Drucksache 16/1688 11. 10. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Oktober 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Schulbaumittel Die Kleine Anfrage 1098 vom 24. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche Schulen wurden in den vergangenen drei Jahren Mittel in welcher Höhe zur Förderung von Schulbaumaßnahmen bewilligt bzw. ausgezahlt? 2. Wie hoch war diese Förderung jeweils prozentual? 3. Die Schulbaumittel wurden im aktuellen Haushalt gekürzt. Sollen dadurch künftig weniger Baumaßnahmen gefördert oder soll der Anteil der Förderung reduziert werden? 4. Gibt es einen Schwerpunkt bei der Förderung von Schulbaumaßnahmen und wenn ja, welchen? 5. Wie lange hat es in den vergangenen drei Jahren bei den einzelnen Maßnahmen jeweils vom Abschluss der Bauarbeiten bzw. vom Zeitpunkt des Mittelabrufs bis zur Auszahlung gedauert? 6. Wann erhalten Schulträger in der Regel Mitteilung darüber, zu wie viel Prozent die jeweilige Baumaßnahme gefördert wird – vor Baubeginn oder nach Abschluss der Baumaßnahme? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Bewilligungen für die Schulen im Rahmen des Landesschulbauprogramms der Jahre 2009 bis 2011 (einschließlich der zugrunde liegenden Fördersätze für die Gesamtzuwendung) sind in der Anlage 1 dargelegt. Die von den Trägern abgerufenen und ausgezahlten Schulbaumittel der Jahre 2009 bis 2011 können der Anlage 2 entnommen werden. Zu Frage 3: Die Landesregierung verfolgt bei gebotener sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung auch in der Schulbauförderung weiterhin das Ziel, eine möglichst große Anzahl dringender Schulbauprojekte zu fördern. Bei größeren Maßnahmen kann es allerdings notwendig sein, Bau- oder Finanzierungsabschnitte zu bilden. In einem solchen Fall wird die Gesamthöhe der Förderung festgelegt, zunächst jedoch nur für einen ersten Abschnitt der Maßnahme eine Landeszuwendung bewilligt und ihre Fälligkeit festgesetzt. Zu Frage 4: Nein, eine Priorisierung ist bei der Förderung von Schulbaumaßnahmen nicht vorgesehen. Gemäß §§ 86 und 87 des Schulgesetzes gewährt das Land Zuschüsse zu den Aufwendungen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulgebäuden und Schulanlagen. Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Durchführung von Baumaßnahmen fällt in die Zuständigkeit der Schulträger, der Abschluss von Bauarbeiten wird durch das Land statistisch nicht erfasst. Deshalb kann durch die Landesregierung keine Aussage zum Zeitraum des Abschlusses von Bauarbeiten und einer Auszahlung getroffen werden. Mittelabrufe werden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nach Eingang geprüft und bei Vorliegen der haushalts- und förderrechtlichen Voraussetzungen umgehend zur Auszahlung durch die Landesoberkasse in Trier angewiesen. Zu Frage 6: Gemäß Teil II, Nr. 1.3 der VV zu § 44 Abs. 1 LHO dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind (Satz 1). Der Bewilligungsbescheid, der u. a. auch die Höhe der Zuwendung enthält (hieraus ergibt sich wiederum die Höhe des Fördersatzes), ergeht aus Rechtsgründen also grundsätzlich vor Baubeginn. Eine Ausnahme gilt nur für Schulbaumaßnahmen, für die auf Antrag des Schulträgers wegen besonderer Dringlichkeit ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wird (Satz 2). In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin 2 3 Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage 1: Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 5 Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 7 Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 9 Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Anlage 2: 11 Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 13 Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 15 Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 17 Drucksache 16/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode