Drucksache 16/1671 04. 10. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn und Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Situation der Schwerpunktschulen zum Schuljahresbeginn Die Kleine Anfrage 1076 vom 11. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Schulen werden zum neuen Schuljahr Schwerpunktschule? 2. Wie bewertet die Landesregierung die große Spanne von Lehrerwochenstunden von Förderlehrkräften pro Integrationsschüler an den rheinland-pfälzischen Schwerpunktschulen? 3. Wie sieht die Landesregierung die Zukunft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache vor dem Hintergrund, dass nach ihrer Aussage die Förderung dieser Schüler am besten in Regelschulen gelingt? 4. Wird die Landesregierung das angekündigte uneingeschränkte Wahlrecht über den Förderort eines Schülers mit sonderpädago- gischem Förderbedarf mit dem System der Schwerpunktschulen gewährleisten? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Diese Angaben wurden bereits im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 885 (Drucksache 16/1393) zur Verfügung gestellt. Zu Frage 2: Die sowohl in der Primarstufe als auch in der Sekundarstufe I für Schwerpunktschulen eingeführte Pauschale zur Ermittlung des Personalbedarfs zielt darauf ab, die Schulen bei der Entwicklung von inklusivem Unterricht zu unterstützen. Damit wurde das bisherige System der Lehrerwochenstundenzuweisung pro Integrationsschülerin bzw. Integrationsschüler abgelöst und für die Schulen eine verlässliche Planungsgrundlage geschaffen. Da der Unterstützungsbedarf einer neu ernannten Schwerpunktschule beim Einstieg in diesen Auftrag größer ist, wird ihr in der Regel eine Förderschullehrerstelle zugewiesen, auch wenn erst eine geringe Anzahl von Integrationsschülerinnen und -schülern am Unterricht teilnimmt. Die weitere Zuweisung orientiert sich unter Berücksichtigung des Förderbedarfs an der Belegung der für Integrationsschülerinnen und -schüler zur Verfügung stehenden Plätze. Sind mehr als 80 % dieser Plätze besetzt, erhält die Schule eine Pauschalzuweisung, die sich nach folgender Formel berechnet: Die Schwerpunktgrundschule erhält 18 Lehrerwochenstunden als Sockelzuweisung plus 2,5 Lehrerwochenstunden pro Klasse und 0,2 Lehrerwochenstunden pro Schüler/-in. Für die Schwerpunktschule in der Sekundarstufe I stehen 37 Lehrerwochenstunden als Sockelzuweisung und 0,2 Lehrerwochenstunden pro Schüler/-in zur Verfügung. Drucksache 16/1671 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Es ist das Ziel der Landesregierung, entsprechend dem Beschluss des Landtags vom 10. September 2010 zur Integration und Inklusion an rheinland-pfälzischen Bildungseinrichtungen die erforderliche sprachsonderpädagogische Förderung aller Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt an einer Vielfalt von Förderorten zu gewährleisten. Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache sind mögliche Lernorte neben Schwerpunktschulen und Grundschulen in Wohnortnähe. Zu Frage 4: Im Rahmen der geplanten Schulgesetzänderung wird das Land den Eltern von Kindern mit Behinderungen ein Wahlrecht zwischen Förderschulen und inklusivem Unterricht in Regelschulen einräumen. Rheinland-Pfalz setzt hierzu insbesondere auf das Konzept der Schwerpunktschulen. In Vertretung: Vera Reiß Staatssektretärin