Drucksache 16/1786 zu Drucksache 16/1660 12. 11. 2012 A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1660 – Internationale Polizeimissionen – Gewinnung von Kräften, Training, Begleitung und Nachsorge Die Große Anfrage vom 1. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Internationale Polizeieinsätze sind ein wichtiges Mittel im Bereich der internationalen Zusammenarbeit . Schutzaufgaben in Krisengebieten und polizeiliche Aufbauhilfe vor Ort unterstützen die jeweiligen Länder vor Ort bei Aufbau und Erhalt von Verwaltungsstrukturen, die sich an Menschenwürde, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit orientieren. Diese Missionen mit Aufträgen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union sowie anderer Organisationen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und Kooperationen in bilateralen Abkommen sind einem militärischen Engagement vorzuziehen und nehmen seit Jahren zu. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz nehmen diese Verpflichtung seit Jahren gerne und sehr kompetent wahr. Sie sind dabei aber auch vielfältigen Belastungen ausgesetzt : Die Auseinandersetzung mit einem fremden Kulturkreis, die oftmals belastenden Erfahrungen und die Trennung von der Familie bedürfen einer intensiven Vorbereitung und Betreuung auch bei und nach den Einsätzen. Belastend wirken sich die Abordnungen zu Auslandseinsätzen auch bei unseren entsendenden Dienststellen aus, denen dann diese fähigen Beamtinnen und Beamten im täglichen Dienst fehlen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: I. Entsandte Polizeibeamtinnen und -beamte 1. Seit wann beteiligt sich Rheinland-Pfalz an internationalen Polizeimissionen? 2. Wie hat sich die Beteiligungsstärke seither entwickelt? 3. Erfüllt Rheinland-Pfalz die dem Land nach dem Königsteiner Schlüssel obliegenden Entsendeverpflichtungen ? II. Werbung und Rekrutierung 4. Hat die Landesregierung in den letzten drei Jahren für Auslandseinsätze geworben? 5. Wie beurteilt die Landesregierung Überlegungen, pensionierte Polizeibeamtinnen und -beamte mit in Auslandsmissionen einzubeziehen? 6. Welche materiellen und immateriellen Anreize setzt die Landesregierung für Auslandseinsätze ? III. Auswahl 7. Wie ist in Rheinland-Pfalz das Eignungsauswahlverfahren für Bewerberinnen und Bewerber für eine Entsendung in Auslandsmissionen ausgestaltet? 8. Auf welchen Gebieten werden die Polizeibeamtinnen und -beamten geprüft? 9. Aus welchen Gründen sind Kandidatinnen und Kandidaten gescheitert? 10. Hat das Land das Eignungsauswahlverfahren jemals an veränderte Anforderungen adaptiert ? 11. Nach welcher Methode und unter welchen Gesichtspunkten werden Trainer und Dozenten ausgewählt? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Dezember 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1786 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12. Ist es vorgekommen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte, denen im Basistraining die Eignung für den Auslandseinsatz aberkannt wurde, trotzdem entsandt wurden? IV. Personalmanagement in der entsendenden Dienststelle 13. Wie kompensiert die Landesregierung den Personalausfall während der Abordnung der Polizeibeamtinnen und -beamten? 14. Werden Kolleginnen und Kollegen der Dienststelle für durch den Auslandseinsatz anfallende Mehrarbeit entschädigt? Wenn ja, wie? V. Psychosoziale und seelsorgerische Betreuung vor, während und nach dem Auslandseinsatz 15. Wie werden die entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während und/oder nach ihrem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psychologisch begleitet? 16. Wie werden die Familien der entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während und/oder nach dem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psychologisch begleitet? 17. Wie halten entsandte Polizeibeamtinnen und -beamte und ihre entsendenden Dienststellen während des Auslandseinsatzes miteinander Kontakt und wie unterstützt die Landesregierung das Kontakthalten? 18. Welche Nachsorgeangebote gibt es und wie lange nach ihrer Rückkehr vom Auslandseinsatz können Polizeibeamtinnen und -beamte auf die Nachsorgeangebote zurückgreifen? VI. Karrieremöglichkeiten 19. Welcher Anteil der Polizeibeamtinnen und -beamten wurde nach ihrem Auslandsaufenthalt auf eine Stelle unterhalb ihres Qualifikationsniveaus versetzt? 20. Wie berücksichtigt die Landesregierung einen Auslandseinsatz im Beförderungsverfahren? 21. Besteht für die abgeordneten Polizeibeamtinnen und -beamten ein Rückkehrrecht in die alte Dienststelle und/oder auf den alten Posten? Wenn ja, für welche Zeitdauer wird dieses aufrechterhalten? 22. Wie beurteilt die Landesregierung Überlegungen, das Pensionsalter für im Ausland verwendete Polizeibeamtinnen und -beamte zu senken? 23. Werden die entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten nach ihrer Rückkehr vom Innenminister empfangen und/oder ausgezeichnet? Wenn ja, wie viele waren es? 24. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um rückgekehrte Polizeibeamtinnen und -beamte wieder in ihre Arbeit zu integrieren? 25. Gibt es für heimkehrende Polizeibeamtinnen und -beamte eine Vakanz zwischen Rückkehr und Aufnahme der Arbeit in der Dienststelle? Wenn ja, wie lange beträgt ihre Dauer? 26. Wie lange müssen Polizeibeamtinnen und -beamte im Inland ihren Dienst leisten, bevor sie erneut ins Ausland gehen dürfen? VII. Evaluation 27. Wertet die Landesregierung die von den Polizeibeamtinnen und -beamten im Auslandseinsatz erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen nach deren Rückkehr aus? Wenn ja, wie? VIII. Bund-Länder-Zusammenarbeit 28. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in Angelegenheiten polizeilicher Auslands einsätze? 29. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG IPM)? 30. Wie bewertet die Landesregierung die Weitergabe von Informationen durch die AG IPM? 31. Welche Maßnahmen müssen nach Einschätzung der Landesregierung aufgrund wachsenden Personalbedarfs und des hohen Anspruchs der Auslandsmissionen ergriffen werden, um ausreichend qualifizierte Polizeibeamtinnen und -beamte für Auslands mis sionen stellen zu können? 2 Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 8. November 2012 – wie folgt beantwortet: I. Entsandte Polizeibeamtinnen und -beamte 1. Seit wann beteiligt sich Rheinland-Pfalz an internationalen Polizeimissionen? Die Polizei des Landes Rheinland-Pfalz beteiligt sich bereits seit 1994 an internationalen Polizeimissionen. Im Jahr 1995 entsandte das Land für die Dauer eines Jahres zwölf Polizeibeamte in die damalige Mission UNAMIR nach Ruanda. Rheinland-Pfalz war damit das erste Bundesland, das eine Mission der Vereinten Nationen unterstützte. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1786 2. Wie hat sich die Beteiligungsstärke seither entwickelt? Infolge des Bürgerkriegs auf dem Balkan und des Zerfalls des ehemaligen Jugoslawien wurden in den 1990er Jahren personalintensive Polizeimissionen, vor allem in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo, eingerichtet. Die Polizei des Landes beteiligte sich in dieser Zeit mit mehr als 20 Kräften am gesamtdeutschen Kontingent. Mit der im Laufe der Zeit zu verzeichnenden Personalreduzierung in diesen beiden Missionen hat sich die Zahl der entsandten Kräfte deutlich reduziert. Sie lag – in Abhängigkeit von den Verpflichtungen des Landes nach dem Königsteiner Schlüssel – in den vergangen Jahren zwischen zehn und 15 Kräften. Gegenwärtig sind elf Polizeibeamte des Landes in Missionen entsandt. Diese Zahl wird zumindest bis zum Ende des laufenden Jahres in etwa gleich bleiben. 3. Erfüllt Rheinland-Pfalz die dem Land nach dem Königsteiner Schlüssel obliegenden Entsendeverpflichtungen? Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Entsendeverpflichtungen nach dem Königsteiner Schlüssel stets erfüllt. In zurückliegender Zeit wurde die verpflichtend zu erbringende Personalstärke gelegentlich leicht überschritten (um ein bis drei Kräfte). Bedingt durch die aktuelle Personalsituation der Polizei des Landes sind die Planungen jedoch zwischenzeitlich darauf ausgerichtet, den personellen Verpflichtungen nach dem Königsteiner Schlüssel möglichst genau gerecht zu werden. II. Werbung und Rekrutierung 4. Hat die Landesregierung in den letzten drei Jahren für Auslandseinsätze geworben? In Rheinland-Pfalz gibt es seit jeher mehr freiwillige Bewerberinnen und Bewerber als für die Erfüllung der Entsendeverpflichtungen erforderlich. Daher bestand für Werbemaßnahmen bislang kein Bedarf. 