Drucksache 16/1736 25. 10. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei Rechtsschutz für den früheren Minister der Finanzen und weitere an der Nürburgring-Finanzierung beteiligte Personen Die Kleine Anfrage 1136 vom 2. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung, die Nürburgring GmbH sowie die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz haben in laufenden Strafverfahren im Zusammenhang mit der gescheiterten Nürburgringfinanzierung früheren Mitgliedern, Organen bzw. Mitarbeitern die Gewährung von Rechtsschutz zugesagt bzw. der Inanspruchnahme bestehender Rechtsschutzversicherungen zugestimmt (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage 672, Drucksache 16/1042). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wird allen in der Antwort auf die Kleine Anfrage 672 genannten Personen weiterhin Rechtsschutz gewährt? 2. Falls nein: Welchen der in der Antwort auf die Kleine Anfrage 672 genannten Personen wird kein Rechtsschutz mehr gewährt (bitte ggf. unter Nennung ihrer früheren Funktion)? Was sind ggf. die Gründe für die Rücknahme der Zusage? 3. Hat der frühere Minister der Finanzen inzwischen einen Antrag gemäß Nr. 1.3 der Verwaltungsvorschrift – Rechtsschutz für Landesbedienstete – des Ministeriums des Innern und für Sport vom 15. Dezember 2004 (MinBl. 2005, S. 98), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 11. November 2009 (MinBl. 2009, S. 290), gestellt? 4. Sind nach Kenntnis der Landesregierung bereits Zahlungen an die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 672 genannten Personen erfolgt? Wenn ja: in welcher Höhe (bitte ggf. nach Personen aufschlüsseln)? 5. Erfolgte die Zusage der Gewährung von Rechtsschutz bzw. die Zustimmung zur Inanspruchnahme bestehender Rechtsschutzversicherungen für die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 672 genannten Personen ausschließlich für dienstliche Verrichtungen oder dienstliches Verhalten, das mit einer dienstlichen Verrichtung in Zusammenhang stand, oder ist auch Verhalten umfasst , das die einzelnen Personen als Privatpersonen in eigener Verantwortung getätigt haben? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Oktober 2012 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Nein. Zu Frage 2: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Beantwortung dieser Frage schutzwürdige Interessen Einzelner, hier das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen, berührt. Vor diesem Hintergrund ist sie gerne bereit, die Fragen auf Verlangen der Anfragenden gemäß Artikel 89 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 100 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz (GOLT) in vertraulicher Sitzung des zuständigen Landtagsausschusses zu beantworten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. November 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1736 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Nein. Zu Frage 4: Ja. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die genauere Beantwortung der Frage schutzwürdige Interessen Einzelner, hier das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen, berührt. Vor diesem Hintergrund ist sie gerne bereit, die Fragen auf Verlangen der Anfragenden gemäß Artikel 89 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 100 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz (GOLT) in vertraulicher Sitzung des zuständigen Landtagsausschusses zu beantworten. Zu Frage 5: Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 672 ausgeführt, erfolgt die Gewährung von Rechtsschutz entsprechend den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift – Rechtsschutz für Landesbedienstete – des Ministeriums des Innern und für Sport vom 15. Dezember 2004 (MinBl. 2005, S. 98), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 11. November 2009 (MinBl. 2009, S. 290). Diese umfasst dienstliche Verrichtungen ebenso wie Verhalten, das mit einer dienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang steht, aufgrund dessen ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Soweit den in der Antwort auf die Kleine Anfrage 672 genannten Personen durch ISB die Gewährung von Rechtsschutz zugesagt wurde, erfolgte dies also ausschließlich für die dienstliche Verrichtung oder für Verhalten, das mit einer dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang stand. Rechtsschutzversicherungen bestehen weder für den in der Kleinen Anfrage 672 genannten ehemaligen Sprecher der Geschäftsführung, noch für den dort genannten Bereichsleiter der ISB und Geschäftsführer der RIM. Die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung der Nürburgring GmbH erfolgte ausschließlich im Zusammenhang mit dienstlichen Verrichtungen. Martin Stadelmaier Staatssekretär