Drucksache 16/1668 04. 10. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp, Michael Hüttner und Heiko Sippel (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Wehrführerinnen und Wehrführer und Wehrleiterinnen und Wehrleiter in den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms Die Kleine Anfrage 1081 vom 13. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2014 läuft die Übergangsfrist der 2005 gewählten Wehrführerinnen und Wehrführer sowie der Wehrleiterinnen und Wehrleiter der freiwilligen Feuerwehren ab. Im Anschluss daran wäre eine Wiederwahl auf zehn Jahre möglich. Wir fragen die Landesregierung: 1. Sind in den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms derzeit ausreichend ausgebildete Wehrführerinnen und Wehrführer sowie Wehrleiterinnen und Wehrleiter für die freiwilligen Feuerwehren vorhanden? 2. Wie viele Wehrführerinnen und Wehrführer sowie Wehrleiterinnen und Wehrleiter freiwilliger Feuerwehren stehen in den Land- kreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms aufgrund der Übergangsregelung zur Wahl? 3. Stehen ausreichend Schulungsplätze für den Bereich der freiwilligen Feuerwehren aus den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms in der Landesfeuerwehrschule bereit, um den Ausbildungsbedarf von Führungskräften zu sichern? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Kreisverwaltungen haben bei den Städten und Verbandsgemeinden nachgefragt, die im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständig sind. Die entsprechenden Antworten liegen aber, trotz mehrfacher Erinnerung, noch nicht vor. Zu Frage 3: Bereits mit Schreiben vom 2. April 2012 an alle Aufgabenträger des Brandschutzes zur Abfrage des Lehrgangsbedarfes im Jahre 2013 hat die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) darauf hingewiesen, dass gemäß § 44 des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) am 31. Dezember 2014 die Übergangsbestimmung für ehrenamtliche Führungskräfte endet, die am 1. Juli 2005 eine Führungsfunktion innehatten. Die LFKS hat die Aufgabenträger gebeten zu überprüfen, ob sich bereits jetzt ein entsprechender Ausbildungsbedarf ergibt und im Jahr 2013 ein verstärkter Ausbildungsbedarf besteht. Sollte dies der Fall sein, sollten die notwendigen Lehrgangsplätze für ehrenamtliche Führungskräfte in 2013 angemeldet werden. Die LFKS wird in den nächsten Jahren ggf. unter Zurückstellung anderer Ausbildungslehrgänge verstärkt Führungslehrgänge für alle Aufgabenträger anbieten, wenn die eingehenden Bedarfsmeldungen einen im Vergleich zu den letzten Jahren verstärkten Ausbildungsbedarf erkennbar werden lassen. Aufgrund der zurzeit vorliegenden Bedarfsmeldungen von den Feuerwehren ist jedoch kein verstärkter Ausbildungsbedarf für ehrenamtliche Führungskräfte zu erkennen. Roger Lewentz Staatsminister