Drucksache 16/1752 31. 10. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Landesverordnung zur kontrollierten Entwicklung der Komoranbestände Die Kleine Anfrage 1140 vom 8. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund der Problematik des überhöhten Fischfraßes durch Kormorane und der damit einhergehenden Schädigung der Biodiversität unserer Gewässer wurde am 27. September 2009 die Verordnung zur kontrollierten Entwicklung der Kormoranbestände eingeführt. Sie ermöglicht es den zum Abschuss berechtigten Personen in der Zeit vom 15. August bis zum 15. Februar des Folgejahres , Kormorane an inländischen Gewässern bei erforderlichem Bedarf abzuschießen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die seit dem 27. Februar 2009 in Kraft getretene Verordnung zur kontrollierten Entwicklung von Kormoranbe- ständen aus Sicht der Landesregierung bis zum heutigen Tag bewährt? 2. Wie haben sich die Kormoranbestände seit dem Inkrafttreten der Verordnung verändert? 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung nunmehr die jährlichen Schäden durch Kormoranfraß? 4. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung im Bezug auf die Genehmigungsverfahren in den vergangenen zwei Jahren gemacht? 5. Aus welchen Gründen wurde im Jahr 2011 die Genehmigung für die Mittelgebirgsgewässer im nördlichen Rheinland-Pfalz erst am 26. September 2011 rückwirkend zum 15. August 2011 erteilt, obwohl bekannt war, dass die ersten einfliegenden „Späher“ abgefangen werden müssten, um mit relativ wenigen Abschüssen einen größtmöglichen Erfolg erzielen zu können? 6. Warum wurde die Erteilung der Genehmigung für das Jahr 2011/2012 bis zum heutigen Tag vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft , Ernährung, Weinbau und Forsten nicht erlaubt? 7. Welche Änderungen wurden an dem Genehmigungsverfahren zur Erteilung einer Abschussberechtigung von Kormoranen seit dem Inkrafttreten der Verordnung vorgenommen bzw. sind Änderungen geplant? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Oktober 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine abschließende Bewertung ist nicht vor Abschluss von mindestens drei Abschussjahren vorgesehen, um die nach den einzelnen Jahren unterschiedliche Entwicklung der Bestände in einer Gesamtsicht zutreffend erfassen zu können. Eine solche Bewertung kann daher frühestens nach Vorliegen der Abschusszahlen der soeben erst begonnenen Abschussphase vom Herbst 2012 bis 15. Februar 2013 erfolgen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. November 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1752 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die gezählten Winterbestände der Kormorane sind bislang relativ stabil geblieben. Der Anstieg im Winter 2011/2012 ist hauptsächlich witterungsbedingt („Eisflucht“ aus den Nachbarländern): 2000/2001 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Winterbestand (max.) ca. 3 000 2 295 2 382 2 932 Winterbestand (Mittelwert) ca. 1 500 1 497 1 596 1 956 Die Brutpaare haben sich aber unter dem Druck der Abschüsse anders über die Fläche verteilt. Die Anzahl der Schlafplätze hatte sich zwischenzeitlich vervielfacht und ist derzeit wieder leicht rückläufig: 2000/2001 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Brutpaare in RP 151 256 257 303 Schlafplätze 23 62 67 62 Zu Frage 3: Es handelt sich nicht um Schäden, sondern um natürliche Veränderungen, die auch durch Fraß entstehen können. Über Veränderungen in den Fischbeständen durch Kormoranfraß gibt es keine Erhebungen. Eine klare Zuordnung der Veränderungen in den Fischbeständen nur auf den Fraß durch Kormorane ist nur schwer möglich. Die Veränderungen in den Fischartenbeständen beruhen auf jahreszeitlich bedingten dynamischen Prozessen und sind demzufolge von vielen Faktoren abhängig, unter anderem der Wassertemperatur, dem Sauerstoffgehalt des Wassers, der Gewässergüte und dem Nährstoffgehalt des Wassers, den Reproduktionsraten , der Nahrungs- und Verdrängungskonkurrenz sowie den Räuber-Beutebeziehungen der einzelnen Fischarten untereinander . Zu Frage 4: Es gibt keine Genehmigungen, es werden lediglich Abschussberechtigungen für Jagdausübungsberechtigte ausgestellt. Diese werden von Angelvereinen, die an Wiederansiedlungsprogrammen für besonders geschützte Fischarten teilnehmen und den Erfolg ihrer Arbeit durch Kormorane gefährdet sehen, oder von Berufsfischern, die durch den Fischfraß der Kormorane Nachteile in ihrem Gewerbe geltend machen, beauftragt. Zu Frage 5: In 2011 durften bereits ab 15. August aufgrund vorläufiger Abschussberechtigungen Kormorane getötet werden. Diese vorläufige Regelung wurde nach Vorliegen der Auswertung der Kormoranabschüsse 2010/2011, die eine stabile Entwicklung der Kormoranbestände ergeben hatte, rückwirkend als endgültige Abschussberechtigung festgelegt. Zu den Fragen 6 und 7: Die Ausstellung von Abschussberechtigungen ist nach den Vorgaben der Verordnung nur zulässig, wenn die Auswertung des Monitorings eine stabile Entwicklung der Kormoranbestände ergeben hat. Um die Abschüsse auswerten zu können, müssen die Jäger die Anzahl der abgeschossenen Tiere nach § 2 Abs. 5 Satz 3 der Kormoranverordnung zum 5. April des Folgejahres der oberen Naturschutzbehörde melden, die die Zahlen an die Staatliche Vogelschutzwarte zur Auswertung weitergibt. Dies ist den Abschussberechtigten seit Inkrafttreten der Verordnung nie gelungen, stattdessen lagen auch in diesem Jahr erst Ende Juli verwertbare Zahlen über die Abschüsse vor, obwohl in jedem Jahr auf die Meldepflicht zum 5. April hingewiesen worden ist. Im laufenden Jahr konnte eine erneute vorläufige Ausstellung von Abschussberechtigungen nicht mehr, wie in den Jahren zuvor, mit fehlendem Wissen der Vereine und Jäger entschuldigt werden. Stattdessen mussten die Auswertung der Abschussergebnisse samt Vergleich mit der Bestandszahlenentwicklung und die davon abgeleitete Aussage zum guten Erhaltungszustand der Kormoranbestände in Rheinland-Pfalz abgewartet werden. Erst wenn feststeht, dass sich die Kormorane auch im laufenden Jahr in einem guten Erhaltungszustand befinden, dürfen einzelne Tiere aus den Beständen getötet werden. Sonstige Änderungen an dem Verfahren zur Ausstellung von Abschussberechtigungen hat es seit Inkrafttreten der Verordnung in 2009 nicht gegeben. Ob sich für die Zukunft weitere Änderungen ergeben, kann vor der Auswertung der mehrjährigen Erfahrungen mit der Verordnung, mit der frühestens im Frühjahr 2013 begonnen werden kann, nicht gesagt werden. Ulrike Höfken Staatsministerin