5. Wie beurteilt die Landesregierung Überlegungen, pensionierte Polizeibeamtinnen und -beamte mit in Auslandsmissionen einzubeziehen ? Aufgrund der mit einer Auslandsmission verbundenen persönlichen und fachlichen Anforderungen können aus Sicht der Landesregierung nur im aktiven Dienst befindliche Polizeibeamtinnen und -beamte in solche Einsätze entsandt werden. 6. Welche materiellen und immateriellen Anreize setzt die Landesregierung für Auslandseinsätze? Polizeibeamtinnen und -beamte erhalten für die Dauer der Auslandsmission zusätzlich zu ihren regulären und weiterhin vom Land zu tragenden Inlandsbezügen weitere Leistungen (z. B. Tagegeld, Auslandsverwendungszuschlag, Auslandsverpflichtungsprämie). Diese werden vom Bund bzw. vom jeweiligen Missionsträger gezahlt. Darüber hinaus werden keine weiteren Anreize gesetzt. III. Auswahl 7. Wie ist in Rheinland-Pfalz das Eignungsauswahlverfahren für Bewerberinnen und Bewerber für eine Entsendung in Auslandsmissionen ausgestaltet? 8. Auf welchen Gebieten werden die Polizeibeamtinnen und -beamten geprüft? Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst anhand ihrer Personalakte sowie einer spezifischen Eignungsprognose für eine Auslandsmission , erstellt durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten, bewertet. In einem zweiten Schritt nehmen sie an einem Vorstellungs -/Auswahlgespräch teil. Dieses wird unter Beteiligung eines Vertreters des Hauptpersonalrates der Polizei beim Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur durchgeführt. Neben persönlichen Aspekten werden hierbei insbesondere die fachliche sowie die soziale Kompetenz der Kandidatinnen und Kandidaten sowie die vorhandenen Englischkenntnisse einer genaueren Betrachtung unterzogen. Zudem müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber beim polizeiärztlichen Dienst einer gesundheitlichen Prüfung unterziehen. 9. Aus welchen Gründen sind Kandidatinnen und Kandidaten gescheitert? Bewerberinnen und Bewerber können aus fachlichen und/oder persönlichen/gesundheitlichen Gründen scheitern. 10. Hat das Land das Eignungsauswahlverfahren jemals an veränderte Anforderungen adaptiert? Das Auswahlverfahren wird unter Berücksichtigung der zurückliegenden Erfahrungen sowie der aktuellen, ggf. auch missionsspezifischen Anforderungen durchgeführt. Vor diesem Hintergrund werden insbesondere die Inhalte der Vorstellungs- und Auswahlgespräche fortlaufend modifiziert. 11. Nach welcher Methode und unter welchen Gesichtspunkten werden Trainer und Dozenten ausgewählt? Die Vor- und Nachbereitung für rheinland-pfälzische Polizeikräfte wird grundsätzlich in Brühl (Nordrhein-Westfalen), Wertheim (Baden-Württemberg) und Lübeck (Bundespolizeiakademie) durch dortige hauptamtliche Trainer durchgeführt. Die Polizei des Landes unterstützt diese Trainingsmaßnahmen regelmäßig durch die Gestellung von nebenamtlichen Trainern. Hierbei handelt es sich um erfahrene und leistungsstarke Polizeibeamtinnen und -beamte mit Missionserfahrung. 3 Drucksache 16/1786 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12. Ist es vorgekommen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte, denen im Basistraining die Eignung für den Auslandseinsatz aberkannt wurde, trotzdem entsandt wurden? Nein. IV. Personalmanagement in der entsendenden Dienststelle 13. Wie kompensiert die Landesregierung den Personalausfall während der Abordnung der Polizeibeamtinnen und -beamten? Der Personalausfall muss, wie auch sonstige länger andauernde Personalausfälle, durch die Gesamtorganisation getragen werden. 14. Werden Kolleginnen und Kollegen der Dienststelle für durch den Auslandseinsatz anfallende Mehrarbeit entschädigt? Wenn ja, wie? Eventuell anfallende Mehrarbeit unterliegt den allgemeinen Bestimmungen zur Abgeltung oder Vergütung von Mehrarbeit. V. Psychologische und seelsorgerische Betreuung vor, während und nach dem Auslandseinsatz 15. Wie werden die entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während und/oder nach ihrem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psychologisch begleitet? 