Drucksache 16/1699 17. 10. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner und Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Justizzentrum Bad Kreuznach Die Kleine Anfrage 1101 vom 26. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Beschlussvorlage wird die Landesregierung dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags vorlegen, der laut Presse- berichten im Oktober „grünes Licht“ für den Neubau eines Justizzentrums in Bad Kreuznach geben soll? 2. Wurde inzwischen der Kaufvertrag über das Grundstück abgeschlossen, wenn ja, zu welchem qm-Preis und mit welcher Größe? 3. Welcher Anteil der erwarteten Kostensteigerungen gegenüber dem ursprünglichen Kostenansatz von 22 Mio. Euro entfallen auf den nunmehr vorgesehenen Passivhausstandard, welcher Anteil auf den zusätzlichen Raumbedarf? 4. Wann erwartet die Landesregierung den ersten Spatenstich, wann die Übergabe des betriebsfertigen Gebäudes? 5. Wurden zwischenzeitlich die Unklarheiten in der Auslegung des Kaufvertrages zwischen LBB und Diakonie wegen der Miet- zahlungen ab Übergabe des alten Gerichtsgebäudes an die Diakonie geklärt? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung wird dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags im Oktober keine Beschlussvorlage für den Neubau eines Justizzentrums in Bad Kreuznach vorlegen. Zu Frage 2: Der Kaufvertrag über das Grundstück wurde noch nicht abgeschlossen. Hinsichtlich der Größe des Grundstücks wird gegenwärtig seitens der Stadt Bad Kreuznach geprüft, ob durch die Vorgaben des Bebauungsplans zur Überbaubarkeit des Grundstücks und insbesondere durch eine Anrechnung eines ÖPNV-Ansatzes eine Verkleinerung der erforderlichen Grundstücksfläche um rund 4 000 m² rechtlich möglich ist. Hinsichtlich des Kaufpreises besteht grundsätzliche Übereinstimmung mit der Bad Kreuznacher Entwicklungsgesellschaft (BKEG). Zu Frage 3: Für den Passivhausstandard werden entsprechend der vorliegenden HU-Bau vom Dezember 2010 Mehrkosten von rund 4,36 Mio. € ausgewiesen. Der vom Rechnungshof Rheinland-Pfalz geprüfte und vom Ministerium der Finanzen genehmigte Raumbedarf ergibt einen Mietflächenzuwachs von rund 2 076 m² und führt bezogen auf die vorliegende HU-Bau zu rund 5,50 Mio. € Mehrkosten im Vergleich zum Mitte 2010 eingestellten Wirtschaftsplanansatz der Studie aus 2008. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1699 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Im Fall der Eigenrealisierung geht der Landesbetrieb LBB von einer Zeitspanne zwischen Beginn Beauftragung AfU-Bau bis Nutzungsbeginn von 39 Monaten aus. Würde heute die AfU-Bau beauftragt werden, könnte der Spatenstich also im November 2013 und der Nutzungsbeginn im Januar 2016 erfolgen. Zu der Zeitschiene im Fall der PPP-Realisierung kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Zu Frage 5: Bislang bestehen keine Unklarheiten zwischen dem Landesbetrieb LBB und der Diakonie zur Auslegung des Kaufvertrags. Sollten Unklarheiten auftreten, werden diese zwischen dem Landesbetrieb LBB und der Diakonie geklärt. Dr. Carsten Kühl Staatsminister