Drucksache 16/1665 04. 10. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer, Wolfgang Reichel und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Erneute Steigerung des Fluglärms über Rheinhessen Die Kleine Anfrage 1079 vom 12. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Tagespresse war zu entnehmen, dass mit einer weiteren Steigerung der Lärmbelastung durch schwere und laute Flugzeuge in der Region Rheinhessen und Mainz ab Ende September 2012 zu rechnen ist. Der zuständige Infrastrukturminister hat in diesem Zusammenhang die unzureichenden Beratungen in der Fluglärmkommission kritisiert. Ebenfalls wurde das Gutachten der Landesregierung , das sich unter anderem mit dem Thema Südumfliegung befasst, in der Fluglärmkommission beraten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Was hat die Landesregierung konkret unternommen, um eine weitere Belastung durch schwere und laute Flugzeuge in Rhein- hessen und Mainz bereits ab Ende September 2012 zu vermeiden? 2. Wie beurteilt die Landesregierung, dass sich die Fluglärmkommission offenbar erst Anfang September mit den Gutachten für al- ternative Anflugverfahren und geänderte Fehlanflugverfahren befasst hat? 3. Wie beurteilt die Landesregierung bisherige Stellungnahmen seitens der Fluglärmkommission zum Gutachten der Landesregie- rung? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung konkret und außerhalb einer Unterstützung der Klagen von rheinhessischen Gemeinden, damit „die Südumfliegung ... keinen Bestand mehr hat“? 5. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Landesregierung zum Schutz vor Fluglärm unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die hessischen Gemeinden zunehmend weniger stark belastet werden? 6. Wie ist in diesem Zusammenhang der aktuelle Sachstand zur EU-Fluglärmrichtlinie und zu den im Ausschuss der Regionen von Rheinland-Pfalz eingebrachten Änderungsanträgen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung hat sich in den Beratungen in der Fluglärmkommission und auch in der Öffentlichkeit von Anfang an gegen die Südumfliegung und damit gegen den Belegungsplan der Deutschen Flugsicherung (DFS) ausgesprochen. So hat die Landesregierung bereits 2010 bei dem niederländischen Luftverkehrsinstitut NLR ein Gutachten beauftragt, mit dem aufgezeigt wurde, dass es Alternativen zu den Fehlanflugverfahren auf die Nord-West-Landebahn und damit zur sogenannten Südumfliegung gibt. Darüber hinaus wurde in diesem Jahr mit dem aviaCONsult-Gutachten ein weiteres Gutachten zur Südumfliegung vorgelegt, das in luftfahrttechnisch voll ausgearbeiteter Form eine flugbetriebliche Alternative zum Fehlanflugverfahren darlegt. Das Fehlanflugverfahren wird von der DFS immer wieder als Begründung dafür genannt, dass die Südumfliegung angeblich alternativlos sei. Nach Veröffentlichung der Studie am 14. Mai 2012 wurde diese der Fluglärmkommission umgehend zugeleitet. Zu Frage 3: Die Landesregierung hält die bisher überwiegend ablehnenden Stellungnahmen der Deutschen Flugsicherung insbesondere im Rahmen der Fluglärmkommission für nicht nachvollziehbar. Allerdings hat die Fluglärmkommission in der letzten Sitzung festgestellt, Drucksache 16/1665 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode dass die im aviaCONsult-Gutachten vorgetragenen Lösungen eines alternativen Fehlanflugverfahrens einer ernsthaften Auseinandersetzung bedürfen. Sie hat deshalb gebeten, dass dazu ein fachlicher Austausch zwischen aviaCONsult und der Deutschen Flugsicherung stattfinden soll. Zu den Fragen 4 und 5: Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich in der Vergangenheit wiederholt an den hessischen Ministerpräsidenten, den Bundesverkehrsminister , den Direktor des Bundesaufsichtsamtes und den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung (DFS) gewandt und die zukünftige massive Lärmbelastung für die Bevölkerung in Mainz und Rheinhessen aufgezeigt. Zugleich ist dabei eine Änderung der Flugrouten, insbesondere der Südumfliegung, gefordert worden. Die Landesregierung bedauert, dass die angesprochenen Verantwortungsträger auf die rheinland-pfälzischen Kritikpunkte bislang nicht substantiiert eingegangen sind. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Landesregierung an der Erarbeitung und der Genehmigung der Flugrouten rechtlich nicht beteiligt ist. Der Gesetzgeber hat diese Aufgaben allein der Deutschen Flugsicherung und dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung übertragen. Eine rechtlich durchgreifende Einflussmöglichkeit auf die Vorschläge der Deutschen Flugsicherung zur Festlegung der Flugrouten und die Entscheidungen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, das die Rechtsverordnung erlässt, besteht bei der derzeitigen Rechtslage leider nicht. Zu Frage 6: Mit dem Flughafenpaket, das den Verordnungsvorschlag für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an großen Verkehrsflughäfen in Europa enthält, haben sich bislang das Europäische Parlament (EP), der Rat der Europäischen Union und die Ausschüsse befasst . Der Ausschuss der Regionen (AdR) hat wie auch der EP-Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr die ursprünglich in Artikel 10 und 11 vorgesehenen weitgehenden Rechte der Europäischen Kommission wie die Befugnis, sich über nationale Entscheidungen hinwegzusetzen, abgelehnt. Nach dem vorgesehenen zeitlichen Fahrplan werden der federführende Verkehrsausschuss des EP am 6. November 2012 und das Plenum in der Plenarwoche vom 10. bis 13. Dezember 2012 über das Flughafenpaket abstimmen. Roger Lewentz Staatsminister