Drucksache 16/1787 09. 11. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. November 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Polizeipuppenbühne in Ludwigshafen am Rhein Die Kleine Anfrage 1154 vom 19. Oktober 2012 hat folgenden Wortlaut: Mit Drucksache 16/1079 wurde mitgeteilt, dass Ende des 2. Quartals die Empfehlungen des „Runden Tischs“ bzgl. der Polizeipuppenbühne in Ludwigshafen vorliegen. Mit Drucksache 16/1386 wurde uns mitgeteilt, dass die Antworten erst nach erfolgter fachlicher Abstimmung geprüft werden können und danach die Entscheidungen für die beabsichtigte Neuausrichtung getroffen werden . Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Form wird die Arbeit der Polizeipuppenbühne in Ludwigshafen fortgeführt? 2. Findet durch die Umstrukturierung ein Personalwechsel statt? Wenn ja, inwieweit? 3. Wie viele hauptamtliche Mitarbeiter und wie viele ehrenamtliche Mitarbeiter werden in Zukunft bei der Polizeipuppenbühne Ludwigshafen eingesetzt? 4. In welchem Umfang wird die Arbeit fortgeführt, im Vergleich zu den bisherigen Einsätzen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. November 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Rahmen der landesweiten Neukonzeptionierung der Polizeipuppenbühnen wird auch die Arbeit der Polizeipuppenbühne Ludwigshafen /Rhein künftig in weiterentwickelter Form fortgeführt. Danach erfolgt insbesondere eine weitestgehende Harmonisierung der Abläufe durch ein arbeitszeitgerechtes und qualitatives Ein-Tages-Programm. Mit Blick auf die Schwerpunktsetzung im Bereich der Kindertagesstätten wird künftig jedes Vorschulkind in Rheinland-Pfalz – und damit auch im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz – die Chance erhalten, eine Veranstaltung der Polizeipuppenbühne zu erleben. Zu Frage 2: Die Neukonzeptionierung legt personelle Orientierungsstärken fest, die einen Personalwechsel aus stellenplanmäßigen Gründen nicht erforderlich machen. Die Besetzung frei werdender Stellen ist ausschließlich aus dem Bereich lebens- und diensterfahrener sowie eingeschränkt dienstfähiger Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter – unter anteiliger Berücksichtigung von Tarifbeschäftigten – vorgesehen. Unabhängig davon sind Personalwechsel aus anderen Gründen – beispielsweise durch Ruhestandsversetzungen oder eigeninitiative Versetzungswünsche – möglich. Zu Frage 3: Für die Polizeipuppenbühne Ludwigshafen/Rhein ist eine Personalausstattung von drei hauptamtlichen Stellen vorgesehen. Eine ergänzende Einbeziehung Ehrenamtlicher in das Puppenspiel erfolgt nicht. Das Konzept sieht jedoch die Möglichkeit einer ehrenamtlichen Unterstützung im organisatorisch-logistischen Bereich, beispielsweise beim Auf- und Abbau, vor. Zu Frage 4: Die Arbeit der Polizeipuppenbühne wird in vergleichbarem Umfang wie bisher fortgeführt. Roger Lewentz Staatsminister