Drucksache 16/1693 16. 10. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Adolf Weiland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden der Flughafen Frankfurt Hahn GmbH Die Kleine Anfrage 1091 vom 20. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Presseberichterstattung zufolge wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Flughafen Hahn GmbH für seine Tätigkeit aus Mitteln des Landeshaushalts vergütet. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchem Titel des Landeshaushalts werden die Mittel entnommen, mit denen die Tätigkeit des Vorsitzenden des Auf- sichtsrats der Flughafen Hahn GmbH vergütet wird? 2. In welcher Weise rechtfertigt die Zweckbestimmung dieses Haushaltstitels die Mittelentnahme zur Vergütung des Aufsichts- ratsvorsitzenden der Flughafen Hahn GmbH? 3. Aus welchen Gründen bzw. mit welcher Berechtigung erfolgt die Vergütung nicht durch die Flughafen Hahn GmbH, sondern durch das Land Rheinland-Pfalz? 4. Welche rechtsförmlichen Vereinbarungen wurden hierüber mit dem Mitgesellschafter, dem Land Hessen, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Flughafen Hahn GmbH selbst und der Flughafen Hahn GmbH geschlossen? 5. Wie vereinbart sich diese Praxis mit dem Recht der Europäischen Union und mit deutschem Recht? 6. Bei welchen anderen Beteiligungen des Landes Rheinland-Pfalz erfolgt die Vergütung von Aufsichtsratsvorsitzenden, Auf- sichtsräten oder Verwaltungsräten aus dem Landeshaushalt und nicht durch die jeweilige Gesellschaft? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Mittel zur Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden sind im Landeshaushalt unter Kapitel 08 75 (alt: 03 75), Titel: 526 02 „Sachverständige , Gerichts- und ähnliche Kosten“ veranschlagt. Zu Frage 2: Die Haushaltsstelle „Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten“ ist im Einzelplan des ISIM veranschlagt in 03 75 „Landeskonversionsprogramm “; der Flughafen Hahn ist eines der erfolgreichsten Konversionsprojekte. Der Vertrag mit Herrn Endler sieht auch Beratungsleistungen vor mit dem Ziel, dessen Sachverstand in das Projekt einzubringen. Hierüber verfügt Herr Endler als langjähriger Fraport-Vorstand in besonderem Maße. Insoweit ist ein unmittelbarer Bezug zur oben genannten Haushaltsstelle gegeben. Im Übrigen rechtfertigt die Haushaltsstelle die Erstattung „ähnlicher Kosten“; auch hier ist ein entsprechender Zusammenhang gegeben. Zu den Fragen 3 und 4: Nach Maßgabe des zwischen den Gesellschaftern Rheinland-Pfalz und Hessen vereinbarten Gesellschaftsvertrages der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH bestimmt der Gesellschafter Rheinland-Pfalz den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft. Hiervon hat der Mehrheitsgesellschafter Rheinland-Pfalz Gebrauch gemacht. Drucksache 16/1693 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden ist in einem Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Herrn Endler geregelt. Ab dem 1. Oktober 2012 soll die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden durch die Flughafen Frankfurt Hahn GmbH erfolgen. Zu Frage 5: Bisher liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, dass die in Rede stehende Verfahrensweise gegen rechtliche Vorgaben verstoßen könnte. Zu Frage 6: Bei keinen. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär