch bereitgestellte Informationen ergänzen einander und ermöglichen den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen nach dem individuellen Informationsbedarf zu entscheiden, wie sie sich informieren und in welcher Form sie mit Behörden Kontakt aufnehmen möchten. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1648 Die Vorgabe der EU, den EAP einzurichten, wurde auf diese Weise dazu genutzt, für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mehr Transparenz zu schaffen und administrative Wege deutlich zu erleichtern. Aus Sicht der Landesregierung dient das Modell eines Einheitlichen Ansprechpartners somit den Zielen einer unternehmens- und serviceorientierten Verwaltung. 4. Wie steht die Landesregierung zur Personalisierbarkeit von Verwaltungsportalen, durch die dem Nutzer die individuelle Zusammenstellung von Informationen und Gestaltung des Zugangs ermöglicht wird? Ein persönlicher Nutzerzugang zu den Verwaltungsportalen ist aufgrund des dadurch zu erreichenden Mehrwertes für den Anwender erstrebenswert und soll auch auf den Portalen der Verwaltung realisiert werden. In der derzeitigen Entwicklungsstufe des Großteils der Portale liegt der Schwerpunkt jedoch zunächst auf dem weiteren Ausbau des Dienstleistungsaspektes. Die Personalisierbarkeit ist demnach noch nicht umgesetzt und wird erst in den folgenden Phasen des Ausbaus der Portale entstehen. Bisher werden personalisierte Zugänge bereits auf dem Portal des Einheitlichen Ansprechpartners sowie dem rheinland-pfälzischen GeoPortal angeboten. Hier stehen dem Nutzer nach der Anmeldung personalisierte Angebote zur Verfügung. Für eine Identifizierung eines Anwenders könnte die eID-Funktion des neuen Personalausweises (nPA) zum Einsatz kommen. Es handelt sich hierbei um eine optional durch den Ausweisinhaber aktivierbare Funktion, die den sicheren Identitätsnachweis über das Internet ermöglicht. Dies hat den Vorteil, dass ein Anwender kein umständliches Anmeldeprozedere durchführen muss, das i. d. R. an die Verwendung eines Login-Namens in Kombination mit einem Passwort gekoppelt ist. Bei der Verwendung der eID fällt außerdem eine Registrierung per E-Mail-Adresse weg, was datenschutzrechtlich als positiv zu bewerten ist. Es wird daher das Ziel verfolgt, die Möglichkeit einer Authentifizierung mittels des nPA zukünftig deutlich auszuweiten. 5. Wie weit fortgeschritten ist die Schaffung gemeinsamer Dienste (Shared Services) für die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen ? Bei der Beantwortung der Anfrage wird davon ausgegangen, dass unter Shared Services – entsprechend der Antwort auf die Kleine Anfrage 1167 vom 10. Januar 2008 (Drucksache 15/1886) – die zentrale Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben mehrerer Behörden innerhalb eines Ressorts oder über Ressortgrenzen hinaus zu verstehen ist. Grundsätzlich werden sowohl bei der landesinternen Verwaltungsarbeit als auch bei länderübergreifenden Tätigkeiten in vielen Fachverfahren Shared Services genutzt. Länderübergreifende Shared-Services Um die kooperative Zusammenarbeit der Verwaltung in föderalen Strukturen zu stärken und wo nötig zu vereinfachen, werden sowohl im europäischen als auch im Bundeskontext sog. Shared Services in besonders gesicherten Netzstrukturen zur Verfügung gestellt. Verantwortlich hierfür zeichnet der IT-Planungsrat. Hierbei handelt es sich um Dienste, die nach dem Prinzip „einer für alle“ einmal finanziert und bereitgestellt werden, bis hin zu Kollaborationsplattformen und prozessorientierten IT-Infrastrukturen. Für die länderübergreifende Zusammenarbeit wird bereits seit 1998 für alle drei Verwaltungsebenen (Bund, Länder und Kommunen ) ein abgesichertes Verwaltungsnetz mit wesentlichen zentralen IT-Diensten betrieben. In den vergangenen Jahren wurden hier neben zentralen Informationssystemen auch Kollaborationsplattformen implementiert. In dem vorgenannten Netz werden vom IT-Planungsrat außerdem Dienste für verschiedene Fachverfahren für die Teilnehmer (alle Bundesländer, Kommunen und die Bundesverwaltung) angeboten. Hierzu zählen u. a. zentrale Register und Verzeichnisdienste. Als Beispiel kann das „Diensteverzeichnis deutscher Verwaltungen“ (DVDV) genannt werden. Das DVDV bildet als ehemaliges Deutschland-Online-Vorhaben ein wichtiges Modul im Bereich des Meldewesens und der Rentenversicherung, da es die Dienste der zuständigen Behörden in maschinenlesbarer Form über standardisierte Schnittstellen anbietet. Die Authentifizierung der kommunizierenden Stellen erfolgt ebenfalls automatisiert unter Verwendung elektronischer Zertifikate. Es kann somit in die entsprechenden Verfahren schnell eingebunden werden. Weitere Beispiele für länderübergreifende Shared Services, die der IT-Planungsrat bereitstellt, wären: – Der zentrale Behördenfinder (verortet die Zuständigkeiten der Verwaltungen). – Der neue Leistungskatalog LeiKa+ (enthält Leistungsbeschreibungen den Leistungsnummern zugeordnet). – Governikus (der Intermediär für die rechtssichere Kommunikation). – Die zentrale Wissensdatenbank für D115 mit angeschlossenem Ticketingsystem. Die Kosten dieser Services werden nach festgelegten Schlüsseln auf die Teilnehmer verteilt. Rheinland-Pfalz nutzt zurzeit alle der gemeinsam betriebenen Dienste, da dies i. d. R. wirtschaftlicher ist als eine Eigenentwicklung. 5 Drucksache 16/1648 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Darüber hinaus werden von den Fachressorts ebenfalls zusätzliche Shared Services angeboten und/oder genutzt. In diesem Zusammenhang betreibt das Land Rheinland-Pfalz beispielsweise die Infrastruktur des Extrapol für die Polizeiverwaltungen der Länder und bietet in diesem geschlossenen Netz auch verschiedene Shared Services an. Jenseits der Landesgrenzen sind Shared Services im Bereich der Justiz sukzessive ausgebaut worden. Für Rheinland-Pfalz und das Saarland wird das gemeinsame Mahngericht in Mayen betrieben. Zu nennen sind ebenfalls das Bundesjustizportal www.justiz.de und die darüber erreichbaren bundesweit aufgebauten durch den IT-Landesdienstleister des Landes Nordrhein-Westfalen IT-NRW betriebenen Dienste, wie: – die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank, – das gemeinsame Registerportal der Länder, – die Insolvenzbekanntmachungen, – das gemeinsame Grundbuchportal der Länder, – die Justiz-Auktion, – das Rechtsdienstleistungsregister, – die bundesweite Terrorismusliste, – das Vollstreckungsportal (gerade im Aufbau befindlich) und – die bundesweite Veröffentlichungsdatenbank für Zwangsversteigerungstermine. Im Bereich der Vermessungs- und Katasterverwaltung wird SAPOS® (Satellitenpositionierungsdienst) als ein von den Vermessungsverwaltungen der Länder bundesweit gemeinsam betriebener Dienst zur flächendeckenden Bereitstellung des vermessungstechnischen Raumbezugs angeboten. SAPOS® verwendet die Daten globaler Satellitenpositionierungssysteme, z. B. des Global Posi - tioning System (GPS) für die Verbesserung der Positionsbestimmungen von ursprünglich rd. 10 m auf bis zu 1 cm. Der Bedarf an einem bundesweiten amtlichen Internet-Kartendienst ist in der Vergangenheit stark angestiegen. Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat deshalb im September 2011 beschlossen , einen gemeinsamen Internet-Kartendienst, den WebAtlasDE, durch Bund und Länder umzusetzen. Im Dezember 2011 wurden die für den WebAtlasDE benötigten Daten deutschlandweit erstmalig zusammengestellt und an das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) zum Aufbau der erforderlichen Dienste abgegeben. Der Zugang erfolgt unter anderem über das BundLänder -Portal „Geoportal-DE“, das der Bund und die Länder gemeinsam betreiben. Landesinterne Shared Services Die Landes- und die Kommunalverwaltungen des Landes Rheinland-Pfalz nutzen eine Vielzahl von landesintern zur Verfügung gestellten Shared Services. In IT-Angelegenheiten setzt sie vor allem auf das gemeinsame Rechenzentrum des Landesbetriebs Daten und Information (LDI) und dessen sonstige Leistungen wie etwa Betrieb und Management des rlp-Netzes mit den zugehörigen zentralen Diensten, wie Verzeichnisdienst, DNS, Mail-Infrastruktur, zentrales Sicherheitssystem (Firewall) und zentrale Übergänge zu anderen Landes- und Bundesnetzen. Der LDI sorgt aber auch für den zentralen Betrieb von landesweiten und ressortspezifischen IT-Fachverfahren. Ein wesentlicher Baustein der Serviceorientierten IT-Infrastruktur (i.d.S. SOA) ist die ressortübergreifend im Auftrag der Zentralstelle IT-Management, Multimedia, E-Government und Verwaltungsmodernisierung“ (IT-Zentralstelle) im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) beim LDI entwickelte und betriebene rlp-Middleware. In den Fachverfahren , die elektronisch umgesetzt werden, werden darüber hinaus oftmals Komponenten bereitgestellt, deren Nutzung als Shared-Service-Module für andere Verwaltungen bzw. deren Fachverfahren im rlp-Netz möglich ist. In IT-Fachverfahren, wie z. B. beim elektronischen Rechtsverkehr sowie generell im Rahmen des Datenaustauschs hat sich der Shared- Service-Gedanke zwischenzeitlich etabliert. Alle Einrichtungen der Landes- und der Kommunalverwaltung verfügen z. B. über ein Postfach der Virtuellen Poststelle und haben damit den Zugang zur rechtssicheren, elektronischen Kommunikation mit Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen eröffnet. Für den Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz wurde mit dem „BKS-Portal rlp“ eine ebenenübergreifende Portallösung konzipiert, die eine gemeinsame Plattform zum Wissens- und Informationsmanagement für staatliche und kommunale Aufgabenträger zur Verfügung stellt. An der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) ist als gemeinsamer Dienst die Lehrgangsverwaltungssoftware LeVeSo als Online-Web-Anwendung im Jahr 2011 eingeführt worden. Mit dieser Software ist es den kommunalen Aufgabenträgern des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes möglich, die Lehrgangsbedarfe für Lehrgänge an der LFKS zu melden und nach Zuteilung der Lehrgangsplätze die Einladungen zu den Lehrgängen elektronisch weiterzuverarbeiten. Ein weiteres Beispiel ist die Bereitstellung von Geobasisdaten, welches hier an drei weiteren Grunddiensten kurz erläutert werden soll. 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1648 – ATKIS, ALKIS, AFIS Die Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Bundesländer haben die Aufgabe, raumbezogene Basisdaten (Geobasisdaten) für Verwaltung, Wirtschaft und private Nutzer in digitaler Form und auf der Grundlage internationaler Standards und Normen bereitzustellen. Das Amtliche Topographisch-Kartographische Informationssystem (ATKIS®) beschreibt die Oberfläche der Erde mit digitalen Landschafts- und Geländemodellen. Die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch werden im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführt. Die Festpunkte werden originär im Amtlichen Festpunktinformationssystem (AFIS®) vorgehalten. In der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens werden die AdV-Projekte AFIS, ALKIS und ATKIS mit ihren länderübergreifend festgelegten Eigenschaften in durchgängiger Form gemeinsam beschrieben und miteinander in Beziehung gebracht. Mit Hilfe der Austausch- und Transferkomponente (ATK), einer Client-Server Technologie, werden die Geobasisdaten den Bürgerinnen und Bürgern, Politik, Verwaltung und Wirtschaft mit Hilfe entsprechender Web-Dienste von einem zentralen Server aus bereitgestellt. – Zentralstelle Hauskoordinaten (ZSHH) Die amtlichen Hausumringe beschreiben georeferenzierte Umringpolygone von Gebäudegrundrissen und sind ebenso wie die amtlichen Hauskoordinaten ein Produkt des Liegenschaftskatasters. Die bei der Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW eingerichtete „Zentrale Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe“ (ZSHH) bündelt die amtlichen Hausumringe der Vermessungsverwaltungen aller Bundesländer und stellt den bundesweit vorliegenden Datenbestand von mehr als 47 Mio. Hauptund Nebengebäuden zentral bereit. Er wird zu einem einheitlichen Gebühren- und Lizenzmodell sowie in einem bundesweit einheitlichen Datenformat angeboten. Die ZSHH wird immer dann aktiv, wenn Nutzer Daten aus mehr als einem Bundesland lizenzieren möchten. Die amtlichen Hausumringe werden insbesondere zur grafischen und inhaltlichen Aufwertung von Straßenkarten sowie als exakte Datenbasis für die Ableitung von 3D-Gebäude- und Stadtmodellen verwendet. Sie dienen Unter - nehmen aus dem Ver- und Entsorgungsbereich, dem Telekommunikationsumfeld und der Immobilienbranche ebenso als Daten - grundlage wie für innovative Produkte und Dienste in der Freizeit- und Tourismusbranche. Darüber hinaus werden sie von Behörden und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen aus unterschiedlichsten Ressorts genutzt. – GDI-RP und Geoportal RP Raumbezogene Daten (Geodaten oder Geobasisinformationen), die von den Kommunen oder staatlichen Stellen erhoben und geführt werden, sind Grundlage für vielfältige Entscheidungen in Verwaltung, Wirtschaft, Politik oder im Alltag. Die Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz (GDI-RP®) erleichtert den Zugang zu diesen digitalen Geodaten. Grundgedanke dabei ist, die Geodaten so zur Verfügung zu stellen, dass sie über einen zentralen Zugangspunkt (GeoPortal.rlp) im Internet leicht zu finden , zu betrachten und ggf. zu beziehen sind. Beim Übertragen der Daten werden dabei weltweit anerkannte Standards genutzt. Die Geodateninfrastruktur ermöglicht einen direkten Zugriff auf Geodaten unterschiedlicher Stellen, schafft Transparenz über verfügbare Geodaten und unterstützt moderne E-Government-Verfahren. Gesetzliche Grundlage für die GDI-RP® ist das Landesgeodateninfrastrukturgesetz vom 23. Dezember 2010 (LGDIG). Kernstück der GDI-RP® ist das Internetportal „GeoPortal.rlp“. Durch die Eingabe eines Suchbegriffs in das Suchfenster des Geo Portal.rlp können unterschiedliche Geoinformationen, wie beispielsweise die Liegenschaftskarte, Bodenrichtwerte, Luftbilder oder Informationen zu Naturschutzgebieten und Rohstoffvorkommen, gefunden, auf dem Bildschirm dargestellt und in Geo informationssysteme eingebunden werden. Das E-Government-Verfahren ELSTER der Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder bündelt die Übertragung jeglicher Steuerdaten ohne Medienbrüche zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern und Finanzbeamten. Im Fokus dieses Angebots stehen die bürgerfreundliche Abgabe und effiziente Bearbeitung von Steuererklärungen, -anmeldungen, -bescheinigungen sowie anderer für das Besteuerungsverfahren relevanter Daten. Neben den genannten Diensten bietet ELSTER ebenso zeit- und kostensparende Verfahren für die Kommunikation zwischen der Finanzverwaltung einerseits und Städten, Gemeinden, Landkreisen, Kammern und Verbänden andererseits. So rufen bspw. die Industrie - und Handelskammern als auch die Handwerkskammern die zur Beitrags- und Gebührenerhebung erforderlichen Daten mittels ELSTER bei den Finanzbehörden ab. Insgesamt sind Shared Services bereits heute integraler Bestandteil des Verwaltungsalltags in Rheinland-Pfalz. Eine Erweiterung um neue Möglichkeiten z. B. im Bereich der Mobile Devices ist Bestandteil der IT-Strategie des Landes. Da diesem Thema strategische Bedeutung zugesprochen wird, wird der Punkt zusätzlich in die IT-, E-Government, Breitband- und Multimediastrategie für die Landesverwaltung (siehe Antwort auf Fragen 12 bis 14) aufgenommen werden. 6. Wie ist der Stand der Einführung von Dokumentenmanagement-Systemen in der Staatskanzlei, in den einzelnen Ministerien und bei den jeweiligen nachgeordneten Behörden (bitte jedes Ressort einzeln)? Der Stand der Einführung je Ressort ist in der Anlage dargestellt. Die Bandbreite der Einführung reicht von Registraturverfahren bis hin zu einem ressortübergreifenden Workflow. 7 Drucksache 16/1648 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Bezüglich des Produktes DOMEA® wurde im LDI für die Staatskanzlei, das ISIM, das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (MJV), das MWKEL, das Landesuntersuchsamt (LUA) sowie den LDI eine gemeinsame Betriebsinfrastruktur aufgebaut. Auf gemeinsam genutzten Servern werden die Systeme als Mandanten getrennt betrieben. 7. Wo gibt es einen Workflow innerhalb des Ministeriums, zwischen Ministerium und nachgeordneten Behörden und zwischen Verwaltung und Bürgern bzw. Unternehmen? Die Frage wurde in Zusammenhang mit Frage 6 dahingehend interpretiert, dass es zwischen den Teilnehmern Workflows gibt, die durch Dokumentenmanagement- beziehungsweise Vorgangsbearbeitungssysteme elektronisch unterstützt werden. In der Anlage ist dargestellt, welche Installationen Workflow-Funktionen beinhalten und ob und welche übergreifenden Workflows genutzt werden. Neben diesen Workflows enthalten viele Fachanwendungen verfahrensspezifische Workflows, die sowohl hausintern, verwaltungsübergreifend als auch in der Kommunikation nach außen unterstützen. Für einen verwaltungs- und verfahrensübergreifenden Workflow exemplarisch genannt sei IRM@, das Integrierte Rheinland-Pfälzische Mittelbewirtschaftungs- und Anordnungssystem. IRM@ ist eine speziell für das Land Rheinland-Pfalz entwickelte IT-Anwendung und wird von rund 220 Dienststellen der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz eingesetzt. Für die Kommunikation mit Dritten werden in der Regel Portale verwendet. 8. Gibt es einen Workflow zwischen den Ressorts bzw. über die gesamte Landesregierung hinweg? In der Anlage ist beschrieben, welche Installationen Workflow-Funktionen beinhalten und welche übergreifenden Workflows genutzt werden. 9. Wie ist der Entwicklungsstand bei den Selbstverwaltungskörperschaften, die der Aufsicht des Landes unterstehen? Kommunale Selbstverwaltungskörperschaften Der Entwicklungsstand zu dem Thema E-Government bei den kommunalen Gebietskörperschaften ist im Detail nicht bekannt. Eine allgemeine Berichts- oder Nachweispflicht gegenüber dem Land bzw. den Aufsichtsbehörden besteht für diese nicht; E-Government wird bei den Kommunen in eigener Organisationshoheit wahrgenommen. Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den fachlich zuständigen Stellen werden zu den jeweiligen Themen wie z. B. Personenstandswesen, Meldewesen, Kfz-Zulassungswesen, Ordnungswidrigkeiten, Doppik usw. die Verfahren entwickelt. Hochschulen – Hochschulnetz Das Wissenschaftsnetz der rheinland-pfälzischen Hochschulen ist das Herzstück sowohl für die regionale als auch für die überregionale Kommunikation. Um wissenschaftliche Höchstleistungen erbringen zu können, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört die Bereitstellung der entsprechenden Netzkapazität als ein wichtiges Element für erfolgreiche Forschung. Mit einem redundanten Backbone aus modernster Dark-Fiber-Technik (derzeit 12 GBit/s, die Teilstrecke Kaiserslautern – Mainz auf 120 GBit/s ausgebaut), kombiniert mit eigenen Richtfunkstrecken als Zubringer, verfügen die rheinland-pfälzischen Hochschulen über eines der fortschrittlichsten Datenverarbeitungsnetze im Bereich der deutschen Wissenschaft. Die Integration von nicht-rheinland-pfälzischen Hochschulen und großen Forschungseinrichtungen und die Kooperation mit Netzen außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz verdeutlichen die überregionale Bedeutung. Zudem bestehen durch den direkten Anschluss an zentrale Internetknoten global Verbindungen zu wichtigen Forschungseinrichtungen. Die Möglichkeiten der vorhandenen Netzstruktur gewährleisten eine stetige Weiterentwicklung. Sie versetzt die Hochschulen in die Lage, ihren Bedarf auf lange Sicht flexibel und unabhängig selbst bestimmen zu können. – Campus-Management-System Die Landesregierung hält leistungsfähige Campus-Management-Systeme an Hochschulen in der heutigen Zeit für unumgänglich . Nur so können die gewachsenen Anforderungen z. B. durch die zunehmenden Studierendenzahlen im Rahmen des Hochschulpaktes , die wachsende Rolle von Leistungskriterien und Wettbewerben in der Hochschulfinanzierung und die Implantierung von Qualitätssicherungssystemen bewältigt werden. Campus-Management-Lösungen bieten fakultätsübergreifende Abbildungen aller relevanten Verwaltungsbereiche des „student-life-cycle“ von der Bewerbung und der Studierendenverwaltung über die Prüfungs- und Lehrveranstaltungsverwaltung bis hin zur Alumnibetreuung. Dabei lassen sich zwei unterschiedliche Strategieansätze von Campus-Management-Systemen unterscheiden: modularisierte und integrierte Systemlösungen. Unter einer modularisierten Lösung wird der Einsatz von unterschiedlichen Softwarebausteinen für die Abbildung der verschiedenartigen Verwaltungsprozesse interpretiert. Bei den meisten rheinland-pfälzischen Hochschu- 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1648 len sind solche modulare Bausteine wie die HIS-Module ZUL (Zulassung und Bewerbung), SOS (Studierendenmanagement), POS (Prüfungsverwaltung), LSF (Lehre, Studium, Forschung) etc. im Einsatz. Wegen des erhöhten Aufwandes für die Datenmigration forcieren die rheinland-pfälzischen Hochschulen die Einführung einer integrierten Lösung. Darunter wird ein Sys - tem verstanden, das alle relevanten Prozesse des „student-life-cycle“ in einem System und in einer Datenbank abbildet. Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat seit September 2008 nach einer europaweiten Ausschreibung „CampusNet“ der Datenlotsen Informationssysteme GmbH als Campus-Management-System im produktiven Einsatz. Mit diesem Produkt ist ein komplettes Studien- und Prüfungsverwaltungssystem implementiert, das u. a. die Bewerberverwaltung und Zulassung, die Studierendenverwaltung , die Gebühren- und Studienkontenverwaltung, die Prüfungsverwaltung, die Personen- und Einrichtungsverwaltung , die Raum- und Lehrveranstaltungsverwaltung, die Alumni-Verwaltung, die Career-Services und Fundraising enthält . Wichtigster Bestandteil von CampusNet ist das Online-Portal, das allen Studierenden und Lehrenden zur Verfügung steht. Die TU Kaiserslautern setzt derzeit neben HIS-Modulen das KIS-Kommunikations- und Informationssystem KIS-Office (Funktionen für Studierende) als Verwaltungssysteme ein. Die Universität Koblenz-Landau hat ein Campus-Management-System auf der Basis von KLIPS für die Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldung und verschiedener HIS-Module wie z. B. LSF (Lehre, Studium, Forschung) etc. im Einsatz. Wie bei allen rheinland-pfälzischen Hochschulen, ausgenommen die Johannes Gutenberg-Universität, kommen auch bei der Universität Trier Module der HIS-GmbH zum Einsatz. Mit dem System LSF ist eine Web-Anwendung für Lehre, Studium und Forschung implementiert. Das LSF-Modul dient als Studieninformations-, Studienberatungs- und Planungssystem, sodass verschiedene Nutzerkreise (Studierende , Lehrpersonal, Administratoren, Raumverwalter) bei ihren spezifischen Planungen effektiv unterstützt werden. Durch die Integration der HIS-Module SOS (Studierendenmanagement) und POS (Prüfungsverwaltung) kann webbasierend auf Studien - und Prüfungsinformationen zurückgegriffen werden. Die Einführung von HISinOne ist vorgesehen. Die Fachhochschulen haben sich darauf verständigt, ein in den Grundsätzen übereinstimmendes integriertes System zu erproben . Derzeit erfolgt die Analysierung der erforderlichen Geschäftsprozesse. Nach Abschluss soll eine gemeinsame Ausschreibung in die Wege geleitet werden. – „Allianz für Hochleistungsrechnen Rheinland-Pfalz“ Am 16. April 2010 gründeten die TU Kaiserslautern und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz die Allianz für Hochleis - tungsrechnen. Sie bündelt nicht nur die bereits vorhandenen ausgeprägten Kompetenzen und Kapazitäten im Bereich der superschnellen Datenverarbeitung dieser beiden Hochschulen; hiermit ist auch der Ausbau der verfügbaren Rechnerleistung mit einem deutlichen Beitrag zur weiteren Profilbildung und zur Weiterentwicklung aller Hochschulen verbunden. Am 4. Juni 2012 konnte der Hochleistungsrechner „Mogon“ an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eingeweiht werden. Er gehört mit 287 TFLOPS zu den leistungsstärksten Rechner der Welt: In Deutschland Platz 9, in der EU Platz 26, in den TOP 100 weltweit Platz 81. Die Allianz für Hochleistungsrechnen in Rheinland-Pfalz wird die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschullandschaft in Rheinland -Pfalz insgesamt stärken, weil der von den Universitäten in Mainz und Kaiserslautern gegründete Verbund auch für andere Hochschulen im Land offensteht; er ebnet damit aber auch den Weg zum Beitritt zur Gauss-Allianz. In Mainz und Kaiserslautern ist zudem in den letzten Jahren durch die erfolgreiche Profilierung der beiden Universitäten und durch die Max-Planck-Institute sowie durch das Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software-Engineering (IESE) und das Deutsche Forschungszentrum für künstliche Intelligenz (DFKI) in der Pfalz ein Umfeld entstanden, das für die Einsatz eines superschnellen Rechnernetzes geradezu ideal ist. Die neue Allianz für Hochleistungsrechnen trägt dazu bei, eine führende Stellung auf Forschungsgebieten halten und weiter ausbauen zu können. – Virtueller Campus Rheinland-Pfalz (VCRP) Der Virtuelle Campus Rheinland-Pfalz (VCRP) ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der Universitäten und der Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz. Neben der Entwicklung neuer eLearning-Projekte gilt es auch, die an den Hochschulen bereits vorhandenen eLearning- Aktivitäten zu unterstützen sowie insgesamt eine breite und nachhaltige Integration multimedialer und netzgestützter Komponenten in die Präsenzlehre der Hochschulen zu fördern. Hierfür wird den Hochschulen des Landes mit OLAT (Online Learning And Training) als zentrales Bildungsportal des eLearning die technologische Infrastruktur zur Verfügung gestellt. 10. Wie ist der Stand der Anpassung der Rechtsvorschriften an die Besonderheit elektronischer Verfahren (z. B. das Erfordernis eigenhändiger Unterschrift)? In einigen Fachbereichen gab es Anpassungen von Rechtsvorschriften, die als Ersatz für die eigenhändige Unterschrift von den Beteiligten die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur verlangen (so etwa beim elektronischen Abfallnachweisverfahren ). 9 Drucksache 16/1648 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Allerdings hat die qualifizierte elektronische Signatur insbesondere bei den Bürgerinnen und Bürgern keine große Verbreitung gefunden , so dass sie sich als Ersatz für die eigenhändige Unterschrift in Dokumenten bei durch Rechtsvorschriften angeordneter Schriftform bisher nicht durchsetzen konnte. Daher hat das Bundesministerium des Innern (BMI) den Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ erstellt. Mit diesem Gesetz ist beabsichtigt, nicht nur bundesrechtliche Hindernisse für die elektronische Kommunikation abzubauen, sondern über die föderalen Grenzen hinweg einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste von Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen. Hierzu sollen insbesondere andere sichere Verfahren zur Ersetzung der Schriftform zugelassen werden. Denn als ein wesentliches Hindernis für E-Government-Angebote der öffentlichen Verwaltung gilt, dass – anders etwa als bei der Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten in Papierform, bei der teilweise auch Computerfaxe anerkannt werden – als elektronisches Äquivalent der Schriftform allein die qualifizierte elektronische Signatur zugelassen ist. Insbesondere mit dem nPA, der eine sichere elektronische Identifizierung bei der Kommunikation über elektronische Formulare ermöglicht, könnte dem Schriftformerfordernis in einer Vielzahl von Verwaltungsverfahren wirksam Rechnung getragen werden. Rheinland-Pfalz hat sich bereits vor Erstellung des ersten Referentenentwurfs intensiv in die Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten eingebracht und hat auch den Referentenentwurf kritisch begleitet. Eigene Rechtssetzungsbemühungen wurden dabei insoweit zurückgestellt, als einer möglichst einheitlichen Regelung im gesamten Bundesgebiet der Vorrang gegeben wurde. 11. Welche Perspektiven für die E-Government-Zusammenarbeit sieht die Landesregierung auch über die Grenzen des Landes hinaus? Bereits seit ca. 13 Jahren engagiert sich die Landesregierung in Projekten zur Förderung der grenzüberschreitenden IT-Zusammen - arbeit. Da diesem Thema strategische Bedeutung zugesprochen wird, soll dieser Punkt wiederum in die IT-, E-Government-, Breitband - und Multimediastrategie des Landes aufgenommen werden. Die Zusammenarbeit im Bereich E-Government über die Grenzen des Landes hinaus wird in folgenden drei Gliederungspunkten betrachtet: Zusammenarbeit im globalen/außereuropäischen Kontext Rheinland-Pfalz pflegt seit mehreren Jahren Partnerschaften zu anderen auch nicht-europäischen Ländern. Im Themenfeld E-Government kann die Partnerschaft zu South-Carolina als Beispiel genannt werden. Zu den Themen im Bildungssektor und darüber hinaus wurde eine Austausch- und Informationsplattform eingerichtet. Unter der Adresse www.transatlantic -partners.de werden Informationen und Kontaktdaten zu beiden Partnern bereitgestellt. Bei gegenseitigen Besuchen von CIOs der beiden Länder wurden verschiedene E-Government-Lösungen als Best-Practice-Beispiele vorgestellt und im Rahmen eines Informationsaustausches intensiv diskutiert. Diese Zusammenarbeit soll in den kommenden Jahren fortgesetzt und, wo sich Synergien abzeichnen, vertieft werden. Zusammenarbeit im europäischen Kontext In den vergangenen Jahren hat sich Rheinland-Pfalz immer wieder für die grenzüberschreitende (Verwaltungs-)Zusammenarbeit eingesetzt und diese aktiv gestaltet. Im Rahmen der Anwendung von ausgewählten EU-Binnenmarktvorschriften arbeiten rheinland-pfälzische Behörden seit 2008 mit dem Binnenmarktinformationssystem Internal Market Information System (IMI). IMI ist ein von der EU-Kommission entwickeltes , betriebenes und finanziertes Kommunikations- und Informationssystem für die Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten, mit dessen Hilfe ein schnellerer und sicherer Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden ermöglicht werden soll. Seit Anfang 2008 wird das System im Rahmen der Berufsqualifikationsrichtlinie für ausgewählte Berufe, die eine große Migration innerhalb der EU aufweisen, angewendet. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Nutzung von IMI für den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zur Klärung berechtigter Zweifel im Rahmen der Zulassung oder Kontrolle von Dienstleistungserbringern inklusive eines Vorwarnmechanismus verpflichtend vorgeschrieben. Darüber hinaus läuft derzeit eine Pilotphase im Rahmen der Entsenderichtlinie. IMI ist so konzipiert, dass es für eine Vielzahl von EU-Binnenmarktvorschriften eingesetzt werden kann. Die EU-Kommission hat im Frühjahr 2011 in einer Mitteilung fast 30 Rechtsbereiche genannt, die sie derzeit hinsichtlich der zukünftigen Nutzung von IMI überprüft. In Rheinland-Pfalz sind bisher ca. 270 zuständige Stellen an das IMI angeschlossen. Die EU-Kommission veranstaltet in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen und stellt den Nutzern über das Internet ausführliche Informationen über die Funktionsweise mit Leitfäden, einschlägigen Rechtsgrundlagen und eine interaktive Schulungsversion zur Verfügung. Während der Informationsaustausch im IMI-Modul Dienstleistungsrichtlinie gering ist, wird das IMI-Modul Berufsqualifikationsrichtlinie häufiger genutzt. Die Erfahrungen sind positiv. Bei der Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie wurden von Rheinland-Pfalz technische Schnittstellen vorgeschlagen und in die Entscheidung der Kommission (über die Bundesvertretungen in den Gremien) eingearbeitet. 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1648 Weiterhin unterstützt die LAG GADSYS aus dem Bereich des Wirtschaftsressorts auf internationaler Ebene den BMU und die KOM, um bei der Entwicklung eines papierlosen Verfahrens bei grenzüberschreitenden Abfalltransporten (Projekt: EUDIN) die mit dem eANV gewonnenen Erfahrungen einzubringen. Gleichzeitig wird darauf hingewirkt, dass die nationalen, technischen Gege benheiten in einem „internationalen Verfahren“ möglichst Berücksichtigung finden. Auch im Verkehrsbereich sind Dienste häufig grenzüberschreitend zu betreiben und erfordern damit zwingend eine Zusammenarbeit vieler Partner. Dafür wurden, je nach Anforderungen, verschiedene organisatorische Modelle entwickelt, von der rein bilateralen Zusammenarbeit über Verwaltungsvereinbarungen mit mehreren Partnern bis hin zur Schaffung von dauerhaften Organisationen wie etwa Vereinen oder gemeinsamen Gesellschaften. Dies gilt zunehmend auch international. Zusammenarbeit im innerdeutschen Raum Bei der Verabschiedung des Artikels 91 c des Grundgesetzes im Jahr 2009 wurde die Zusammenarbeit der Länder wesentlich vereinfacht . Beispiele für konkrete Ergebnisse wurden in Frage 5 bereits genannt. Die Landesregierung engagiert sich im Bereich des kooperativen E-Government in föderalen Strukturen in der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN). Hierzu wurde gemeinsam mit den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, dem BMI und der MRN eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. In dem dabei gegründeten Modellvorhaben finden sich ausschließlich Projekte mit grenzüberschreitenden Fragestellungen. Rheinland-Pfalz arbeitet in allen Projekten aktiv mit und hat im Projekt „D115 in der MRN“ die Federführung übernommen. Am 11. Mai 2012 schaltete die Metropolregion Rhein-Neckar die einheitliche Behördennummer 115 frei. Der Beitritt der Metropolregion Rhein-Neckar zu dem bundesweiten 115-Konzept ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Kooperation über Städte-, Kreis- und sogar Landesgrenzen hinaus funktionieren kann. In kürzester Zeit wurde hier die 115-Infrastruktur geschaffen. Dabei wurden die Wissensportale der drei Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz direkt integriert. Die meisten Kommunen in der Region haben sich für einen Anschluss an das Servicecenter Ludwigshafen entschieden, das damit zu einem Multicenter wurde. Gerade für kleine Verwaltungseinheiten bietet dies die Chance, den Telefonservice zu professionalisieren und die telefonische Erreichbarkeit zu steigern. Auch das Multicenter selbst profitiert von der Partnerschaft durch eine bessere Auslastung des Personals, der Infrastruktur und durch Synergien bei den Aufwänden für Schulung, Coaching oder Qualitätsmanagement. Damit haben auf einen Schlag rund 1,7 Millionen weitere Bürgerinnen und Bürger einen direkten Draht in die Verwaltung. Bundesweit können über 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger bereits die 115 wählen. Mit einem Anruf bei der 115 erhalten nun auch die Bürgerinnen und Bürger in der Metropolregion Rhein-Neckar neben den Informationen zu kommunalen und Landesleistungen auch Auskunft zu Bundesthemen, zum Beispiel zur Praxisgebühr, zum BAföG oder zur Rente. Die Behördennummer 115 ist eine Innovation, die die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen revolutioniert. In Abstimmung mit dem Bund wird derzeit geprüft, wie der 115-Service über die reine telefonische Auskunft hinaus hin zu einem Multikanal-Service erweitert werden kann. Besonders Terminvereinbarungen mit den Behörden oder die Möglichkeit Anträge im Voraus auszufüllen, könnten die Attraktivität des 115-Services weiter steigern. Es wird derzeit untersucht, die 115 mittelfristig auch bei Krisen, Großschadenslagen und sonstigen Lagen, beispielsweise bei Hochwasser, unterstützend einzusetzen. Der Lenkungsausschuss des 115-Verbunds, in dem auch die Landesregierung Rheinland-Pfalz mitwirkt, hat am 21. März 2012 die Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115 beauftragt, auf Basis der bisherigen Erfahrungen und unter Berücksichtigung von aktuellen Ereignissen mit hoher Priorität ein Konzept vorzulegen, wie die Einbindung der 115 bei besonderen Lagen erfolgen kann. Seither hat das Weiterentwicklungsprojekt „115 in Krisen und Informationslagen“ erste Konturen angenommen. Die Möglichkeit einer Projektpartnerschaft zwischen dem BMI, der Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115 sowie dem ISIM wird derzeit abgestimmt. Es kann also festgestellt werden, dass die Landesregierung, wie auch in der Vereinbarung der derzeitigen Regierungskoalition festgehalten , den Perspektiven für die E-Government-Zusammenarbeit über die Grenzen des Landes hinaus einen hohen Stellenwert einräumt. Die daraus resultierenden Synergien, insbesondere finanzielle Einspareffekte, werden wo immer es möglich ist genutzt. 12. Wie sieht das Entwicklungskonzept bzw. die Einführungsstrategie der Landesregierung aus? 13. Welche Aufbauorganisation gibt es? 14. Gibt es einen Zeitplan? Die rheinland-pfälzische Landesregierung integriert seit den 90er Jahren konsequent die neuen Techniken in den permanenten Reformprozess der öffentlichen Verwaltung. In nahezu allen Bereichen wurden dadurch umfassende aufbaustrukturelle und ablauforganisatorische Veränderungen umgesetzt. Mit dem „Aktionsplan E-Government“ hat die Landesregierung bereits im Jahr 2005 drei Kernziele der Verwirklichung von E-Government in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung formuliert, die seitdem konsequent umgesetzt wurden und werden: – mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger, – mehr Effizienz für die Verwaltung und – Mehrwert für die Wirtschaft. 11 Drucksache 16/1648 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Diese Vorgaben sind Handlungsleitfaden der Entwicklung von E-Government als wichtigem Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung in Rheinland-Pfalz. Im Sinne des Aktionsplans sind bereits eine Reihe von E-Government-Verfahren zur Einsatzreife gebracht worden. Als herausragende Beispiele hierfür stehen der elektronische Rechtsverkehr, die Flächeninformationen Online (FLOrlp), Gewerbe-Online, Geodaten für jedermann sowie das Bürgertelefon 115. Parallel hierzu ist der Aufbau der technischen Infrastruktur als Grundlage von E-Government, Multimedia und nicht zuletzt der Verwaltungsmodernisierung weit gediehen: Mit dem rlp-Netz, das die Landesbehörden, Hochschulen sowie öffentlichen Institutionen miteinander verbindet, und der rlp-middleware, einer leistungsstarken und sicheren E-Government-Infrastruktur, besteht eine solide Grundlage für den permanenten Ausbau des Landes zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort. Zudem gibt es mit dem LDI einen weit über die Landesgrenzen hinaus anerkannten Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnologien , der die Planung, Gestaltung und Durchführung des Einsatzes der Informationstechnik für die Landesverwaltung in Rheinland- Pfalz kompetent managt. Mit der IT-, E-Government- und Multimediastrategie für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz 2006 bis 2011 wurde die Abstimmung zwischen den Prozessen der Erneuerung der IT-Infrastruktur, der Weiterentwicklung von Multimedia, des Ausbau von E-Government sowie dem Fortschritt der Verwaltungsmodernisierung weiter optimiert. Angestoßen wurde mit dieser Strategie ein einheitlicher und abgestimmter Erneuerungsprozess, der sich an folgenden strategischen Zielen orientiert: Mit einer standardisierten und optimierten IT-Infrastruktur wird eine zukunftssichere und wirtschaftliche Basis für den intelligenten Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz geschaffen. Hierauf aufbauend wird für Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaftsunternehmen sukzessive ein zentraler kundenorientierter IT-gestützter Zugang zur Verwaltung im Sinne des nutzen- und branchenorientierten E-Government eingerichtet. Grundlage für die Akzeptanz der neuen Technologien ist die Vermittlung von Medienkompetenz , durch die alle gesellschaftlichen Gruppen auf die Herausforderungen der Informationsgesellschaft vorbereitet werden. Zur zentralen Steuerung und Bündelung der IT- und Multimedia-Angelegenheiten und zur Umsetzung der E-Government-Aktivitäten in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung wurde im Jahr 2006 im damaligen Ministerium des Innern und für Sport (ISM) die IT-Zentralstelle eingerichtet. Diese ist seitdem für die zentrale Steuerung von E-Government und der IT-Angelegenheiten der Landesverwaltung einschließlich der Finanzierung zuständig. Die IT-Zentralstelle erarbeitet derzeit ein Strategiepapier, das auf der Grundlage des Koalitionsvertrags Rheinland-Pfalz 2011 bis 2016 die bisherige Strategie aktualisiert und weiterentwickelt; dieses befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Auf der Grundlage des Strategiepapiers wird von der IT-Zentralstelle im Jahr 2013 eine Landesspezifische E-Government-Strategie Rheinland-Pfalz (LEGS I) entwickelt. Diese wird auch die für Rheinland-Pfalz relevanten Themen aus der vom IT-Planungsrat beschlossenen NEGS aufgreifen und unter Beachtung von Kosten-Nutzen-Aspekten unter Berücksichtigung der für den Bereich E-Government relevanten Aufgabenschwerpunkte aus der Koalitionsvereinbarung 2011 bis 2016 priorisieren. 15. Gibt es Qualitätsziele, um z. B. zu einem späteren Zeitpunkt die Wirtschaftlichkeit der neuen Verfahrensweisen besser beurteilen zu können? Angesichts sich verändernder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen kann E-Government wesentlich zu einer nachhaltigen Siche - rung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung beitragen. Die mit E-Government verbundenen generellen Ziele können sowohl aus den im Koalitionsvertag formulierten politischen Zielvorgaben der Landesregierung als auch aus allgemeinen übergreifenden Entwicklungszielen der öffentlichen Verwaltung abgeleitet werden. Im Einzelnen handelt es sich hierbei insbesondere um die folgenden Ziele: – Verbesserung der Transparenz des Verwaltungshandelns, – Verbesserung der Zielgruppenorientierung des Verwaltungshandelns, – Verbesserung der Unterstützung demokratischer Prozesse, – Förderung der Attraktivität des Landes als Wirtschafts- und Lebensstandort. Die Definition von übergreifenden Qualitätszielen im E-Government ist aufgrund der Heterogenität der einzelnen E-GovernmentMaßnahmen und -Projekte im Hinblick auf deren jeweilige Zielsetzung sowie deren jeweilige technische und organisatorische Rahmenbedingungen im Regelfall nicht möglich. Jedoch werden regelmäßig bei der Planung und Einführung von konkreten E-Government-Maßnahmen und Vorhaben im Rahmen der durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen Qualitätsziele definiert und deren Erreichung überwacht. Hierbei stehen regelmäßig die Zufriedenheit der Verfahrensbeteiligten, die eingetretene Verfahrensbeschleunigung- und -vereinfachung, die damit einhergehende qualitative Verbesserung der Prozesse in den einzelnen Verwaltungen und die Einsparung von personellen und materiellen Ressourcen als wesentliche qualitativ-strategische Ziele im Vordergrund. Die Erreichung dieser Ziele wird regelmäßig durch Umfragen zur Benutzerakzeptanz sowie im Rahmen von Evaluationsverfahren überprüft. Teilweise erfolgt eine Dokumentation der Ziele und des Zielerreichungsgrads unter Anwendung der einschlägigen DIN-ISO-Normen, ITIL und/oder in Form von Qualitätssicherungs-Handbüchern. 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1648 16. Welches Weiterbildungskonzept für die Mitarbeiter ist Bestandteil der Strategie? Generell wird für jedes IT-Verfahren gesondert festgelegt, auf welche Art eine bestmögliche Schulung bzw. Weiterbildung erfolgen kann. Im Einzelfall werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt und festgelegt: – Ziel der Weiterbildungsmaßnahme, – Dauer der Weiterbildungsmaßnahme, – Art der Weiterbildung (Präsenzveranstaltung, Distance Learning, Blended Learning pp.). Daneben existieren Wissensmanagement-Systeme zu den jeweiligen Anwendungen, die auch nach den Weiterbildungsmaßnahmen einen effizienten Wissensaustausch gewährleisten, z. B. in Form von Anleitungen, Online-Handbüchern, Wikis etc. In einigen Bereichen komplexer Anwendungen wurden außerdem Kompetenzzentren, Hotlines bzw. Multiplikatoren eingerichtet , die im Bedarfsfall effektiv fachliche Unterstützung leisten können. Darüber hinaus legt die Landesregierung schon bei der Entwicklung von IT-Verfahren großen Wert darauf, den späteren Nutzer in den Mittelpunkt der Entwicklung zu rücken und die Verfahren möglichst benutzerfreundlich und intuitiv zu gestalten. Jedes Verfahren soll mit minimalem Schulungsaufwand genutzt werden können. Die sukzessive Erhöhung der Gebrauchstauglichkeit wird durch Weiterentwicklungen auf Basis von Evaluierungen und Workshops sichergestellt. Die Formulierung eines übergeordneten allgemeingültigen Weiterbildungskonzepts ist sowohl aufgrund der Vielzahl der IT-Anwendungen und deren Heterogenität hinsichtlich Intention, Technik und Organisation als auch hinsichtlich der stark variierenden Anforderungen verschiedener Nutzer, Geschäftsbereiche oder Berufsgruppen nicht zielführend. 17. Wie schätzt die Landesregierung die Nutzerakzeptanz bei Mitarbeitern und beim Bürger ein? Befragungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Nutzer neue Verfahren bereits nach einer kurzen Eingewöhnung als durchweg gut beurteilt haben. Ein Hauptgrund dafür waren die erheblichen Erleichterungen im täglichen Arbeitsablauf der Nutzer, die mit neuen Verfahren einhergingen. Die Landesregierung hat daher bei der Entwicklung neuer Verfahren den Fokus auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bürgerinnen und Bürger gerichtet, um die Verfahren möglichst einfach und intuitiv zu gestalten. Durch diese Refokussierung auf die Menschen gelingt es, sich auf die Nutzer und deren tatsächliche Anforderungen zu konzentrieren. Bürgerinnen und Bürger reagieren grundsätzlich positiv auf neue Services, da sie dadurch Behördengänge effizienter durchführen können. In einer Capgemini-Studie für die Europäische Kommission wurde die Gebrauchstauglichkeit deutscher E-Government-Verfahren mit 83 % und die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit 87 % – und damit weit über dem EU-Durchschnitt – bewertet. In Rheinland-Pfalz erhobene Nutzungszahlen sprechen für eine hohe Akzeptanz der E-Government-Verfahren. Zusätzlich durchgeführte Online-Befragungen ergaben stets eine gute bzw. sehr gute Bewertung durch die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Funktion und Komfort der Verfahren. 18. Wie sind die Probleme des Datenschutzes und der Sicherheit gelöst? Die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten von Behörden in Rheinland-Pfalz unterliegt, auch im Rahmen des E-Government, dem Geltungsbereich des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG). Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 LDSG kontrolliert der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz. Neue Verfahren, bei denen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden, werden unter Beteiligung des Behördlichen Datenschutzbeauftragten beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit angemeldet. Neben einer Vielzahl von innerbehördlichen Maßnahmen wurde zur Optimierung der landesweiten IT-Sicherheit beim Landesbetrieb Daten und Information (LDI) ein Computer Emergency Response Team für die Landesverwaltung (CERT-rlp) eingerichtet . Die CERT-Kopfstelle im LDI koordiniert einerseits bei einem IT-Sicherheitsvorfall kurzfristige landesweite Gegenmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den dezentralen Sicherheitsteams der Ressorts. Andererseits trägt sie durch die Verteilung von relevanten Informationen über aktuelle Sicherheitsprobleme an die jeweiligen Zielgruppen sowie mit der Durchführung vorbeugender Maßnahmen dazu bei, IT-Sicherheitsvorfälle zu vermeiden. Mit proaktiven Informationen stellt das CERT-rlp ressortübergreifende Empfehlungen und Handlungsanweisungen für die Sicherheit von IT-Systemen in Anlehnung an die Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bereit. Als Mitglied im CERT-Verbund erhält das CERT-rlp dazu frühzeitig Sicherheitswarnungen und -hinweise vom CERT-Bund und anderen Verbundmitgliedern. Die zudem bestehende Informationsplattform zur IT-Sicherheit im Landesintranet wird kontinuierlich weiter ausgebaut und dient als Kommunikationsschnittstelle für die CERT-Kopfstelle in die Dienststellen der Landesverwaltung hinein. 13 Drucksache 16/1648 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auch konnte der LDI für den Betrieb der E-Government-Plattform „rlp-Middleware“ im Jahr 2010 eine Sicherheitsrezertifizierung erlangen. Nachdem bereits 2008 ein externes, unabhängiges Auditoren-Team Vor-Ort-Inspektionen, Sichtung von Unterlagen und Interviews beteiligter Mitarbeiter durchgeführt hatte, konnte auch ein zweites Mal nach einer Vor-Ort-Auditierung bescheinigt werden, dass das erforderliche Sicherheitsniveau gehalten und den weiterentwickelten Sicherheitsansprüchen angepasst wurde. Die Anforderungen für die Vergabe des mit den Audits erlangten ISO 27001-Zertifikats auf der Basis von IT-Grundschutz definiert das BSI (hier: Schutzbedarf hoch). 19. In welcher Form wird den Belangen des Informationsfreiheitsgesetzes Rechnung getragen? Das Informationsfreiheitsrecht wird als Bestandteil eines Konzepts der Transparenz staatlichen Handelns in der Demokratie und damit als ein Element moderner Staatlichkeit verstanden. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) hat jede natürliche oder juristische Person des Privatrechts gegenüber den Behörden nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu den dort vorhandenen amtlichen Informationen. Außerdem sieht das LIFG in § 14 vor, dass Organisationspläne ohne Angabe personenbezogener Daten nach Maßgabe des Gesetzes allgemein zugänglich zu machen sind und die Veröffentlichung, soweit möglich, in elektronischer Form zu erfolgen hat. Die Evaluation des LIFG hat ergeben, dass dieser Vorgabe nahezu alle öffentlichen Stellen nachkommen. Im Übrigen wird die Einhaltung der Bestimmungen des LIFG, insbesondere der Schutzbestimmungen gemäß §§ 9 bis 12, durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kontrolliert. 20. Wie trägt die Landesregierung der Tatsache Rechnung, dass über das Ziel der Verwaltungsmodernisierung hinaus durch die Informationstechnologie über Transparenz und über mehr Information vor allem auch die demokratische Bürgergesellschaft gestärkt werden soll? Die Landesregierung will den Dialog und den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern im Sinne einer erfolgreichen Politik weiter intensivieren. Die verschiedenen, auch elektronischen Möglichkeiten der aktiven Bürgerbeteiligung werden in enger Verzahnung mit den Arbeiten der Enquete-Kommission 16/2 „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ untersucht. Außerdem beteiligt sich die Landesregierung bereits jetzt auf Arbeitsebene an der Erarbeitung der Konzeption eines gemeinsamen, die föderalen Grenzen überschreitenden Open-Government-Data-Ansatzes, der unter verstärktem Einsatz der Informationstechnologie umzusetzen wäre (Steuerungsprojekt des IT-Planungsrats). 21. Welche Beispiele bzw. Ansätze für die praktische Umsetzung dieser Leitidee (E-Partizipation) gibt es in der rheinland-pfälzischen Verwaltung ? Ein Beispiel für die Erprobung von Möglichkeiten der E-Partizipation ist das Projekt „liken, teilen, was bewegen – jugendforum rlp“. Es handelt sich um ein landesweit angelegtes Beteiligungsvorhaben für Jugendliche und mit Jugendlichen. Ziel ist die Sammlung von Wünschen, Ideen und Vorschlägen junger Menschen für die Gestaltung wichtiger Politikfelder und die unmittelbare Diskussion Jugendlicher mit der Landesregierung. Das Konzept besteht im Kern aus einer Verknüpfung von Diskussionsprozessen in Online- und Offline-Formaten. Eine Facebook-Fanpage dient dem Projekt als Ansprache- und Aktivierungsplattform. Von hier aus gelangen die Jugendlichen auf eine eigene, vom Fraunhofer Institut entwickelte Beteiligungsplattform, auf der der eigentliche Diskussionsprozess stattfindet. Die Nutzung von Facebook ist mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt, der das Projekt begleitet. Im Verkehrsbereich treten häufig umfangreiche, komplexe und raumbezogene Datenbestände auf. Diese müssen zum Teil mit besonderen Präsentations- und Visualisierungswerkzeugen verdeutlicht werden, um eine Partizipation der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Bei der Straßenplanung stellt der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) über seine Internetseite neben vielfältigen Informationen über die Verwaltung und ihre Aufgaben insbesondere ausführliche Informationen zu wichtigen Großprojekten in der Phase der Planung wie aber auch des Baus zur Verfügung. So wurden auf der LBM-Homepage zum Beispiel die kompletten Planunterlagen für das Bauvorhaben einer zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe zur Einsicht und bei der Planung der Ortsumgehung von Nierstein die Varianten mit Visualisierung zur Meinungsbildung für jedermann zugänglich gemacht. Im Fall des Ausbaus des Mainzer Rings bei Mainz-Hechtsheim und dem Bau der Nibelungenbrücke wiederum wurde der Baufortschritt tagesgenau anhand von Bildern und Texten dargestellt. Insgesamt werden derzeit rund zehn Maßnahmen in verschiedenster Form auf der Homepage des LBM dargestellt. Damit können sich Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Öffnungszeiten der Verwaltung interessenorientiert informieren. Darüber hinaus wird seit Jahren eine Beteiligungsmöglichkeit durch Anfragen über E-Mail an die Poststelle angeboten und auch täglich vielfach genutzt. 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1648 Im Bereich des MSAGD werden Internet-Chats – insbesondere des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen – mit guter Beteiligung durchgeführt. Außerdem werden bei Bedarf Internet-Foren auf den Internet-Seiten des Ministeriums eröffnet. Außerdem nutzt das Ministerium die neuen Medien, indem Videobotschaften zu einem externen Blogthema erstellt (und dort dann integriert) werden sowie der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen im Internet zu aktuellen behindertenpolitischen Themen an viele „Follower“ twittert. Weiterhin werden die Kontaktformulare auf den Seiten des MSAGD für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Fragen zu Einrichtungen (Krankenhäuser, Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, …) häufig verwendet und auch die Möglichkeit der Onlinebestellung von Publikationen des MSAGD sehr gut angenommen. Im Bereich des MULEWF bietet der Landesbetrieb Landesforsten bzw. die Landesforstverwaltung schon seit vielen Jahren auf der Webseite http://www.wald-rlp.de neben umfassenden Informationen rund um Wald und Forstwirtschaft die Möglichkeit, Fragen direkt an einen sogenannten „Web-Förster“ zu stellen, der diese Fragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Das Angebot ist etabliert und wird kontinuierlich genutzt. Im Prozess der Einrichtung eines Nationalparks in Rheinland-Pfalz werden in der Hochwaldregion seit Anfang Juni Bürgerdialoge durchgeführt. Parallel dazu befindet sich seit Anfang August 2012 ein Nationalparkblog in der Testphase, der themenbezogen eine virtuelle Nationalparkdiskussion ermöglicht. Roger Lewentz Staatsminister 15 Drucksache 16/1648 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 A nl ag e Ei ns at zb er eic h Be te ilig un g Dr itt er Re ss or t DM S/ VB S- Ve rfa hr en sk on te xt DM S W or kf lo w W or kf lo w Re ss or t- Bu nd La nd an de re Ko m m uW irt - Bü rg er W ie we it ist d as V er fa hr en Ve rfa hr en ha us in te rn re ss or t- üb er - Rh ein - Bu nd es - ne n sc ha ft fo rtg es ch rit te n? üb er - gr eif en d lan dlän de r gr eif en d Pf alz ST K DO ME A® eK IS , ( El ek tro nis ch es K ab ine tts - X X X Da s V er fah re n b efi nd et sic h i m inf or ma tio ns sy ste m) Ec htb etr ieb . 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La nd es - DO ME A® DM SLö su ng in de r R eg ist ra tur zu r X Da s V er fah re n b efi nd et sic h i m ve rtr eVe rw alt un g d es S ch rift gu ts un d z ur Ec htb etr ieb . tun g Fü hr un g e lek tro nis ch er A kte n IS IM RE GI Sa fe Da s R EG IS afe -V er fah re n s tel lt e in X Da s V er fah re n b efi nd et sic h i m DM S da r, i n d em el ek tro nis ch e A kEc htb etr ieb . ten ve rw alt et we rd en . IS IM DO ME A® DO ME A- LK A (V er fah re n z ur U nte rX X Da s V er fah re n b efi nd et sic h i m LK A stü tzu ng de r V or ga ng sb ea rb eit un g Ec htb etr ieb . be i k rim ina lte ch nis ch en U nte r- su ch un ge n) . E s h an de lt s ich um ei n Fa ch ve rfa hr en m it D MS -F un kti on ali - tät en . In di es em V er fah re n s ind so - wo hl vo rd efi nie rte al s a uc h A dho cW or kfl ow s e nth alt en bz w. m ög lic h. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1648 17 Ei ns at zb er eic h Be te ilig un g Dr itt er Re ss or t DM S/ VB S- Ve rfa hr en sk on te xt DM S W or kf lo w W or kf lo w Re ss or t- Bu nd La nd an de re Ko m m uW irt - Bü rg er W ie we it ist d as V er fa hr en Ve rfa hr en ha us in te rn re ss or t- üb er - Rh ein - Bu nd es - ne n sc ha ft fo rtg es ch rit te n? üb er - gr eif en d lan dlän de r gr eif en d Pf alz IS IM DO ME A® Di e E inh eit lic he A ns pr ec hp ar tne r X X X X Da s V er fah re n b efi nd et sic h i m Ei nh eit - de r S GD S üd un d S GD N or d s etz en Ec htb etr ieb . lic he A nDO ME A als D ok um en ten ma na ge - sp re ch - me nts ys tem ei n. pa rtn er SG D No rd SG D Sü d IS IM DO ME A® Pi lot ein sa tz DM S X X Pi lot be trie b i n e ine m Re fer at. AD D IS IM DO ME A® Im LD I s ind de r A ng eb ots pr oz es s X Da s V er fah re n b efi nd et sic h i m LD I so wi e d er B es ch aff un gs pr oz es s u m- Ec htb etr ieb . ge se tzt . 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Drucksache 16/1648 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18 Ei ns at zb er eic h Be te ilig un g Dr itt er Re ss or t DM S/ VB S- Ve rfa hr en sk on te xt DM S W or kf lo w W or kf lo w Re ss or t- Bu nd La nd an de re Ko m m uW irt - Bü rg er W ie we it ist d as V er fa hr en Ve rfa hr en ha us in te rn re ss or t- üb er - Rh ein - Bu nd es - ne n sc ha ft fo rtg es ch rit te n? üb er - gr eif en d lan dlän de r gr eif en d Pf alz MW KE L Fa ba so ft Di e S AM – So nd er ab fal l-M an ag em en t- X Da s V er fah re n b efi nd et sic h i m SA M eG OV -S uit e Ge se lls ch aft R he inl an d- Pf alz m bH – Ec htb etr ieb . nu tzt se it S ep tem be r 2 00 9 a ls Do ku - me nte nm an ag em en tsy ste m da s P ro - gr am m eG OV -S uit e d er F irm a F ab as oft . MJ V DO ME A® Da s M JV se tzt de n L an de ss tan da rd X Da s V er fah re n b efi nd et sic h i m DO ME A de r F a. Op en Te xt als R eg is- Ec htb etr ieb . tra tur lös un g e in. 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