Drucksache 16/1716 18. 10. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Daniel Köbler und Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Umsetzung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtsurteils zu Nachtruhe zeiten: Auswirkungen für Mainz und Rheinhessen Die Kleine Anfrage 1114 vom 27. September 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Nachtflüge gab es seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (bitte aufgeschlüsselt zwischen 23 Uhr und 5 Uhr und den sogenannten „Nachtrandstunden“ von 5 bis 6 Uhr und 22 bis 23 Uhr darstellen)? 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Bürgerinnen und Bürger weiterhin vor Lärm, insbesondere Fluglärm, zu schützen? 3. Nach Fluglärmschutzgesetz wurden auch um den Frankfurter Flughafen Lärmschutz bereiche ausgewiesen, die in Hessen bereits per Verordnung umgesetzt sind. Dabei reicht die Tagschutzzone 2 auf das Mainzer Stadtgebiet im Bereich Weisenau. Plant die Landes regie rung eine Umsetzung per Verordnung? Wenn ja, plant die Landesregierung in diesem Zusammenhang, die Grundlagen der Berechnung der Lärmschutzbereiche um den Frankfurter Flughafen zu überprüfen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen stellen sich nach Angaben der DFS im Zeitraum von 23 Uhr bis 5 Uhr MESZ und in den beiden Nachtrandstunden wie folgt dar: Zeitraum 22.00 bis 22.59 Uhr 23.00 bis 04.59 Uhr 05.00 bis 05.59 Uhr April 2012 * 1 669 75 930 Mai 2012 2 054 227 1 330 Juni 2012 2 067 189 1 260 Juli 2012 2 237 186 1 407 August 2012 2 113 67 1 407 September 2012 2 047 78 1 250 Gesamt 12 187 822 7 584 * Zeitraum: 4. April 2012 bis 30. April 2012 Drucksache 16/1716 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Landesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Fluglärmbelastungen der betroffenen Kommunen durch den Flughafen Frankfurt auf ein erträgliches Maß reduziert werden, dies gilt insbesondere für einen möglichst weitgehenden Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm. Aus diesem Grund habe ich mich in einem Schreiben vom 12. Juni 2012 an den neuen hessischen Verkehrsminister Rentsch gewandt und eine restriktive Handhabung in Bezug auf die Erteilung von Ausnahmen vom Nachtflugverbot gebeten. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte sich im Übrigen bereits in der Vergangenheit wiederholt an den hessischen Ministerpräsidenten , den Bundesverkehrsminister, den Direktor des Bundesaufsichtsamtes und den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung (DFS) gewandt und insbesondere eine Änderung der Flugrouten, die Anhebung der Flughöhen sowie eine Änderung der in die Breite gezogenen und abgesenkten Luftraumstruktur gefordert. Zur Änderung der Flugrouten hat die Landesregierung mehrere Gutachten erstellen lassen, die deutlich machen, dass es Alternativen zu den festgelegten Flugverfahren gibt, die Rheinland-Pfalz weniger belasten würden. So hat die Landesregierung bereits 2010 ein bei dem niederländischen Luftverkehrsinstitut NLR beauftragtes Gutachten vorgestellt, mit dem aufgezeigt wurde, dass es Alternativen zur sogenannten Südumfliegung gibt. In diesem Jahr wurde mit dem aviaCONsultGutachten ein weiteres Gutachten zur Südumfliegung vorgelegt, das in luftfahrttechnisch voll ausgearbeiteter Form eine flugbetriebliche Alternative zum Fehlanflugverfahren nachweist. Dieses Fehlanflugverfahren wird von der DFS als Ursache für die Südumfliegung genannt. Die Fluglärmkommission hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, das von Rheinland-Pfalz vorgelegte Gutachten einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Der Gutachter und die DFS stehen hierzu in Kontakt. Ein weiteres von der Landesregierung vorgestelltes Gutachten hat Vorschläge zur Verbesserung des Lärmschutzes bei den Anflugverfahren unterbreitet. Die Deutsche Flugsicherung prüft derzeit entsprechende lärmärmere Verfahren. Neben den vorgenannten Aktivitäten wirkt die Landesregierung auf eine Änderung der rechtlichen Grundlagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm hin. Bereits seit 2009 setzt sich die Landesregierung für eine gesetzliche Verbesserung des Lärmschutzes im Bundesrat ein (Entschließungsantrag im November 2009, Gesetzesantrag im März 2011). Die Landesregierung ist im Übrigen davon überzeugt, dass weitere Rechtsänderungen erforderlich sind, um das Verfahren bei der Festlegung von Flugrouten im Interesse einer stärkeren Beteiligung der betroffenen Bevölkerung und der Kommunen transparenter und bürgerfreundlicher zu machen. Bei der derzeitigen Rechtslage ist die Aufgabe der Planung, Gestaltung und Genehmigung von Flugrouten allein der Deutschen Flugsicherung und dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zugeordnet. Zu Frage 3: Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird prüfen, ob und in welchem Umfang Lärmschutzzonen des Frankfurter Flughafens auf rheinland-pfälzisches Gebiet reichen. Zur Vorbereitung einer entsprechenden Rechtsverordnung überprüft die Landesregierung derzeit die Berechnungsgrundlagen unter Einbeziehung der nach Inbetriebnahme der neuen Nordwestlandebahn tatsächlich geflogenen Flugrouten. Roger Lewentz Staatsminister