Drucksache 16/1712 18. 10. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Lernmittelausleihe Die Kleine Anfrage 1119 vom 26. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Presseberichten zufolge haben die Kommunen im Zuge der Lernmittelausleihe mit hohen Defiziten zu rechnen. So habe z. B. die Stadt Mainz die Erstattung der Fehlbeträge beim Land schriftlich eingefordert, um nicht auf den Fehlbeträgen sitzenzubleiben. Zudem seien zu Beginn des Schuljahres viele Schülerinnen und Schüler ohne Bücher gewesen, da entweder der Anmeldetermin verpasst oder Häkchen falsch gesetzt wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Fehlbeträge der einzelnen Schulträger seit Beginn der Lernmittelausleihe (für 2010/2011 laut endgültiger Ab- rechnung, für 2011/2012 laut vorläufiger Abrechnung)? 2. Mit welchen Fehlbeträgen rechnen die Schulträger aufgrund der Erfahrungen für das aktuelle Schuljahr? 3. Welche Kommunen haben die Erstattung mittlerweile beim Land eingefordert? 4. Gibt es Schulträger, bei denen die Pauschale für die Lernmittelausleihe ausreicht? 5. Gibt es landesweit Rückmeldungen, für wie viele Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres trotz Ausleihwunsch kei- ne Bücher oder die falschen bestellt waren? 6. Welche Gründe waren hierfür ausschlaggebend? 7. Erwägt die Landesregierung, das Ausleihsystem über das Internetportal zu vereinfachen, nachdem sich landesweit Beschwerden über die mangelnde Übersichtlichkeit bei der Bestellung, z. B. fehlende Rückmeldung über erfolgreiche Bestellung, gehäuft haben ? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Einige Schulträger haben sich wegen des entstandenen Personal- und Sachaufwands bereits an die Landesregierung gewandt. Darüber ist die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden im Gespräch. Um landesweit valide und überprüfbare Daten zu erhalten, hat die Landesregierung mit den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände vereinbart, den Aufwand durch einen unabhängigen Dritten überprüfen zu lassen. Der Landesrechnungshof nimmt diese Aufgabe wahr. Er überprüft den entstandenen Personal- und Sachaufwand; entsprechend verwertbare Ergebnisse liegen aktuell noch nicht vor, da der Rechnungshof den zum laufenden Schuljahr gestarteten Ausleihzyklus in den Grundschulen in seine Gesamtanalyse einbeziehen wird. Ein Bericht zu den Ergebnissen wurde vom Landesrechnungshof für Herbst 2013 zugesagt. Zu den Fragen 5 und 6: Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe setzt aktives Handeln der Antragsberechtigten voraus. Das bedeutet in erster Linie die fristgemäße Beantragung der Lernmittelfreiheit oder die entsprechende Bestellung von Büchern im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr . Landesweite Fallzahlen wegen verfristeter Antragstellung, falscher Buchbestellungen oder sonstiger Gründe im Sinne der Fragestellung sind der Landesregierung nicht bekannt. Drucksache 16/1712 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 7: Seit Einführung der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz hat der Aspekt Benutzerfreundlichkeit des Internetportals besondere Bedeutung . Dies erklärt auch, warum in diesem Zusammenhang bisher nur in wenigen Fällen Kritik geäußert wurde. Die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen Wert darauf, das Internetportal unter Berücksichtigung der Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterzuentwickeln. Dies wird auch weiterhin geschehen. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär