Drucksache 16/1677 08. 10. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Friederike Ebli (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Apothekenproteste Die Kleine Anfrage 1111 vom 27. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Im Streit über ihre Honorare haben Apotheker in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland den Druck auf die Bundesregierung erhöht. Nach Auskunft der Apotheker verbände der drei Länder waren mehr als 4 000 Apotheken zum Warnstreik aufgerufen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklung? 2. Wie war die Beteiligung rheinland-pfälzischer Apotheken bei diesem Warnstreik? 3. Welche Auswirkungen sind damit für die Kundinnen und Kunden in Rheinland-Pfalz verbunden? 4. Sieht die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Honorierung der Apotheken durch die geltende Arzneimittelpreisverordnung hat sich vom Grundsatz bewährt. Sie ist aber seit dem Jahr 2004 auf 8,10 Euro je Abgabe eines Fertigarzneimittels festgeschrieben. Durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz ist im Jahr 2011 mit einer im Gesetz auf zwei Jahre fixierten Erhöhung des Apothekenabschlages auf 2,05 Euro, den die Apotheken gegenüber der GKV zu gewähren haben, eine zusätzliche Belastung von insgesamt 200 Millionen Euro auf die Apotheken zugekommen. Vor diesem Hintergrund einer zehnjährigen konstanten Vergütung mit erhöhten Zwangsabgaben ist die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Anhebung des Fixzuschlages für Information und Beratung der Apotheken bei Fertigarzneimitteln um 0,25 Euro mit circa 3 Prozent unzureichend und unangemessen. Das hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie bereits in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium Mitte August 2012 zum Ausdruck gebracht und auch in der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 6. September 2012 ausführlich dargestellt. Die Landesregierung hält eine umfassende Überarbeitung der Arzneimittelpreisverordnung mit Blick auf die Apothekennotdienste und zusätzliche Apothekenleistungen im Umgang mit Betäubungsmitteln und Rezepturarzneimitteln für zielführend. Eine solche umfängliche Neufassung der Apothekenbetriebsordnung müsste dann auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Zu 2.: Laut Darstellung des Vorsitzenden des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz e. V. haben sich circa 75 Prozent der etwa 1 100 Apotheken in Rheinland-Pfalz flächendeckend beteiligt. Dabei handelte es sich jedoch nicht um einen Warnstreik im engeren Sinne, Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1677 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode sondern vielmehr um einen Aktions- und Informationstag der Apotheken im gesamten südwestdeutschen Raum. Dieser erfolgte ohne Schließungen der Apotheken vor Ort. Zu 3.: Die Apotheken und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rheinland-Pfalz haben am Aktionstag am 12. September 2012 ihre Kunden ausführlich über die Hintergründe der Auseinandersetzungen zur Honorarreform und zur wirtschaftlichen Situation der Apotheken informiert. Dadurch standen Beratungsplätze nicht mehr in vollem Umfang zur klassischen Information und Beratung zur Verfügung, was in Einzelfällen mit Wartezeiten und Zeitverzögerungen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten verbunden war. Die Apotheken in Rheinland-Pfalz waren jedoch durchgängig geöffnet und die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung war jederzeit sichergestellt. Deshalb bestand für die zuständige Behörde für die Apothekenaufsicht kein Grund, Maßnahmen zu ergreifen. Zu 4.: Die Bundesregierung hat aktuell Mitte September 2012 eingelenkt und angekündigt, neben der Erhöhung des Fixzuschlages des Apothekenhonorars um 0,25 Euro zusätzlich beim Apothekennotdienst 120 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, sodass für die Honorierung der Apotheken insgesamt zusätzliche Mittel von 310 Millionen Euro bereitstehen. Der konkrete Plan der Bundesregierung zur Umsetzung, der dann auch mit den Ländern abzustimmen ist, steht dabei noch aus. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. In Vertretung: Jacqueline Kraege Staatssekretärin