16. Wie werden die Familien der entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während und/oder nach dem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psychologisch begleitet? Vor einer beabsichtigten Entsendung in eine Auslandsmission finden in Rheinland-Pfalz regelmäßig sogenannte „Angehörigenseminare “ statt, zu denen die zu entsendenden Polizeikräfte und jeweils ein(e) Angehörige(r) eingeladen werden. Neben besonders geschulten Verhaltenstrainern und einem Ansprechpartner aus dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur nehmen auch die Polizeiseelsorger daran teil. Der genannte Personenkreis ist auch während und nach der Missionszeit jederzeit für die Teilnehmer/-innen und ihre Angehörigen erreichbar und hält den Kontakt. Von dieser Möglichkeit wird reger Gebrauch gemacht. Darüber hinaus stehen den Polizeikräften während des Auslandseinsatzes die Betreuungseinrichtungen in den Missionsgebieten zur Verfügung. 17. Wie halten entsandte Polizeibeamtinnen und -beamte und ihre entsendenden Dienststellen während des Auslandseinsatzes miteinander Kontakt und wie unterstützt die Landesregierung das Kontakthalten? Beim Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur stehen Ansprechpartner zur Verfügung, die von sich aus Kontakt zu den Kräften in den Missionsgebieten halten und zudem für Anliegen der entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten zur Verfügung stehen. Jede Polizeibehörde und -einrichtung hat daneben einen lokalen Ansprechpartner benannt. Vertreter des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur, Seelsorger und Verhaltenstrainer führen zudem regelmäßig Betreuungs - und Inspektionsreisen in die Missionsgebiete durch. 18. Welche Nachsorgeangebote gibt es und wie lange nach ihrer Rückkehr vom Auslandseinsatz können Polizeibeamtinnen und -beamte auf die Nachsorgeangebote zurückgreifen? Alle aus einer Mission zurückkehrenden Polizeibeamtinnen und -beamten sind zunächst verpflichtet, an einem Nachbereitungsseminar teilzunehmen. Daneben wird mit allen Rückkehrern beim Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur ein sogenanntes „Rückkehrergespräch“ geführt. Die bei diesen Maßnahmen gewonnen Erkenntnisse fließen u.a. sowohl in das Auswahlverfahren als auch die Vorbereitungsmaßnahmen ein. Daneben können zurückgekehrte Kräfte bei Bedarf jederzeit auf die bereits unter Frage 17, letzter Satz, aufgeführten Stellen zurückgreifen. VI. Karrieremöglichkeiten 19. Welcher Anteil der Polizeibeamtinnen und -beamten wurde nach ihrem Auslandsaufenthalt auf eine Stelle unterhalb ihres Qualifikationsniveaus versetzt? Der Landesregierung ist kein solcher Fall bekannt. 20. Wie berücksichtigt die Landesregierung einen Auslandseinsatz im Beförderungsverfahren? Die in Auslandsmissionen entsandten Polizeikräfte werden im Hinblick auf ihre Leistungen im Missionsgebiet durch den jeweiligen Mandatsgeber beurteilt. Diese Bewertungen sind bei der Erstellung von dienstlichen Beurteilungen aus Anlass von Beförderungs - oder Stellenbesetzungsverfahren innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz angemessen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich der Beurteilungszeitraum für derartige Anlassbeurteilungen regelmäßig über drei Jahre erstreckt, die Auslandsverwendung daher nur einen Teil dieser Zeit abdeckt. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1786 21. Besteht für die abgeordneten Polizeibeamtinnen und -beamten ein Rückkehrrecht in die alte Dienststelle und/oder auf den alten Posten? Wenn ja, für welche Zeitdauer wird dieses aufrechterhalten? In der Regel werden Rückkehrer wieder in ihrer alten Funktion eingesetzt. In Einzelfällen kommt auch die Übertragung neuer Aufgaben in Betracht (u. a. können sich in der Mission befindliche Polizeibeamtinnen und -beamte auf innerhalb der Polizei des Landes ausgeschriebene Stellen bewerben bzw. an Stellenbesetzungsverfahren teilnehmen). Entsprechende Entscheidungen werden im Einvernehmen getroffen. Für ein formelles „Rückkehrrecht“ wird daher kein Bedarf gesehen. 22. Wie beurteilt die Landesregierung Überlegungen, das Renteneintrittsalter für im Ausland verwendete Polizeibeamtinnen und -beamte zu senken? In Auslandsmissionen verbrachte Zeiten werden für Polizeikräfte des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 111 LBG einer Verwendung im Wechselschichtdienst, bei einer Spezialeinheit oder bei der Hubschrauberstaffel gleichgestellt. In Abhängigkeit von der Gesamtdauer der in solchen Funktionen verbrachten Dienstzeiten kann eine Ruhestandsversetzung daher bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze (62 Jahre für Polizeibeamte, die die Zugangsvoraussetzungen für das dritte Eingangsamt und 64 Jahre für Polizeibeamte , die die Zugangsvoraussetzungen für das vierte Eingangsamt erfüllen) erfolgen. 