Drucksache 16/1690 15. 10. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Hedi Thelen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Entwicklung tagesstrukturierender Maßnahmen Die Kleine Anfrage 1092 vom 20. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen arbeiten derzeit in Werkstätten für Behinderte – differenziert nach Behinderten und Nicht-Behinderten? 2. Wie viele Menschen mit Behinderung werden derzeit unterstützt, um auf dem ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten? 3. Wie viele Menschen nehmen derzeit an tagesstrukturierenden Maßnahmen teil? 4. Wie viele Plätze für tagesstrukturierende Maßnahmen stehen derzeit in Rheinland-Pfalz wo zur Verfügung? 5. Mit welchem Bedarf rechnen die einzelnen Tagesförderstätten in den kommenden fünf Jahren? 6. Trifft es zu, dass die Errichtung weiterer Plätze vom Land nicht mehr unterstützt wird, und wenn ja, aus welchen Gründen? 7. Sieht die Landesregierung die Gefahr, dass Menschen, die zu Hause leben möchten, bei fehlenden Plätzen in einer Tagesförder- stätte dann in einen stationären Pflegeplatz wechseln? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Während für den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers gegeben ist, ist für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich die Zuständigkeit des vorrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers (in aller Regel die Agentur für Arbeit beziehungsweise der Rentenversicherungsträger) gegeben. Die Zahl der dort tätigen Menschen mit Behinderung ist der Landesregierung deswegen nicht bekannt. Im Arbeitsbereich der 36 anerkannten Werkstätten in Rheinland -Pfalz waren zum 31. Oktober 2010 12 682 Menschen mit Behinderung tätig. Die anerkannten Werkstätten sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; sie haben denjenigen Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, die erforderlichen Teilhabe- und Unterstützungsleistungen anzubieten. Die Menschen mit Behinderung stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Es ist der Landesregierung nicht bekannt, wie viele Menschen unmittelbar beim Werkstattträger beschäftigt sind. Zu 2.: Zum 30. September 2012 hat das Integrationsamt für insgesamt 4 853 schwerbehinderte Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind, Leistungen erbracht. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1690 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3. und 4.: Es gibt in Rheinland-Pfalz ein ausdifferenziertes Leistungsangebot an tagesstrukturierenden Maßnahmen. In den Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung, die nicht, noch nicht oder nicht mehr die Voraussetzungen für den Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen erfüllen, stehen insgesamt 1 942 Plätze zur Verfügung. In den Tagesstätten für psychisch behinderte Menschen stehen 654 Plätze zur Verfügung. Daneben gibt es noch Tagesstrukturmodule für ältere Menschen, die weder eine Tagesförderstätte noch eine Werkstatt besuchen; hierfür stehen insgesamt 1 156 Plätze zur Verfügung. Es ist der Landesregierung nicht bekannt, wie viele Menschen mit Behinderung diese Leistungsangebote in Anspruch nehmen. Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits vor Jahren die Leistungsgewährung im Einzelfall auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen . Deshalb liegen der Landesregierung die gefragten Zahlen nicht vor; eine entsprechende Abfrage bei den zuständigen örtlichen Leistungsträgern wäre sehr zeitaufwendig. Zu 5.: Es ist nicht Aufgabe der Tagesförderstätten, den Bedarf festzustellen. Die Bedarfserhebung erfolgt auf der örtlichen beziehungsweise regionalen Ebene. Oftmals sind die Einzugsbereiche der Tagesförderstätten nicht auf das Gebiet einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises begrenzt, sondern sind übergreifend. Die örtlichen Leistungsträger in der Region besprechen die Bedarfserhebungen gemeinsam mit den Förderschulen oder anderen Akteuren; die erforderlichen Aktivitäten werden dann gemeinsam mit dem Land auf den Weg gebracht. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, dass auch andere Akteure (zum Beispiel die Leistungserbringer oder die Eltern) die aus ihrer Sicht notwendigen Bedarfe beschreiben; auch dann erfolgt ein Tätigwerden der örtlichen Ebene. Zu 6.: Es ist nicht zutreffend, dass das Land die Errichtung weiterer Plätze nicht mehr unterstützen wird. Immer dann, wenn gemeinsam ein Bedarf festgestellt wird, werden die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung gestellt. Zu 7.: Es gehört zu den behindertenpolitischen Zielen der Landesregierung, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung leben können. Hierzu gehört auch, dass bedarfsgerechte tagesstrukturierende Angebote (und dazu gehören auch die Tagesförderstätten) zur Verfügung stehen. Malu Dreyer Staatsministerin