Drucksache 16/1687 11. 10. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Polizeistärke in der PI Cochem Die Kleine Anfrage 1093 vom 20. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die aktuelle Polizeistärke in der PI Cochem und wie wird sie sich zum 1. Oktober 2012 verändern? 2. Wie viele Personen, die in der Antwort zu Frage 1 mitgezählt wurden, können gar nicht im operativen Dienst eingesetzt wer- den und wie viele sind nur eingeschränkt dienstfähig (bitte mit Angabe, in welcher Form die Einschränkung vorliegt)? 3. Wie viele Personen, die in der Antwort zu Frage 1 mitgezählt wurden, sind bisher bzw. ab dem 1. Oktober an andere Dienst- stellen abgeordnet? 4. Wie ist die Entwicklung des Krankenstandes im Verlauf des Jahres 2012? 5. Welche Mindestschichtstärke muss die PI Cochem vorweisen und ist diese zu jeder Zeit gewährleistet? 6. Gibt es Zeiten, in denen Personal für die Besetzung nur eines Streifenwagens gegeben ist und wie ist die Regelung, wenn in ei- nem solchen Falle an einem anderen Einsatzort ein zweiter Streifenwagen mit Besatzung erforderlich wird? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Soll-/ Ist- Verfügungs-Dienststelle Orientierungs- stärke stärke *)stärke PI Cochem – Schutzpolizei 44,35 48,80 43,80 + Rotationskraft –Kriminalpolizei 3,98 4,00 4,00 *) Die Arbeitszeitanteile von Teilzeitkräften wurden der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitkräften (Verfügungsstärke = tatsächliche Einsatzstärke) hinzugerechnet. Zum Versetzungstermin 1. Oktober 2012 haben sich keine nominalen Änderungen ergeben. Zu Frage 2: In der Polizeiinspektion Cochem sind gegenwärtig drei Beamte eingesetzt, die eingeschränkt dienstfähig sind. Zwei Beamte können keinen Nachtdienst verrichten und sind daher im Tagesschichtdienst eingesetzt. Lediglich ein Beamter ist ausschließlich tagdienstfähig . Gleichwohl können alle in die Antwort zu Frage 1 einbezogenen Beamtinnen und Beamten im operativen Dienst eingesetzt werden. Drucksache 16/1687 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Keine. Zu Frage 4: Der Krankenstand stellt sich nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Koblenz wie folgt dar (Angabe in Arbeitsstunden*) : Monat Krankheitsbedingte Fehlzeiten (Std.) Januar 871,00 Februar 799,18 März 779,00 April 1 204,30 Mai 939,00 Juni 943,30 Juli 512,30 August 800,00 September 497,30 Zu berücksichtigen ist, dass die Summe der Fehlzeiten durch drei Beamtinnen und Beamte (entspricht monatlich ca. 176 Stunden p. P.) beeinflusst wird, die längerfristig erkrankt sind. Zu den Fragen 5 und 6: Die Festlegung von Mindeststärken in den nachgeordneten Bereichen und mithin bei den Polizeiinspektionen obliegt den Polizeipräsidien . Diese legen die jeweiligen Personalstärken unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten, Aspekten der Eigensicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung fest. Die Mindeststärke bei der Polizeiinspektion Cochem ist in der Dienstvereinbarung für den Wechselschichtdienst der Polizeidirektion Mayen festgeschrieben und beträgt – vom 1. November bis 14. Mai eines jeden Jahres 1:3 Beamte/-innen und in den Nachtdiensten Mittwoch/Freitag/Samstag 1:4 Beamte/-innen, – vom 15. Mai bis 31.Oktober eines jeden Jahres 1:4 Beamte/-innen. Die jeweils definierte Schichtstärke wird grundsätzlich gewährleistet. Hierzu werden auch zeitversetzte Dienste des Kriminal-, Bezirks - und Innendienstes und zu erbringende Ergänzungsdienste von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Dienstgruppen herangezogen . Trotz dieser Maßnahmen kann nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass – insbesondere aufgrund kurzfristiger Personalausfälle – die jeweils definierte Mindeststärke unterschritten wird. Personalersatz für diese Ausfälle wird lageabhängig durch den Kommissar vom Dienst bzw. die Einsatzleistelle des Polizeipräsidiums Koblenz geregelt. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin *) Die Angaben basieren auf den Daten des Zeiterfassungssystems TEMPUS. Dieses kann lediglich Fehlzeiten auf Basis der zu leistenden Arbeitsstunden ausweisen, da das Zeiterfassungssystem durch die vorwiegende Wechselschichtdiensttätigkeit auf Arbeitsstunden und nicht auf Kalendertagen basiert.