Drucksache 16/1674 05. 10. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Archive in der Südpfalz Die Kleine Anfrage 1080 vom 11. September 2012 hat folgenden Wortlaut: 1. Wo gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in der Südpfalz kommunale Archive? 2. Welche kommunalen Archive sind nach Kenntnis der Landesregierung für Heimatforscher zugänglich, welche nicht? 3. Welche kommunalen Verwaltungen beschäftigen nach Kenntnis der Landesregierung hauptamtliches, welche ehrenamtliches, welche kein Archivpersonal? 4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten für das hauptamtliche, wie hoch für das ehrenamtliche Archiv- personal? 5. Inwiefern werden nach Kenntnis der Landesregierung die kommunalen Archive betreut? 6. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung die personelle und räumliche Perspektive von kommunalen Archivaren und Archi- ven? 7. Welche Stellenwert hat die Heimatpflege für die Landesregierung? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die kommunalen Gebietskörperschaften regeln nach § 2 Abs. 2 Landesarchivgesetz die Archivierung der bei ihnen anfallenden Unterlagen in eigener Zuständigkeit als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung nach den im Landesarchivgesetz vorgegebenen Grundsätzen. Sie können zu diesem Zweck eigene oder gemeinsame Archive unterhalten, ihr Archivgut der Landesverwaltung mit deren Zustimmung zum Eigentum geben oder ihre Unterlagen der Landesarchivverwaltung zur Archivierung, Verwahrung und Verwaltung anbieten und gegen eine angemessene Kostenbeteiligung zu diesem Zweck übergeben. Wenn eigene oder gemeinsame Archive nicht über hauptberufliches Personal verfügen, können von der Landesarchivverwaltung ehrenamtliche Archivpfleger bestellt werden. Die Landesregierung begrüßt, wenn sich die kommunalen Gebietskörperschaften entschließen könnten, auf Landkreisebene ein gemeinsames Archiv zu gründen, so wie es beispielsweise vorbildhaft im Eifelkreis Bitburg-Prüm geschehen ist und im Landkreis Mayen-Koblenz diskutiert wurde. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: In der Südpfalz – Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sowie kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz – werden nach Auskunft der Landesarchivverwaltung folgende Archive hauptamtlich geleitet bzw. betreut: – Kreisarchiv Südliche Weinstraße mit Betreuung der Verbandsgemeinden Edenkoben, Herxheim, Landau-Land, Maikammer und Offenbach an der Queich, – Archive der Verbandsgemeinden Bad Bergzabern und Annweiler am Trifels (unter gemeinsamer Leitung), – Stadtarchiv Landau in der Pfalz, – Stadtarchiv Germersheim. Drucksache 16/1674 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In der Gemeinde Schwegenheim (Landkreis Germersheim) arbeitet derzeit ein nach dem Landesarchivgesetz bestellter Archivpfleger . Diese Archive sind nach den Grundsätzen des Landesarchivgesetzes nutzbar. Die fachliche Betreuung gewährleistet die Erschließung und die Vorlage von Archivalien für Benutzer. Über die Ausstattung und die Nutzungsmöglichkeiten der nicht hauptamtlich bzw. nicht fachlich betreuten Kommunalarchive im Landkreis Germersheim liegen keine Informationen durch die Träger vor. Nach Kenntnis der Landesarchivverwaltung kümmern sich in einzelnen Gemeinden historisch interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger ehrenamtlich um das kommunale Schriftgut. Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Informationen zur personellen Ausstattung der kommunalen Archive und deren Finanzierung im Einzelnen vor. Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung besteht keine Berichtspflicht gegenüber dem für das Archivwesen zuständigen Ministerium bzw. der Landesarchivverwaltung. Zu Frage 5: Das Landesarchiv Speyer wird nach dem Landesarchivgesetz beratend in allen Fällen tätig, in denen entsprechende Gesuche vorgebracht werden. Darüber hinaus lud das Archiv in der ersten Jahreshälfte 2012 gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Historischen Vereins der Pfalz die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Verbandsgemeinden und der Ortsgemeinden der Pfalz zu zwei Informationsveranstaltungen zur Situation der Kommunalarchive ein. Aufgrund der intensiven Beratungstätigkeit haben inzwischen zahlreiche kommunale Gebietskörperschaften aus dem gesamten Sprengel des Landesarchivs einen Verwahrungsvertrag mit dem Landesarchiv abgeschlossen, darunter auch die Stadt Wörth am Rhein. Zu Frage 6: Nach Kenntnis der Landesregierung ist die personelle wie die räumliche Ausstattung vieler Kommunalarchive in Rheinland-Pfalz einer Pflichtaufgabe nicht angemessen. Mit Ausnahme der in Frage eins bis drei genannten Archive steht in der Südpfalz kein Personal für eine fachliche Archivarbeit und damit auch eine Benutzung unter Aufsicht in den Räumen der Verwaltung zur Verfügung. Die räumliche Unterbringung und der Ordnungszustand der älteren Verwaltungsakten haben sich nach Auskunft des Landesarchivs Speyer bei fast allen besuchten Verwaltungen als kritisch erwiesen. Es ist aber unverkennbar, dass den Verbandsgemeinden zunehmend die Gefährdung ihres Altschriftguts bewusst wird und daher zunehmend Verwahrungsverträge mit dem Landesarchiv abgeschlossen werden. Angesichts seiner sehr begrenzten Raumkapazität können allerdings nicht alle Unterlagen zeitnah übernommen und bewertet werden. Zu Frage 7: Die – auch – identitätsstiftende Erforschung und Vermittlung der Regionalgeschichte hat für die Landesregierung eine hohe Bedeutung . So fördert sie mit den Mitteln des Haushaltstitels „Förderung der Heimatpflege“ die Publikation von landeskundlichen Periodika und Monographien. Die Landesarchivverwaltung trägt mit Vortragsveranstaltungen und Publikationen, unter anderem dem „Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte“, zur Erforschung und Vermittlung der Landes- und Regionalgeschichte bei. Ein ständig erweitertes Internetangebot der Landesarchivverwaltung ermöglicht es kommunalen Gebietskörperschaften, sich mit Informationen zu ihren Archiven einzubringen und diese weltweit zugänglich zu machen. Ganz aktuell boten auf dem Historikertag 2012 an der Universität Mainz die Kommission des Landtages Rheinland-Pfalz für die Geschichte des Landes, das Institut für geschichtliche Landeskunde und die Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz landeskundlichen Vereinigungen und Instituten die Möglichkeit, sich einem breiten Fachpublikum in einer Ausstellung „Rheinland-Pfalz macht Geschichte“ darzustellen. Eine zentrale Rolle für die „Heimatpflege “, verstanden als Beschäftigung mit der Landesgeschichte, spielt das vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur institutionell und mit Projektmitteln geförderte Institut für geschichtliche Landeskunde an der Johannes GutenbergUniversität Mainz, das mit „regionalgeschichte.net“ eine Plattform für historische Vereine bietet. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär