Drucksache 16/174 03. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ingeborg Sahler-Fesel und Ulla Brede-Hoffmann (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Eingetragene Lebenspartnerschaften Die Kleine Anfrage 118 vom 12. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2001 ist es zwei Menschen gleichen Geschlechts möglich, ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Paare im Land leben in eingetragener Lebenspartnerschaft? 2. Welche Entwicklung ist seit Einführung des genannten Gesetzes erkennbar? 3. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben? 4. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Kinder in diesen Paarbeziehungen stiefkindadoptiert sind? 5. In welchen Bereichen sieht die Landesregierung für gleichgeschlechtliche Paare noch Bedarf, bestehende Benachteiligungen ab- zuschaffen? 6. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung diesbezüglich unternommen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. August 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Bevölkerungsstatistikgesetz sieht eine Erfassung eingetragener Lebenspartnerschaften in der Statistik der natürlichen Bevölkerungsentwicklung nicht vor. In den Melderegistern in Rheinland-Pfalz sind derzeit landesweit 1 440 eingetragene Lebenspartnerschaften registriert. Mit der anstehenden Novellierung des Bundesgesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz – BevStatG) soll allerdings eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, auch die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft statistisch zu erfassen. Diese Gesetzesänderung soll voraussichtlich 2012 in Kraft treten. Es ist beabsichtigt, dass das Gesetz eine rückwirkende Erfassung der Lebenspartnerschaften ab Mai 2011 beinhalten wird. Das ist notwendig, weil die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf den Ergebnissen des Zensus (Stichtag: 9. Mai 2011) aufsetzt und ohne die Berücksichtigung der nach diesem Stichtag begründeten Lebenspartnerschaften kein korrekter Nachweis des Familienstandes möglich wäre. Zu 2.: Nach Ergebnissen des Mikrozensus leben in der Bundesrepublik Deutschland rund 23 000 gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft. Deutschlandweit hat sich demzufolge die Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften seit 2006 nahezu verdoppelt (2006: 12 000 eingetragene Lebenspartnerschaften). Ein Vergleich der aktuell eingetragenen Lebenspartnerschaften mit einer zum Jahresende 2007 durchgeführten Abfrage bei den in Verantwortung der Kommunen betriebenen zentralen Melderegistern bestätigt die bundesweite Entwicklung auch für RheinlandPfalz . Zum Jahresende 2007 wurden demnach 838, aktuell 1 440 eingetragene Lebenspartnerschaften begründet. Innerhalb eines Zeitraumes von etwa drei Jahren entspricht das einer Steigerung von ca. 71 Prozent. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. August 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/174 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Anzahl von Kindern vor, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. Zu 4.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Anzahl von Kindern vor, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften stiefkindadoptiert wurden. Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. Zu 5.: Auf der Bundesebene setzt sich die Landesregierung Rheinland-Pfalz für eine vollständige rechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften ein, insbesondere im Steuer- und Adoptionsrecht. Zudem befürwortet die Landesregierung eine Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland um das Merkmal der sexuellen Identität. Auf Landesebene ist nach Inkrafttreten des „Landesgesetzes zur Einbeziehung der Lebenspartnerschaften in Rechtsvorschriften des Landes“ im September 2009, das eingetragene Lebenspartnerschaften im gesamten Landesrecht mit Ehepaaren gleichstellt, ein Dialog notwendig, um die Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen zu fördern. Zu 6.: Bereits die vormalige Landesregierung hatte mit dem Landesgesetz zur Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in Rechtsvorschriften des Landes vom 15. September 2009 (GVBl. S. 333) eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Bereich des Landesrechts herbeigeführt, insbesondere auch im finanziellen Dienstrecht (Besoldung, Versorgung und Beihilfe). Die derzeitige Landesregierung wird ihre Bemühungen um Gleichstellung weiter intensivieren. So fand die auf den 1. August 2001 zurückwirkende rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehegatten bei der Beamtenbezahlung bereits in den Entwurf eines Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung Eingang, der dem Präsidenten des Landtags gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung bereits zugeleitet wurde. Auch ist beabsichtigt, im Rahmen der in Arbeit befindlichen Novelle des Heilberufsgesetzes eine Regelung zur Einbeziehung der eingetragenen Lebenspartnerschaften in die Hinterbliebenenversorgung der berufsständischen Versorgungswerke der akademischen Heilberufe aufzunehmen. Wie im Koalitionsvertrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (S. 78 f.) vereinbart, sollen darüber hinaus vor allem die aus den Benachteiligungen für gleichgeschlechtliche Paare zu ergreifenden Maßnahmen in einem Akzeptanzprogramm und Zielvereinbarungen gebündelt werden. Dazu wird die Landesregierung in Abstimmung mit den beteiligten gesellschaftlichen Institutionen und Verbänden, insbesondere mit QueerNet, dem landesweiten Netzwerk für Lesben und Schwule in Rheinland-Pfalz, einen „Aktionsplan gegen Homophobie und für Akzeptanz sexueller Vielfalt“ entwickeln. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin