Drucksache 16/1657 27. 09. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Bekämpfung der Steuerhinterziehung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 1069 vom 3. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Steuerhinterziehung ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt, denn sie geht zu Lasten der Allgemeinheit und derjenigen, die Steuern bezahlen. In Deutschland werden jährlich mehrere Milliarden an Steuern hinterzogen. Die aktuellen Diskussionen um den Ankauf von Datenträgern mit Bankdaten mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher haben in den letzten Monaten wieder zu einer Welle von Selbstanzeigen in den Ländern geführt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Selbstanzeigen hat es in den Jahren von 2001 bis August 2012 bei den rheinland-pfälzischen Steuerbehörden gegeben (Bitte um jährliche und quartalsmäßige Darstellung der Anzahl der Fälle der hinterzogenen Schuld)? 2. In welcher Höhe hat das Land Rheinland-Pfalz Mehreinnahmen durch aufgedeckte Fälle von Steuerhinterziehung oder Steuer- betrug bzw. als Ergebnis von Steuerfahndungen seit 2001 bis August 2012 eingenommen (bitte Auflistung nach jeweiligem Jahr)? 3. Wie bewertet die Landesregierung das paraphierte Steuerabkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutsch- land und welche Haltung nimmt sie im Bundesrat dazu ein? 4. Wie bewertet die Landesregierung im Hinblick auf die bisherige Tätigkeit der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung das Vor- haben der Bundesregierung, den Ankauf von sogenannten Steuer-CDs unter Strafe zu stellen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bis 2009 wurde die Anzahl der eingegangenen Selbstanzeigen statistisch nur jährlich festgehalten. Die Zahlen stellen sich wie folgt dar: Anzahl 2001 1 299 2002 790 2003 318 2004 222 2005 195 2006 191 2007 213 2008 332 2009 303 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1657 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Ab 2010 erfolgte eine quartalsweise Erfassung wie folgt: 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 2010 1 194 729 419 351 2011 282 233 199 118 2012 232 218 Geschätzte Mehrsteuern aus Selbstanzeigen zu Kapitelvermögen (in €): 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 2010 33,7 Mio. 47,6 Mio. 18,6 Mio. 6,2 Mio. 2011 6,8 Mio. 6,5 Mio. 2,9 Mio. 3,0 Mio. 2012 480 000 2,9 Mio. Zu 2.: Die Statistik der Steuerfahndung weist folgende Mehrergebnisse aus: in € in € 2001 138 164 179 2007 86 561 026 2002 146 242 748 2008 73 096 362 2003 117 441 437 2009 87 254 111 2004 98 813 213 2010 100 010 073 2005 99 461 160 2011 143 854 801 2006 86 761 536 Es handelt sich hierbei um festgesetzte Mehrsteuern. Eine Statistik über die eingegangenen Mehreinnahmen wird nicht geführt. Sie wäre extrem aufwendig, weil ein Teil der Einnahmen erst nach langjährigen Vollstreckungsmaßnahmen verbucht werden kann oder sich unter Umständen als nicht beitreibbar erweist. Zu 3.: Das paraphierte Abkommen weist Mängel auf. Unter anderem begünstigt es diejenigen besonders, die auch den verheimlichten Kapitalstock unter Hinterziehung von Steuern gebildet haben. Anders als im Abkommen geregelt, muss darüber hinaus klar sein, dass auch in Zukunft der Ankauf von CDs erlaubt ist. Das Gesetz zur Umsetzung des Abkommens wird derzeit im Bundestag beraten und kann dort noch verändert werden. Im Anschluss daran – und ggf. nach einer noch stattfindenden Volksabstimmung in der Schweiz – wird die Landesregierung ihr Stimmverhalten festlegen. Zu 4.: Bei der Frage einer möglichen Strafbarkeit des Ankaufs der sogenannten Steuer-CDs durch die Steuerverwaltung kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 13. bis 14. Juni 2012 in Wiesbaden hat sich für die Einführung eines Straftatbestands der Datenhehlerei ausgesprochen, um eventuell bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen. Der Straftatbestand soll allerdings nicht den Erwerb von Daten erfassen, der ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient. Der Ankauf von Steuerdaten durch die öffentliche Hand soll danach – so die Justizministerkonferenz – auch in Zukunft zulässig bleiben. Die Justizministerinnen und Justizminister haben Hessen gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister