Drucksache 16/1669 04. 10. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Haltung der Landesregierung zu den Aussagen der baden-württembergischen Staatssekretärin Dr. Gisela Splett zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth Die Kleine Anfrage 1078 vom 10. September 2012 hat folgenden Wortlaut: In den Artikeln „Auf Jahre keine zweite Rheinbrücke“ und „Wird Rheinbrücke zum Reinfall?“ in der BNN vom 1. September 2012 macht die baden-württembergische Staatssekretärin Dr. Gisela Splett Aussagen zum Bau der zweiten Rheinbrücke. Da sie über Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Rheinland-Pfalz berichtet und die weiteren Schritte bezüglich der zweiten Rheinbrücke eng mit Baden-Württemberg abgestimmt werden, frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage von Staatssekretärin Dr. Splett: „In den nächsten fünf Jahren wird sicher nicht mit dem Bau begonnen werden können.“? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage von Staatssekretärin Dr. Splett, die rheinland-pfälzische Landesregierung müsse im Zusammenhang mit der zweiten Rheinbrücke Hausaufgaben erledigen, hier seien naturschutzrechtliche Fragen offen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage von Staatssekretärin Dr. Splett, dass es auch mit einer zweiten Rheinbrücke zu täglichen Staus kommen wird? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, die Kapazitäten des ÖPNV zwischen der Südpfalz und dem Raum Karlsru- he so zu erweitern, dass die Staus auf der bestehenden Rheinbrücke gemindert werden (Wunsch von Staatssekretärin Dr. Splett)? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, durch geänderte Arbeitszeiten in Großbetrieben die Staus auf der bestehen- den Rheinbrücke zu mindern (Aussage von Staatssekretärin Dr. Splett)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Landesregierung Rheinland-Pfalz obliegt es nicht, angebliche öffentliche Aussagen von Mitgliedern einer anderen Landesregierung im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage politisch zu bewerten. Die nachfolgenden Ausführungen erstrecken sich daher abstrakt auf die vom Fragesteller aufgeworfenen fachlichen Aspekte. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Baubeginn für eine zweite Rheinbrücke unterliegt sehr vielen Einflüssen, deren weiterer zeitlicher Verlauf derzeit noch nicht absehbar ist. Das betrifft zum Beispiel das Baurecht oder die Finanzierung. Aufgrund des jetzigen Planungsstandes ist eine Aussage zum Baubeginn aus Sicht der Landesregierung deshalb noch nicht möglich. Zu Frage 2: Bis die Planfeststellungsbeschlüsse auf Seiten der Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gefasst werden können, sind noch eine Reihe von Arbeiten zu erledigen. Dazu zählt auch die Bewertung und Beurteilung der naturschutzfachlichen Fragen. Drucksache 16/1669 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Nach derzeitiger Einschätzung wird es durch den Bau einer zweiten Rheinbrücke zu verkehrlichen Entlastungen auf rheinland-pfälzischer Seite im Wörther Kreuz und auf der B 9 kommen. Zu Frage 4: Aus Sicht der Landesregierung sollten im Rahmen der haushaltsmäßigen Vorgaben alle Möglichkeiten zur Verbesserung und Erhöhung der Kapazitäten des ÖPNV zwischen der Südpfalz und dem Raum Karlsruhe genutzt werden, um die Staus auf der Rheinbrücke zu mindern. Zu Frage 5: Durch geänderte Arbeitszeiten können aus Sicht der Landesregierung insbesondere in den Spitzenzeiten morgens und abends Minderungen der Stauereignisse erreicht werden. Nach derzeitiger Einschätzung dürfte eine vollständige Vermeidung der Staus durch geänderte Arbeitszeiten aber wohl nicht möglich sein. Roger Lewentz Staatsminister