Drucksache 16/1682 09. 10. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Umsetzung des Landtagsbeschlusses zum vierspurigen B 10-Ausbau und Mediationsverfahren Die Kleine Anfrage 1082 vom 17. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Am vergangenen Samstag hat in Wilgartswiesen das Mediationsverfahren zum vierspurigen B 10-Ausbau begonnen. Der Landtag hat im September 2011 mit rot-grüner Mehrheit einen Grundsatzbeschluss zum B 10-Ausbau und dem Mediationsverfahren beschlossen . Bei der Auftaktveranstaltung zur Mediation war zu erfahren, dass wichtige Gutachten erst Ende März 2013 vorliegen sollen . Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung mit Blick auf den Beschluss des Landtags vom September 2011 die Aussage, dass ein neues Gut- achten zur Verkehrsprognose erst Ende März 2013 und somit nach der Mediation vorliegen soll? 2. Wieso wurden Gutachten seitens der Landesregierung nicht, wie im Beschluss des Landtags vom September 2011 angekündigt, vor dem Beginn der Mediation vergeben bzw. so vergeben, dass sie in der Mediation verwendet werden können? 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten des erneuten Mediationsverfahrens ein bzw. wie hoch sind die Mittel, die das Land hierfür zur Verfügung stellen will? 4. Welche Gutachten wurden bereits vergeben und wie hoch sind die derzeitigen Kosten für das Land, die daraus resultieren? 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung gemäß Beschluss des Landtags bislang ergriffen, um den Transitgüterverkehr großräumig umzuleiten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat eine Aktualisierung der bisher vorliegenden Verkehrsprognose beauftragt. Darin sollen die aktuellen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel wirtschaftliche Entwicklung, Bevölkerungszahlen, neue Gewerbegebiete in ihren Auswirkungen auf die Verkehrsmengen betrachtet werden. Diese Aktualisierung baut auf dem bisherigen Verkehrsmodell auf. Insoweit werden rechtzeitig fortgeschriebene Verkehrsprognosewerte vorliegen. Darüber hinaus ist vorgesehen, auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung ein Universitätsinstitut mit einer Bewertung der neuen Verkehrszahlen zu beauftragen. Damit soll unter Einbeziehung von Verkehrswissenschaftlern das Ergebnis der fortgeschriebenen Prognose nochmals überprüft werden. Auf dieser Grundlage kann sichergestellt werden, dass die erforderlichen prognostischen Grundlagen für die weitere Mediation in überprüfter Form zur Verfügung stehen. Zu Frage 2: Bei der Vergabe der Leistungen zur Erstellung von Gutachten als Grundlage für die Mediation zum Ausbau der B 10 zwischen Hauenstein und Landau wurde bereits im Vorfeld der Mediation in den Gesprächen mit allen Beteiligten vereinbart, dass die Interessensgruppen an der Vergabe der gutachterlichen Leistungen beteiligt werden. Drucksache 16/1682 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Eine Abschätzung der Kosten der Mediation und für Gutachten ist beim derzeitigen Sachstand noch nicht möglich, da noch nicht feststeht, in welchem Umfang Expertenanhörungen und weitere Gutachten im Mediationsprozess beauftragt werden. Zu Frage 4: Bisher wurden neben der Beauftragung des Mediatorbüros, der Aktualisierung der Verkehrsuntersuchungen und einem straßenverkehrsrechtlichen Gutachten noch keine Beauftragungen vorgenommen. Für die zuvor genannten Beauftragungen belaufen sich die Kosten auf rund 130 000 Euro. Zu Frage 5: Derzeit besteht für die B 10 zwischen Landau und Pirmasens – in intensiver und konsensualer Abstimmung mit den Kommunen, den Bürgerinitiativen und der regionalen Wirtschaft – zur Verminderung des Lkw-Verkehrs in den Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr für Transit-Lkw über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht eine Sperrung. Zudem wurde bereits die großräumige wegweisende Beschilderung verbessert, indem auf der A 65 bei Landau das Ziel Saarbrücken nicht mehr über die B 10, sondern über die Autobahnen geführt wird. Zur regelmäßigen Überwachung wurde am Knotenpunkt B 10/L 487 bei Hinterweidenthal eine Lkw-Kontrollstelle eingerichtet und bereits mehrmals für Kontrollen genutzt. Derzeit werden ergänzend die rechtlichen Voraussetzungen weitergehender Sperrungen des Transitverkehrs geprüft. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin