Drucksache 16/173 01. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr.Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Angekündigte Fusion der Oberlandesgerichte Die Kleine Anfrage 116 vom 8. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Nach einer Veröffentlichung in der StaatsZeitung 22/2011 vom 27. Juni 2011 hat sich die Landesregierung mit der Situation der Oberlandesgerichte in anderen Bundesländern befasst. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: 1. In Niedersachsen liegen die Oberlandesgerichte Celle und Braunschweig 58 km voneinander entfernt. In Bayern beträgt die Ent- fernung zwischen den Oberlandesgerichten Nürnberg und Bamberg 60 km. Hat die Landesregierung vor dem Entschluss, die beiden etwa 200 km voneinander entfernten Oberlandesgerichte in Rheinland-Pfalz zusammenzulegen, ermittelt, aus welchen Gründen die Länder Niedersachsen und Bayern bislang im Rahmen der dort jeweils durchgeführten Strukturreformen davon abgesehen haben, diese Oberlandesgerichte zusammenzuführen? 2. Falls ja: Was waren die Gründe gegen derartige Zusammenlegungen? 3. Hat sich die Landesregierung auch damit befasst, weshalb das Land Niedersachsen zum 1. Januar 1998 den Bezirk des Oberlandes- gerichts Braunschweig um den Landgerichtsbezirk Göttingen erweitert hat, statt die Oberlandesgerichte Braunschweig und Celle zusammenzulegen? 4. Falls ja, was waren die Gründe? Falls eine Zusammenlegung diskutiert wurde: Wo sollte sie erfolgen? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. August 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Aufgabe der Landesregierung ist es, Strukturen in Rheinland-Pfalz zu gestalten, wobei sie in erster Linie den hiesigen rechtlichen und tatsächlichen (örtlichen, sachlichen und strukturellen) Verhältnissen und Besonderheiten Rechnung zu tragen hat. Die Landesregierung hat die unterschiedliche Gestaltung der Gerichtsorganisation in anderen Ländern, die ebenfalls den Verhältnissen und Besonderheiten der jeweiligen Länder Rechnung trägt, in ihre Überlegungen einbezogen. Hierbei hat sie ein besonderes Augenmerk auf die Länder gerichtet, die hinsichtlich ihrer Größe und der Einwohnerzahl mit Rheinland-Pfalz vergleichbar sind. Die bestehenden Unterschiede sowie die in anderen Ländern durchgeführten Strukturreformen sollen im Rahmen der Tätigkeit der bei dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Kommission und der Arbeitsgruppe Gegenstand vertiefter Betrachtung sein. In Vertretung: Beate Reich Staatssekretärin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. August 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode