Drucksache 16/1686 10. 10. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bernhard Henter und Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Frühe Hilfen gemäß dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) – II Die Kleine Anfrage 1088 vom 18. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Gibt es ein Konzept der Landesregierung zur Umsetzung dieses Bundesprojekts? Wenn ja, wie werden die bisherigen Projekte im Land wie z. B. „Guter Start ins Kinderleben“, „Familienzentren“ und „verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen“ eingebunden und weiterentwickelt? 2. Welche Aufgaben und Ziele werden mit den zusätzlichen 2,25 Personalstellen verfolgt? Warum sind diese Stellen einerseits beim Ministerium und andererseits am Landesjugendamt angesiedelt (zusätzliche Schnittstelle)? 3. Welche Fördermittel des Bundes werden für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2012 abgerufen und für welche Projektleistungen verwendet? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen sieht vor, dass der Bund nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel die Haushaltsmittel zur Verfügung stellt. Voraussetzung für die Bereitstellung der Haushaltsmittel ist erstens ein Landeskonzept, welches die Länder beim zuständigen Fachministerium einreichen müssen. In dem Landeskonzept müssen die Ausgangslage sowie die Entwicklungsperspektiven zu den Förderbereichen (Aufbau lokaler Netzwerke , Einführung von Familienhebammen und Entwicklung von Frühe Hilfen) beschrieben sein. Zweitens müssen die Länder im Einvernehmen mit dem Bund Fördergrundsätze für die Mittelweitergabe an die Kommunen erarbeiten. Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat ein Gesamtkonzept zur Umsetzung der Bundesinitiative erarbeitet, das insbesondere die Entwicklungen, die mit dem Landeskinderschutzgesetz angeregt wurden, berücksichtigt. Dabei ist ein zentrales Ziel die flächendeckende Umsetzung des Guten Starts ins Kinderleben an allen Geburtskliniken in Rheinland-Pfalz. Mit dem Landeskinderschutzgesetz wurden bereits zahlreiche Initiativen angestoßen, die erst mit dem Bundeskinderschutzgesetz bundesweit in Kraft getreten sind. Dies gilt insbesondere für den Aufbau von lokalen Netzwerkstrukturen im Bereich Kinderschutz und Frühe Hilfen. Bei der Umsetzung der Bundesinitiative wird es darum gehen, die bisherigen Entwicklungen fortzusetzen und insbesondere um den Auf- und Ausbau der Familienhebammen und die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen sowie Ehrenamtsstrukturen zu ergänzen. Die Beratung und Begleitung der Kommunen wird weiterhin durch das zuständige Fachministerium sowie das Landesjugendamt geleistet. Einfache Umsetzungsstrategien sind aufgrund der differenzierten Ausgangslage der Kommunen nicht möglich. Hier gilt es, die regionalen Bedarfslagen und Entwicklungsperspektiven der Kommunen zu berücksichtigen. Zu Frage 2: Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, das sein Konzept beim Bund eingereicht und daher auch als erstes Bundesland eine Förderzusage erhalten hat. Rheinland-Pfalz stehen jährlich 180 000 Euro für die Landeskoordination zur Verfügung. Es werden 2,25 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1686 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Stellen für die Landeskoordination eingerichtet. Eine Vollzeitstelle wurde im Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen mit folgenden Aufgaben geschaffen: – Steuerung, Begleitung und Koordinierung der Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern zur Um- setzung des Bundeskinderschutzgesetzes – Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle auf Bundesebene; Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung und Evalua- tion des Bundes und Berichterstellung für den Bund – Steuerung und Begleitung der rheinland-pfälzischen Kommunen bei der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes – Ansprechpartner/-in für rheinland-pfälzische Interessenverbände auf Landesebene hinsichtlich der Umsetzung des Bundeskin- derschutzgesetzes – Kontaktperson des Ministeriums zur Servicestelle Kindesschutz beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung; Planung der Qualitätssicherung der Netzwerkoordination – Planung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Qualitätssicherung auf den Ebenen Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufen sowie Ehrenamtskoordination in Kooperation mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Aufnehmen und Bewerten fachlicher, rechtlicher und sozialpolitischer Entwicklungen und Ableiten von Strategien zur Quali- tätsentwicklung und -sicherung – Entwickeln, Initiieren, Begleiten und Auswertung von Modellen, Projekten und Konzepten – Mitarbeit in Fachgremien des Bundes und Landes – Planung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Bundesinitiative auf Landesebene sowie Unterstützung des Bundes bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Darüber hinaus wird für die Umsetzung der Schwerpunkts „Familienhebammen“ eine weitere Vollzeitstelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingerichtet. Dieser Stelle obliegen insbesondere drei Aufgaben: – Auf- und Ausbau der Qualifizierung von Familienhebammen (d. h. Planung und Durchführung von notwendigen [Zusatz-]Mo- dulen zur Qualifizierung „Familienhebamme“ nach dem Kompetenzprofil des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen; fachliche Beratung der Familienhebammen, finanzielle Abwicklung der Qualifizierungsmaßnahmen) – Guter Start ins Kinderleben (Beratung und Begleitung der Geburtskliniken bei der Umsetzung des „Guten Starts ins Kinderleben “, Entwicklung von Arbeitsmaterialien für Geburtskliniken, Mitarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit für den „Guten Start ins Kinderleben“) – Förderverfahren für den Guten Start ins Kinderleben (Prüfung von Antragsunterlagen, Erstellung und Versand der Bewilligungsbescheide , Mittelbewirtschaftung und Verwendungsnachweisprüfung). Für die Förderung der Kommunen (d. h. Prüfung von Antragsunterlagen, Erstellung und Versand der Bewilligungsbescheide, Mittelbewirtschaftung und Verwendungsnachweisprüfung) wird eine weitere 0,25-Stelle im Landesjugendamt eingerichtet. Die Aufgaben, die mit der operativen Umsetzung der Bundesinitiative verbunden sind, wurden im Landesjugendamt angesiedelt, da dort auch die entsprechenden administrativen Erfahrungen vorliegen. Diese Aufgabenteilung entspricht der bereits bei der Umsetzung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit zwischen dem Fachministerium und dem Landesamt gewählten Form. Insofern wird die bereits in der Vergangenheit erfolgreich praktizierte Arbeitsteilung fortgeführt. Zu Frage 3: Obwohl Rheinland-Pfalz das erste Bundesland ist, dessen Antrag bewilligt wurde, ist der Zeitrahmen für die Beantragung der Bundesmittel für das Jahr 2012 eng. Die Kommunen wurden über die in 2012 zur Verfügung stehenden Mittel informiert. Es stehen landesweit rund 1 Million Euro zur Verfügung. Da die Beantragung noch läuft, kann die Landesregierung derzeit noch keine verlässlichen Zahlen über die tatsächlich abgerufenen Projektmittel mitteilen. Da mit dem Landeskinderschutzgesetz in den Kommunen Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren mit rund 1,4 Millionen Euro bereits finanziert werden, wird der Schwerpunkt auf der Beantragung von Haushaltsmitteln für den Ausbau von Familienhebammen sowie dem Aufbau Früher Hilfen liegen. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin