Drucksache 16/1713 18. 10. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Frank Puchtler und Thomas Wansch (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Europäische Bankenunion Die Kleine Anfrage 1108 vom 27. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Als ein wesentlicher Bestandteil der Bewältigung der Krise im Euro-Raum wird die Schaffung einer europäischen Bankenunion betrachtet . Über deren konkrete Gestaltung sind seit länge rem kontroverse Diskussionen im Gange, die u. a. auch mit bestehenden Unterschieden der nationalen Bankensysteme im Zusammenhang stehen, deren Elemente sich als unterschiedlich krisenfest erwiesen haben. Wir fragen die Landesregierung auch im Hinblick auf die Situation der Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Rheinland-Pfalz: 1. Wie beurteilt die Landesregierung Planungen der EU-Kommission, alle europäischen Ban ken einer gemeinsamen Bankenaufsicht zu unterwerfen? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik der deutschen Sparkassen und Genossen schaftsbanken an diesen Plänen, besonders hinsichtlich einer gemeinsamen euro päischen Einlagensicherung und eines gemeinsamen europäischen Restrukturierungs fonds für alle Banken? 3. Wie kann nach Auffassung der Landesregierung die Bewahrung des deutschen Banken modells und der tragenden Rolle, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken darin spielen, mit den Notwendigkeiten einer Bankenunion vereinbar gemacht werden? 4. Welche weiteren Regulierungen des Bankensektors hält die Landesregierung im Sinne einer effektiven Vermeidung von Krisen, die von den Finanzmärkten ausgehen, für notwendig? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass für eine angemessene Überwachung des europäischen Bankensektors eine einheitliche europäische Bankenaufsicht erforderlich ist. Nur so kann das Vertrauen in den Finanzsektor in allen Mitgliedstaaten der EU wieder hergestellt werden. Nach den ursprünglichen Vorstellungen der Kommission sollte eine zentrale Aufsicht über alle rund 6 000 Kreditinstitute in der Währungsunion durch die Europäische Zentralbank geschaffen werden. Dem könnte sich die Landesregierung nicht anschließen. Insbesondere auch deshalb, weil kleine Institute mit regionalem Geschäft großen Instituten gleichgestellt werden sollen, was insbesondere für Sparkassen und Genossenschaftsbanken als nicht zielführend erachtet wird. Zu Frage 2: Ungeachtet der Erforderlichkeit einheitlicher europäischer Regelungen teilt die Landesregierung die Kritik der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Die bestehenden eigenständigen Einlagensicherungssysteme der Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind Voraussetzungen für den Bestand dieser regionalen Institute. Auch die Beteiligung von Genossenschaftsbanken und Sparkassen an einem gemeinsamen europäischen Restrukturierungsfonds wäre systemwidrig. Insbesondere Sparkassen als öffentlichrechtliche Einrichtungen können mit privatrechtlichen Instrumenten nicht restrukturiert werden. Deshalb sind im Sparkassengesetz spezifische Restrukturierungsinstrumente wie z. B. die Verbandssparkasse vorgesehen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1713 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die europäische Bankenaufsicht sollte die laufende Aufsicht nur über systemische Großbanken in der Eurozone ausüben. Regional tätige Genossenschaftsbanken und Sparkassen sollten wie bisher unter nationaler Aufsicht bleiben. Zu Frage 4: Von großer Bedeutung ist die Umsetzung von Basel III in einer Verordnung der EU sowie in einer Richtlinie, deren Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Dabei ist darauf zu achten, dass Mittelstandskredite entsprechend ihrem geringeren Risiko mit weniger Eigenkapital unterlegt werden müssen. Ferner sollten Vorschriften, die auf Großbanken zugeschnitten sind, nur in entsprechend abgewandelter Form auf Sparkassen und Genossenschaftsbanken Anwendung finden. Die zurückliegende Finanzkrise hat gezeigt, dass weitere Reformen erforderlich sind, um künftig entsprechende Risiken auszuschließen . Stichworte hierzu sind eine verbesserte Finanzmarktaufsicht, einheitliche Anforderungen an Restrukturierungsfonds, die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die Trennung von Kundengeschäft und Investmentbanking und Regelungen zur Eindämmung des Hochfrequenzhandels. Eveline Lemke Staatsministerin