Drucksache 16/1766 05. 11. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. November 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur ÖPNV zwischen der Südpfalz und dem Raum Karlsruhe Die Kleine Anfrage 1146 vom 12. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1078 schreibt Minister Lewentz: „Aus Sicht der Landesregierung sollten im Rahmen der haushaltsmäßigen Vorgaben alle Möglichkeiten zur Verbesserung und Erhöhung der Kapazitäten des ÖPNV zwischen der Südpfalz und dem Raum Karlsruhe genutzt werden, um die Staus auf der Rheinbrücke zu mindern“ (Drucksache 16/1669). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Inwiefern plant die Landesregierung, im nächsten Haushalt Mittel für die Erhöhung der Taktfrequenz der S 51/S 52 zwischen Germersheim und Karlsruhe auf einen durchgängigen Halbstundentakt und einen zudem verstärkten Takt im Berufsverkehr einzustellen? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, durch eine erhöhte Taktfrequenz bei der S 51/S 52 die Staus auf der Rheinbrücke bei Wörth – Karlsruhe zu mindern? 3. Inwiefern ist in diesem Zusammenhang geplant, die Anschaffung des rollenden Materials finanziell zu fördern? 4. Inwiefern plant die Landesregierung Anreize für Pendler, vom Pkw auf die Bahn umzusteigen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. November 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Aufgabenträger für die Bestellung von Verkehrsleistungen in der Südpfalz ist der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Rheinland-Pfalz Süd. Das Land ist nur mit einer Stimme Mitglied im Zweckverband. Die Verabschiedung des Haushaltes des Zweckverbandes ist Angelegenheit der Zweckverbandsversammlung. Zu Frage 2: Grundsätzlich ist eine Erhöhung der Taktfrequenz des SPNV geeignet, Kunden vom Individualverkehr für den SPNV zu gewinnen . Ob eine solche Maßnahme geeignet wäre, Staus auf der Rheinbrücke zu verhindern, hängt von der Stärke bzw. der Ausrichtung der Verkehrsströme ab. Im konkreten Fall – der Strecke Wörth – Karlsruhe – stehen dem Ausbau der SPNV-Taktfrequenz aber infrastrukturelle Engpässe und eine begrenzte Zahl an Fahrzeugen gegenüber. An infrastrukturellen Engpässen sind die zweigleisige Rheinbrücke, die Länge der vorhandenen Blockabschnitte und die Infrastruktur im Bahnhof Wörth zu nennen. Die Fahrzeugsituation ist auch heute bereits im Berufsverkehr angespannt und erlaubt beim derzeitigen Stand keine Kapazitätserhöhung in größerem Umfang. Zu Frage 3: Rollendes Material im SPNV wird bereits seit dem Jahr 2001 aus wettbewerblichen Gründen nicht mehr gefördert. Die Erneuerung des Fahrzeugparks im SPNV erfolgt in der Regel im Rahmen wettbewerblicher Verfahren z. B. durch die Vorgabe von Neufahrzeugen . Drucksache 16/1766 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Verkehrsmittelwahl eines Pendlers ist von vielen Faktoren abhängig. Für den ÖPNV sind hier unter anderem die Häufigkeit der Verbindung, die Schnelligkeit, attraktive Ticketangebote und eine gute Qualität zu nennen. Die Landesregierung hat seit 1994 gemeinsam mit den Zweckverbänden SPNV in den genannten Bereichen hohe Anreize geschaffen. Hierfür stehen beispielsweise die Einführung des Rheinland-Pfalz-Taktes seit 1994, die Einführung der Verbünde mit attraktiven Ticketangeboten und der Rheinland -Pfalz-Takt 2015. Roger Lewentz Staatsminister