23. Werden die entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten nach ihrer Rückkehr vom Innenminister empfangen und/oder ausgezeichnet ? Wenn ja, wie viele waren es? Der Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz empfängt zu Beginn eines jeden Jahres alle im Vorjahr aus einem Auslandseinsatz zurückgekehrten Polizeikräfte. Im Rahmen dieses Empfangs erhalten die Polizeibeamtinnen und -beamten eine Dankurkunde sowie ein Präsent. 24. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um rückgekehrte Polizeibeamtinnen und -beamte wieder in ihre Arbeit zu integrieren? Die Wiederaufnahme des Dienstes innerhalb der Polizeiorganisation des Landes folgt keinen vorgegebenen Regularien bzw. richtet sich nach der persönlichen und dienstlichen Situation der Zurückgekehrten. Dessen ungeachtet ist für alle zurückgekehrten Polizeibeamtinnen und -beamten die Teilnahme an einem Nachbereitungsseminar sowie einem Rückkehrergespräch verpflichtend vorgesehen. 25. Gibt es für heimkehrende Polizeibeamtinnen und -beamte eine Vakanz zwischen Rückkehr und Aufnahme der Arbeit in der Dienststelle ? Wenn ja, wie lange beträgt ihre Dauer? Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Dienstes wird zwischen dem Rückkehrer und der jeweiligen Dienststelle abgestimmt. Einige Rückkehrer bevorzugen zunächst die Inanspruchnahme von Urlaub, während sich andere für eine unmittelbare Dienstaufnahme entscheiden. 26. Wie lange müssen Polizeibeamtinnen und -beamte im Inland ihren Dienst leisten, bevor sie erneut ins Ausland gehen dürfen? Gemäß den „Leitlinien für den Einsatz deutscher Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter im Rahmen internationaler Friedensmissionen “ kann eine erneute Verwendung in einer Auslandsmission frühestens nach einem Zeitraum erfolgen, welcher der Dauer des vorangegangenen Einsatzes entspricht. Diese Regelung gilt auch für die rheinland-pfälzischen Polizeikräfte. Da die Polizei des Landes über eine relativ hohe Zahl qualifizierter Auslandsverwenderinnen bzw. Auslandsverwender verfügt, wird dieser Mindestzeitraum in der Regel deutlich überschritten. VII. Evaluation 27. Wertet die Landesregierung die von den Polizeibeamtinnen und -beamten im Auslandseinsatz erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen nach deren Rückkehr aus? Wenn ja, wie? Die im Auslandseinsatz erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse werden im Rahmen des Nachbereitungsseminars sowie des beim Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur geführten Rückkehrergesprächs ausgewertet. Die hierbei gewonnen Erkenntnisse fließen u. a. unmittelbar in die Ausgestaltung der Auswahlverfahren sowie der Vorbereitungs- und Betreuungsmaßnahmen ein. VIII. Bund-Länder-Zusammenarbeit 28. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in Angelegenheiten polizeilicher Auslandseinsätze? Die Zusammenarbeit verläuft grundsätzlich reibungslos. 29. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG IPM)? Vertreter des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur sind Teil der AG IPM. Die Zusammenarbeit in diesem Gremium ist konstruktiv und kooperativ. 5 Drucksache 16/1786 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 30. Wie bewertet die Landesregierung die Weitergabe von Informationen durch die AG IPM? Durch die Geschäftsstelle der AG IPM werden regelmäßig Lageinformationen und Stärkeübersichten erstellt und an die Mitglieder des Gremiums versandt. Bei besonderen Anlässen wird in Abhängigkeit von der konkreten Situation über die Entwicklung der Lage vor Ort grundsätzlich umfassend und aktuell berichtet. 31. Welche Maßnahmen müssen nach Einschätzung der Landesregierung aufgrund wachsenden Personalbedarfs und des hohen Anspruchs der Auslandsmissionen ergriffen werden, um ausreichend qualifizierte Polizeibeamtinnen und -beamte für Auslandsmissionen stellen zu können? In Rheinland-Pfalz bedarf es gegenwärtig keiner weiteren Maßnahmen, da sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht genügend Bewerberinnen und Bewerber für eine Auslandsverwendung zur Verfügung stehen. Roger Lewentz Staatsminister 6