Drucksache 16/1667 04. 10. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Sportfördermittel für Vorhaben im Kreis Trier-Saarburg Die Kleine Anfrage 1086 vom 18. September 2012 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 16/1138 der Abgeordneten Anke Beilstein vom 10. April 2012 führte Herr Staatsminister Lewentz u. a. aus, dass für die Maßnahme „Bau Kegelbahn, Osburg“ die Restbewilligung in 2012 erfolgen soll. Für die Maßnahme „Neubau Sportplatzgebäude Bescheid“ sowie die Maßnahme „Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz in Zerf“ sei der jeweilige Zuwendungsbetrag noch nicht festgelegt und noch keine Entscheidung über die Bewilligungen getroffen worden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchen konkreten Gründen erfolgte keine Berücksichtigung und Förderung der durch den Landkreis Trier-Saarburg auf Platz 1 und 2 der Prioritätenliste für das Förderprogramm 2012 gesetzten Maßnahmen „Neubau eines Umkleidegebäudes in der Ortsgemeinde Bescheid“ oder „Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz in Zerf“ (bitte detaillierte Begründung)? 2. Wie will die Landesregierung dem sich aus der Nichtberücksichtigung im Jahr 2012 ergebenden Antragsstau von Maßnahmen im Landkreis Trier-Saarburg begegnen? 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Landkreis Trier-Saarburg hinsichtlich der Förderung von Sportmaßnahmen von der Landesregierung benachteiligt bzw. „stiefmütterlich“ behandelt wird? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung fördert Investitionen in Sportstätten innerhalb des vom Haushaltsgesetzgeber bei den Titeln 883 31 und 893 31 zur Verfügung gestellten Finanzrahmens, der sich in den letzten Jahren infolge von Einsparauflagen stetig verändert hat. Die für die 24 Landkreise und zwölf kreisfreien Städte zur Verfügung stehenden Mittel sind nach dem Jahresförderplan für das Jahr 2012 landesweit auf laufende und damit vorrangig zu bedienende Maßnahmen sowie neue Projekte zu verteilen. Im Landkreis Trier-Saarburg wurden der Verbandsgemeinde Ruwer unter dem 12. Juni 2012 für die Errichtung einer Kegelsportanlage in der vorgesehenen Zweifeld-Schulsporthalle in der Ortsgemeinde Osburg 100 000,00 Euro zur Ausfinanzierung der Maßnahme bewilligt. Für die Sanierung des Freibades in Schweich sind noch im laufenden Jahr 1 120 000,00 Euro zur Bewilligung vorgesehen. Im Gegensatz zu diesen Maßnahmen handelt es sich bei den Maßnahmen „Neubau eines Umkleidegebäudes in der Ortsgemeinde Bescheid“ und „Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz in der Ortsgemeinde Zerf“ um neue Maßnahmen, für die noch nicht alle Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen. Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 713, Drucksache 16/1138 nehme ich Bezug. Zu Frage 3: Nein, die Landesregierung trägt für eine ausgewogene Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel Sorge, wobei wie bei allen Zweckzuweisungen keine lineare Förderung möglich ist. Vor dem Hintergrund der vorgenannten Bewilligungen ist eine Benachteiligung nicht erkennbar. Roger Lewentz Staatsminister