Drucksache 16/1745 30. 10. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. November 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur L 416 zwischen Horrweiler und Aspisheim Die Kleine Anfrage 1151 vom 17. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: In meiner Kleinen Anfrage 2835 vom 16. März 2010 habe ich auf den schlechten Zustand der L 416 Horrweiler und Aspisheim hingewiesen . In ihrer Antwort (Drucksache 15/4425) vom 6. April 2010 hat die Landesregierung eine Prüfung der für die Sanierung der Fahrbahn erforderlichen Maßnahmen durch den Landesbetrieb Mobilität Worms in Aussicht gestellt. Angesichts der Tatsache, dass sich der Fahrbahnzustand zwischenzeitlich weiter verschlechtert hat, frage ich die Landesregierung: 1. Was haben die im April 2010 von der Landesregierung angekündigten Prüfungen ergeben? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seinerzeit unternommen, um den nach ihrer eigenen Aussage durch Winterschä- den verursachten „deutlich verschlechterten“ Fahrbahnzustand zu beheben? 3. Wie beurteilt die Landesregierung den derzeitigen Zustand der L 416 zwischen Horrweiler und Aspisheim? 4. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung aus heutiger Sicht zu unternehmen, um den inzwischen weiter verschlech- terten Fahrbahnzustand zu beheben? 5. Wann ist mit deren Realisierung zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Fahrbahn der L 416 zwischen Horrweiler und Aspisheim befindet sich in einem grundsätzlich sanierungsbedürftigen Zustand. Die angesprochenen Fahrbahnschäden im Zuge der L 416 wurden zwischenzeitlich im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung beseitigt . Zu den Fragen 4 und 5: Für eine grundhafte Sanierung der L 416 zwischen Horrweiler und Aspisheim ist zunächst eine Planung zu erstellen. Über die Bereitstellung der für das Bauvorhaben erforderlichen Investitionsmittel wird im Rahmen der Aufstellung der Haushaltspläne bzw. Landesstraßenbauprogramme für die Jahre 2014 ff. zu entscheiden sein. Bis zu einer grundhaften Sanierung werden Fahrbahnschäden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung beseitigt. Roger Lewentz Staatsminister