Drucksache 16/172 01. 08. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. August 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ortsumgehung Guckheim Die Kleine Anfrage 122 vom 11. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedenken haben die Landespflegebehörden im Planfeststellungsverfahren 1992 geltend gemacht (bitte detaillierte Auflis- tung)? 2. Welche weiteren Untersuchungen (bezüglich der Antwort auf die Kleine Anfrage 3417 aus der 15. Wahlperiode, Drucksache 15/5429) wurden unternommen, die zu dem Ergebnis führten, dass es keine ökologisch vertretbare Trassenführung für die Ortsumgehung gab? 3. Welche Details (aus den weiteren Untersuchungen, siehe Frage vorher) führten letztendlich zu der Einschätzung, dass es keine ökologisch vertretbare Trassenführung für die geplante Ortsumgehung gab? 4. Wie hoch ist die tägliche Verkehrsbelastung auf der L 300 im Bereich Guckheim in beide Fahrtrichtungen je Tag? 5. Wie hat sich die tägliche Verkehrsbelastung in den vergangenen zehn Jahren bis heute entwickelt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Juli 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die untere Landespflegebehörde führte seinerzeit an, dass „aus landespflegerischer Sicht gegenüber der Eingriffsbilanzierung“ im Zusammenhang mit einigen der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen Bedenken bestehen. Weiterhin wurde von der unteren Landespflegebehörde das Fehlen folgender Angaben bemängelt: – Flächen für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung; – Schutzvorkehrungen für die besonders empfindlichen Flächen bzw. Flächen, die zur Durchführung von Ersatzmaßnahmen vorgesehen sind; – den Verbleib eventuell anfallender Überschussmassen. Seitens der oberen Landespflegebehörde bestanden aus mehreren Gründen erhebliche Bedenken gegen die geplante Umgehung Guckheim, weshalb alle technisch möglichen Varianten als unverträglich bewertet wurden. Hierzu wurde Folgendes ausgeführt: – Das durchschnittene Gebiet ist geprägt von Bachläufen mit Flächen, die gemäß § 24 LPflG geschützt sind. Insbesondere der Elbbach ist in der Biotopkartierung des Landes als Schongebiet erfasst. – Aufgrund der Vernetzung und der Wertigkeit der verschiedenen Biotoptypen ist das Gebiet aus faunistischer Sicht von hoher Bedeutung. – Durch die Umgehung würde der schutzwürdige Lebensraum in Teilen überbaut, durchschnitten, mit Schadstoffen belastet und seiner Entwicklungsmöglichkeiten beraubt. – Gründe des Landschaftsbildschutzes sprechen gegen die Umgehung. Drucksache 16/172 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 3: Eine Tagfalterkartierung (Sommer 1995) kam u. a. zu der Einschätzung, dass die wechselfeuchten Mähweiden entlang des Elbbaches „uneingeschränkt sehr hoch schutzwürdig sind“. Die Realisierung einer Straßenplanung in diesen Bereich wird als sehr kritisch und ökologisch nicht vertretbar eingestuft. Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen der besonders geschützten Bläulingsarten (Arten des Anhangs II und IV der europäischen FFH-Richtlinie). Die hohe ökologische Wertigkeit des Planungsbereiches der Ortsumgehung Guckheim wird nicht zuletzt auch durch die großflächig ausgewiesenen, teilweise sich überlagernden Schutzgebiete dokumentiert: – Landschaftsschutzgebiet „Secker Weiher – Wiesensee“ – Naturschutzgebiet „Hasenwiese“ – FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ – Vogelschutzgebiet „Westerwald“. Zu Frage 4: Wie in der Drucksache 15/5429 zur Kleinen Anfrage 3417 unter Frage 4 ausgeführt, wurde die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung auf der L 300 nordöstlich von Guckheim bei der Straßenverkehrszählung 2005 mit 6 600 Kfz/24 h ermittelt. Eine Hochrechnung der Verkehrsbelastung mit der Verkehrsprognose auf demografischer Grundlage ergab für das Jahr 2010 eine Verkehrsbelastung von ca. 6 830 Kfz/24 h. Zu Frage 5: Die Verkehrszunahme auf der L 300 bei Guckheim lag auf der Basis der Straßenverkehrszählungen für den Zeitraum 1995 bis 2005 bei ca. 16 %. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin