Drucksache 16/1715 18. 10. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Polizeistärke und Schichtenregelungen bei den Dienststellen der rheinland-pfälzischen Polizeipräsidien Die Kleine Anfrage 1121 vom 27. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund der Kleinen Anfrage 793 (Drucksache 16/1247) frage ich die Landesregierung: 1. In welchen Polizeiinspektionen des Landes Rheinland-Pfalz wird die Festlegung einer Mindeststärke von 1 : 3 nicht dauerhaft ge- währleistet? 2. In welchen Polizeiwachen des Landes Rheinland-Pfalz wird die Mindeststärke von 1 : 3 dauerhaft nicht gewährleistet? 3. Gibt die Landesregierung mir Recht, dass dieser Mindeststandard von 1 : 3 für die Eigensicherung auch bei den Polizeiwachen ge- währleistet werden muss? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Festlegung von Mindeststärken in den nachgeordneten Bereichen und mithin bei den Polizeiinspektionen obliegt den Polizeipräsidien . Diese legen die jeweiligen Personalstärken unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten, Aspekten der Eigensicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung fest. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Grundsätzlich ist in den Polizeiinspektionen eine Mindeststärke von 1 : 3 oder höher festgelegt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass – insbesondere aufgrund kurzfristiger Personalausfälle – diese Mindeststärke unterschritten oder auch überschritten wird. Der Personalersatz für entstehende Ausfälle wird in der Regel durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Dienststelle oder lageabhängig durch Angehörige anderer Dienststellen gewährleistet. Lediglich im Polizeipräsidium Koblenz ist für die Polizeiinspektionen Adenau, Bendorf, Bad Ems und St. Goarshausen dauerhaft bzw. temporär eine Mindeststärke unterhalb von 1 : 3 festgelegt. Zu den Fragen 2 und 3: In den Polizeiwachen in Rheinland-Pfalz wird kein „Rund-um-die-Uhr-Dienst“ geleistet. Folglich ist eine Personalpräsenz nur für Früh- und Spätdienst zu organisieren. Die Stärke dieser Personalpräsenz orientiert sich an den vorgenannten Kriterien und variiert belastungsabhängig. Folglich besteht lediglich temporär in einigen Polizeiwachen eine Mindeststärke von 1:3 oder höher. Eine durchgehend geringere Mindeststärke besteht für die Polizeiwachen in Trier, Konz, Traben-Trarbach, Schönenberg-Kübelberg sowie für die Polizeiwachen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz mit Ausnahme der Polizeiwache Hahn. Roger Lewentz Staatsminister