Drucksache 16/170 01. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elfriede Meurer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ in den Verbandsgemeinden Manderscheid , Kröv-Bausendorf, Wittlich-Land und der Stadt Wittlich Die Kleine Anfrage 120 vom 11. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: 2007 haben sich Bund, Länder und Kommunen verständigt, insgesamt 750 000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege bis 2013 zu schaffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Betreuungsplätze wurden seit 2008 in den Verbandsgemeinden Manderscheid, Kröv-Bausendorf, Wittlich-Land und der Stadt Wittlich geschaffen (bitte detaillierte Angaben nach Anzahl und Einrichtung)? 2. Wie hoch waren die Gesamtinvestitionen bei den Einrichtungen (bitte getrennte Auflistung nach Einrichtungen)? 3. Wie hoch war gemessen an den Gesamtinvestitionen der Anteil a) des Bundes, b) des Landes Rheinland-Pfalz, c) der Gemeinden bzw. der Stadt? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. August 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 3: Die Zahl der Plätze, der Gesamtinvestitionen und der Fördersummen für unter Dreijährige in den Verbandsgemeinden Manderscheid , Kröv-Bausendorf, Wittlich-Land und der Stadt Wittlich sind in der anliegenden Tabelle aufgelistet. Zum Anteil des Landes ist Folgendes festzuhalten: Das Land hat mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung abgeschlossen, in der die Kosten des U3-Ausbaus, die durch das Kinderförderungsgesetz des Bundes als Investitionsmittel bereitgestellt werden, sowie die Art und Höhe der Förderung einvernehmlich bestimmt wurden. Im Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ hat der Bund eine Förderung der Kindertagesbetreuung bis maximal 2013 beschlossen. In diesem Rahmen wurden für Rheinland-Pfalz 103 Mio. € für einen festen Zeitraum bereitgestellt. Die Förderung durch den Bund soll 2013 enden. Danach wird es keine Bundesmittel mehr für Investitionen in den Kindertagesstätten- oder Krippenausbau geben. Auch wird es – nach aktuellem Stand – keine zusätzlichen Mittel des Bundes geben, falls der Betreuungsausbau schneller und intensiver erfolgen sollte als geplant. Steigt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen stärker als vom Bund erwartet, dann müssten die Kommunen ohne Bundeshilfe finanzieren. Das Land hat sich aber verpflichtet, die bislang im Haushaltsplan jährlich veranschlagten 2,25 Mio. € auch weiterhin zur Verfügung zu stellen. Damit stellt das Land Mittel zur Verfügung, mit denen die vereinbarte Förderung auch dann fortgesetzt werden kann, wenn das Bundesprogramm vor 2013 ausgeschöpft ist. Die rheinland-pfälzische Förderrichtlinie unterscheidet sich daher zu den Richtlinien anderer Bundesländer , die in der Regel auf das Aufbrauchen der Bundesmittel abstellen. Aus diesem Grund fließen gegenwärtig keine Landesmittel in die Förderung ein. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. August 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/170 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage Anzahl der Höhe der Anteil Anteil Anteil der Name der Einrichtung neuen U-3-Plätze Gesamtinvestitionen des Bundes des Landes Gemeinde/Stadt seit 2008 in Euro in Euro in Euro in Euro 1. Integrative Kindertagesstätte St. Markus Wittlich 12 73 000,00 48 000,00 0 3 100,00 2. Kindertagesstätte St. Markus Wittlich 2 Ausstattungspauschale 1 778,95 0 0,00 ohne Baumaßnahme 3. Kindertagesstätte St. Markus Wittlich 20 2 202 000,00 190 000,00 0 507 752,00 4. Kindertagesstätte Wittlich-Neuerburg 26 575 000,00 159 000,00 0 277 951,00 5. Kindertagesstätte Wittlich-Lüxem 7 44 398,90 23 391,50 0 9 621,00 6. Integrative Kindertagesstätte St. Peter Wittlich 6 Ausstattungspauschale 6 000,00 0 0,00 ohne Baumaßnahme 7. Kindertagesstätte Bergweiler 13 881 100,00 107 000,00 0 544 019,00 8. Kindertagesstätte Plein 2 Ausstattungspauschale 1 976,52 0 0,00 ohne Baumaßnahme 9. Kindertagesstätte Platten 5 37 950,00 20 000,00 0 6 565,00 10. Kindertagesstätte Rivenich 10 170 000,00 91 000,00 0 28 000,00 11. Kindertagesstätte Osann-Monzel 6 Ausstattungspauschale 5 651,96 0 0,00 ohne Baumaßnahme 12. Kindertagesstätte Osann-Monzel 14 265 000,00 111 000,00 0 74 500,00 13. Kindertagesstätte Altrich 8 671 153,00 32 000,00 0 455 153,00 14. Kindergarten Dreis 12 567 000,00 48 000,00 0 160 650,00 15. Kindertagesstätte Klausen 6 Ausstattungspauschale 5 956,50 0 0,00 ohne Baumaßnahme 16. Kindertagesstätte Klausen 6 Ausstattungspauschale 6 000,00 0 0,00 ohne Baumaßnahme 17. Kindertagesstätte Landscheid 6 Ausstattungspauschale 6 000,00 0 0,00 ohne Baumaßnahme 18. Kindertagesstätte Landscheid 22 908 000,00 143 000,00 0 505 376,00 19. Kindertagestätte Salmtal 12 Ausstattungspauschale 0,00 0 0,00 ohne Baumaßnahme 20. Kindertagesstätte Wallscheid 8 40 159,84 24 000,00 0 4 112,00 21. Kindertagesstätte Wallscheid 4 88 295,86 16 000,00 0 45 807,00 22. Kindertagesstätte Manderscheid 6 Ausstattungspauschale 5 636,14 0 0,00 ohne Baumaßnahme 23. Kindertagesstätte Manderscheid 2 Ausstattungspauschale 2 000,00 0 0,00 ohne Baumaßnahme 24. Kindertagesstätte Manderscheid 7 141 000,00 28 000,00 0 71 150,00 25. Kindertagesstätte Greimerath 4 Ausstattungspauschale 4 000,00 0 0,00 ohne Baumaßnahme 26. Kindertagesstätte Greimerath 6 Ausstattungspauschale 6 000,00 0 0,00 ohne Baumaßnahme 27. Kindertagesstätte Großlittgen 12 Ausstattungspauschale 9 617,57 0 0,00 ohne Baumaßnahme 28. Kindertagesstätte Kröv 18 693 000,00 127 000,00 0 358 100,00 29. Raphael-Kindertagesstätte Hontheim 6 27 000,00 20 814,00 0 4 330,00 30. Kindertagesstätte Bausendorf 6 Ausstattungspauschale 5 414,21 0 0,00 ohne Baumaßnahme 31. Kindertagesstätte Bengel 10 678 000,00 95 000,00 0 403 000,00 32. Kindertagesstätte Reil 8 Ausstattungspauschale 3 941,91 0 0,00 ohne Baumaßnahme 33. Kindertagesstätte Reil 4 Ausstattungspauschale 2 000,00 0 0,00 ohne Baumaßnahme lfd. Nr. 1 bis 6: Stadt Wittlich lfd. Nr. 20 bis 27: VG Manderscheid lfd. Nr. 7 bis 19: VG Wittlich-Land lfd. Nr. 28 bis 33: Kröv-Bausendorf.